Antrag: Raus aus dem Angebotsdschungel: Einheitliche Standards für ein Basismodul Sprachförderung für Erwachsene schaffen

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Sprache ist der Schlüssel für eine gelingende gesellschaftliche Teilhabe. Dies haben auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der ersten Konferenz der Initiative „Niedersachsen packt an“ am 16. März 2016 übereinstimmend festgestellt. Sprachvermittlung muss früh ansetzen und im Sinne der Bildungskette für Geflüchtete kontinuierlich fortgeführt werden. Die langen Wartezeiten bis zur Erlangung eines sicheren Aufenthaltsstatus stehen dem entgegen. Lückenlose und anschlussfähige Maßnahmenkataloge sind daher notwendig. Aktuell gibt es eine Vielzahl von Sprachförderangeboten und Programmen mit unterschiedlichen Standards. Auf Grund der unübersichtlichen Lage kommt es häufig zu unnötigen Doppelstrukturen.

Die Erfahrungen der letzten Monate machen deutlich, dass insbesondere die Integrationskurse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf Grund der engen Teilnahmevoraussetzungen zum Aufenthalts- bzw. Verfahrensstatus und der hohen Anforderungen an räumliche und personelle Standards nicht für die schnelle Integration einer großen Anzahl von Flüchtlingen geeignet sind. Das BAMF ist aktuell beim Thema Sprachkurse für Flüchtlinge überfordert.

Das von der Bundesregierung erarbeitete „Integrationsgesetz“ sowie die „Integrationsverordnung“ begegnen dieser Problematik nicht und reichen nicht aus, um die offenkundigen Schwächen des Integrationskurssystems des BAMF zu beheben. Die Möglichkeiten des Spracherwerbs sollen nach den Plänen der Bundesregierung auch weiterhin an die wenig flexiblen Zugangsentscheidungen des BAMF gebunden sein, so dass auch weiterhin zu lange Wartezeiten entstehen werden. Durchgehende Verbesserungen hinsichtlich Qualität und Anzahl der Integrationskurse sind in dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwürfen nicht enthalten. Der Einstieg der Bundesagentur für Arbeit (BA) in kombinierte Sprach- und Arbeitsmarktmaßnahmen ist zwar sinnvoll, doch das weiterhin bestehende Nebeneinander von Zuständigkeiten (BAMF und BA) ist nicht zielführend.

Um dem aktuellen „Angebotsdschungel“ im Bereich der Sprachförderung und der Überforderung des BAMF zu begegnen, ist es notwendig, ein Basismodul Sprachförderung nach einheitlichen Standards auf Landesebene zu etablieren. Dass Niedersachsen das kann, hat die rot-grüne Landesregierung in den vergangenen Monaten bewiesen. In Niedersachsen wurden im vergangenen Jahr durch das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) landesweit bereits rund 700 Sprachkurse in den Einrichtungen der Erwachsenenbildung auf den Weg gebracht. Erste Erfolge der rot-grünen Initiative zeigen sich bereits jetzt. Bis zum Jahresende 2016 werden 33.000 erwachsene Flüchtlinge einen Sprachkurs des Landes absolviert haben.

I. Der Landtag stellt fest:

  1.  Allen Geflüchteten soll in den Kommunen zügig ein Basissprachkurs nach einheitlich konzipierten Standards zur Erlangung elementarer Kenntnisse der deutschen Sprache inklusive eines Bildungsclearings angeboten werden.
  2. Die Feststellung von Qualifizierungsbedarfen bzw. Beschäftigungsmöglichkeiten der Geflüchteten u.a. durch erste Kontakte bzw. Gespräche mit der Bundesanstalt für Arbeit muss so früh wie möglich beginnen und bereits parallel zu bzw. im Rahmen der ersten Sprachfördermaßnahmen stattfinden.
  3. Unmittelbar nach Abschluss des Basissprachkurses sollen Sprachfördermaßnahmen mit Berufsqualifizierungsbezug zur schnellen Eingliederung in den Arbeitsmarkt in der Verantwortung der Bundesanstalt für Arbeit anschließen oder mit Hochschulbezug zur Aufnahme eines Erst- oder Weiterbildungsstudiums in der Verantwortung des Landes angeboten werden.
  4. Um die Ausbildungsfähigkeit sicherzustellen müssen für einen Teil der Geflüchteten zielgruppenspezifische Grundbildungsangebote vorgehalten werden.
  5. Die Umsetzung von Sprachfördermaßnahmen in Niedersachsen kann nur Hand in Hand mit den Kommunen vor Ort geschehen. Die Kommunen spielen eine zentrale Rolle beim Gelingen von Integration und müssen in die Koordination vor Ort eingebunden werden.

II. Der Landtag fordert daher die Landesregierung auf:

  1. Sich gegenüber dem Bund dafür einzusetzen, die Mittel des BAMF für die Integrationskurse einschließlich einer Aufstockung den Ländern zur Verfügung zu stellen;
  2. unter Verwendung dieser Mittel auf Landesebene ein einheitliches Basismodul Sprachförderung zu konzipieren, das für Geflüchtete aller Herkunftsländer offen ist und das allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein Erreichen des Sprachniveaus A1/A2 ermöglicht;
  3. die Umsetzungsverantwortung des Basismoduls Sprachförderung hinsichtlich der Organisation und Zuweisung den Kommunen zu übertragen;
  4. den Absolventinnen und Absolventen des Basismoduls Sprachförderung das durch das Modul erreichte Sprachniveau zu zertifizieren, um die Anschlussfähigkeit der Basissprachförderung zu gewährleisten;
  5. sicherzustellen, dass innerhalb des Basismoduls Sprachförderung ein standardisiertes Bildungsclearing stattfindet, mit dem der bisherige schulische und berufliche Bildungsweg, erworbene Schulabschlüsse, begonnene bzw. abgeschlossene Berufsausbildungen, Berufserfahrungen und Sprachkenntnisse erfasst werden;
  6. durch Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote sicherzustellen, dass ausreichend Dozentinnen und Dozenten für Deutsch als Zweitsprache und Deutsch als Fremdsprache ausgebildet werden;
  7. sich beim Zugang zu Arbeitsmarktförderung für die Rücknahme der Unterteilung von Asylsuchenden nach der Bleibeperspektive einzusetzen;
  8. als Land weiterhin die finanzielle Verantwortung für die Sprachförderung der höherqualifizierten Migranten, die einen Hochschulzugang anstreben, zu übernehmen;
  9. die landesweite Koordination der Sprachfördermaßnahmen, etwa in den Bereichen der Standards, und der Verteilung der Mittel auf Landesebene anzusiedeln.

Begründung

Am 16. März 2016 fand in Hannover die erste Konferenz der Initiative „Niedersachsen packt an“ statt. Schwerpunkt der Diskussion der eingeladenen Fachleute war die Erarbeitung konkreter Handlungsempfehlungen zum Thema Sprachförderung von Flüchtlingen. Ein abzuleitendes Ergebnis ist die Erkenntnis, dass ein niedersächsischer Weg angestrebt werden sollte, um bestmögliche Voraussetzungen für eine gelingende Integration zu schaffen. Die Sprachkurskoordination soll deswegen erstmals vollständig in der Hand eines Bundeslandes liegen. Der Vorschlag eines Basismoduls Sprachförderung ist sinnvoll und erforderlich, weil es mit einem bestimmten Niveau von Sprachkenntnissen eine Weiterdifferenzierung je nach Eingliederungs- oder Qualifizierungsbedarf ermöglicht.

Vor dem Hintergrund der gesamtstaatlichen Verantwortung des Bundes für die Integration der Schutzsuchenden ist es zwingend notwendig, dass sich der Bund wesentlich stärker finanziell an den Kosten beteiligt. Die aktuell für 2016 vom Bund bereitgestellten 560 Millionen Euro  sind nicht annähernd ausreichend, um die aktuellen Fallzahlen abzudecken. Die Forderung nach Ausweitung von Sanktionen ist kontraproduktiv, wenn das Angebot an Kursen die Nachfrage nicht abdeckt. Im Übrigen stellen die Mittel keine angemessene Entlastung der Landeshaushalte dar. Stattdessen sollte der Bund nach einem sich an den zugewiesenen Flüchtlingen orientierenden Verteilungsschlüssel per Pauschalbetrag die Finanzierung der Angebote des Basismoduls Sprachförderung oder Sprachfördermaßnahmen mit Berufsqualifizierungsbezug sicherstellen. Aufgabe der Landesebene ist es weiterhin, die finanzielle Verantwortung für die Förderung der höherqualifizierten Migrantinnen und Migranten, die einen Hochschulzugang anstreben, zu tragen.

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