Antrag: Reaktivierung von Bahnstrecken in Niedersachsen vorantreiben - Engagement fördern

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag wolle beschließen:

Im Jahr 2013 hat die Rot-Grüne Landesregierung den Reaktivierungsprozess stillgelegter Bahnstrecken für den Personennahverkehr unter Federführung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf den Weg gebracht. Die Reaktivierung von Bahnstrecken ist ein wichtiger Baustein für die Verbesserung einer bedarfsgerechten und nachhaltigen Mobilität der Menschen, insbesondere auch in den ländlichen Räumen Niedersachsens. Ziel muss es sein, diesen begonnenen Prozess aufgrund der zahlreichen Streckenpotentiale in Niedersachsen angebotsorientiert fortzusetzen. Zur Umsetzung bedarf es jetzt eine landeseigene Konzeption, um den Reaktivierungsprozess in Niedersachsen voranzubringen.

Eine landeseigene Konzeption ist notwendig, um die potentiellen Strecken zur Bundesförderung anzumelden. Im Rahmen des im Jahr 2020 novellierten Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz stehen über das Bundesförderprogramm Elektrifizierung und Reaktivierung erheblich mehr Bundesmittel zu Verfügung. Zwar stellt das im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz vorgeschriebene standardisierte Bewertungsverfahren ein Hemmnis für Reaktivierungsbemühungen dar, gleichzeitig sollen aber laut Bundesverkehrsministerium die Anforderungen zum Schutz des Klimas stärker in die Bewertung einfließen als bisher.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

  1. Machbarkeitsstudien zur Reaktivierung von Bahnstrecken fachlich als auch finanziell zu fördern und zu unterstützen.
  2. Im Rahmen einer Bundesratsinitiative sich gegenüber der Bundesregierung dafür einsetzen, dass die standardisierte Bewertungsverfahren sofort überarbeitet werden und insbesondere die Situation in den ländlichen Räumen ebenso wie der Klimaschutz eine stärkere Gewichtung im Bewertungsverfahren erhalten als bisher.

Begründung

Über die Notwendigkeit weiterer Reaktivierungen von Bahnstrecken in Niedersachsen besteht Einigkeit, lediglich umstritten ist der Weg dorthin. Die Novellierung des Bundes-Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) bietet nun die Möglichkeit, Reaktivierung von Bahnstrecken zu finanzieren. Die Förderung dieser Maßnahmen ist aber an die standardisierte Bewertung gebunden, die überarbeitet wird, damit sie der Bedeutung der Bahnstrecken in ländlichen Räumen stärker Rechnung trägt. Dazu ist eine Arbeitsgruppe vom Bund eingerichtet worden. Gleichzeitig und unabhängig davon, müssen jetzt die Klimaschutzkriterien bei der Bewertung deutlich mehr Gewichtung in der Bewertung bekommen.

 Die Zeit bis zur Fertigstellung der neuen Standardisierten Bewertung muss genutzt werden, um mit einer landeseigenen Konzeption den Reaktivierungsprozess in Niedersachsen voranzubringen. Baden-Württemberg hat 32 Bahnstrecken identifiziert, bei denen sie die Erstellung von Machbarkeitsstudien fördern will. Niedersachsen sollte das Gleiche tun, um nicht ins Hintertreffen bei der Bundesförderung zu geraten. Dabei kann Niedersachsen auf die Liste der potentiellen Bahnstrecken der Reaktivierung aus den Jahren 2013-15 zurückgreifen.

Dieses Verfahren hat den Vorteil, dass die Entwicklung, hier insbesondere auch die Entwicklung von Siedlungsstrukturen der ländlichen Räume noch stärker in den Blick gerät und den Gebietskörperschaften der Wert ihrer Bahnstrecken für ihre Zukunft am Beispiel der bisher erfolgten Reaktivierungen in Niedersachsen bewusst wird. Diese Machbarkeitsstudien können dann unter Berücksichtigung geänderter Vorgaben in die neue standardisierte Bewertung überführt werden, sobald diese vorliegt. Da es aber nur wenige Gebietskörperschaften gibt, die sich Machbarkeitsstudien leisten können, ist eine Förderung in diese sinnvolle Maßnahme durch das Land notwendig.

In der Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Standardisierte Bewertung sollte Niedersachsen als Flächenland darauf achten, dass neben Klimaschutz auch nachhaltige Daseinsvorsorge und die Entwicklung der ländlichen Räume bei der Ausarbeitung von neuen Kriterien für die Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) berücksichtigt werden. Dazu ist ein überparteilicher Lenkungskreis unter Hinzuziehung von Fachexpertise auf Landesebene eine sinnvolle und wichtige Unterstützung.

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