Antrag: NORD/LB: Erfolgsabhängige und fixe Vergütung des Vorstands reformieren

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag fordert die Landesregierung auf

  • sich für eine Änderung der Vergütung bei der NORD/LB einzusetzen,
  • sicherzustellen, dass erfolgsabhängige Vergütungen erst nach 10 Jahren vollständig ausgezahlt werden können,
  • zu prüfen, ob die fixen Gehaltsbestandteile des Vorstandes, die 2012 deutlich angehoben wurden auch in Zukunft angemessen sind,
  • zu prüfen, ob erfolgsabhängige Vergütungen zurückgefordert werden können.

Begründung

Die NORD/LB hat im Zeitraum 2010 bis 2018 insgesamt 3,893 Mio. € erfolgsabhängige Vergütungen an Vorstandsmitglieder gezahlt, obwohl weder die Ziele der Kapitalerhöhung von 2010/11 noch die Ziele der Kapitalerhöhung von 2004/05 erreicht worden sind.

Über einen Zeitraum von 15 Jahren hinweg hat die Bank jedes Jahr im Schnitt einen Verlust von etwa 700 Mio. € gemacht. Die Zahlung von erfolgsabhängigen Vergütungen war daher nicht gerechtfertigt. Für die Jahre 2016, 2017 und 2018 wurden laut Drs 18/3797 keine leistungsorientierte variable Vergütung an den Vorstand gezahlt. Es erfolgten jedoch Zahlungen für Vorjahre.

Aktuell ist erneut ein Stützungsfall eingetreten. Die Träger beabsichtigen daher eine Kapitalerhöhung im Gegenwert von ca. 3,6 Mrd. € vorzunehmen. Die Zahlen offenbaren auch eine Fehlsteuerung bei der erfolgsabhängigen Vergütung, die korrigiert werden muss. Der Bezug der erfolgsabhängigen Vergütung auf einen Zeitraum von 10 Jahren lenkt den Fokus auf eine langfristig nachhaltige Entwicklung der Bank. Die Ausweisung von Einmalerlösen, Gewinnmitnahmen, Auflösung von Rücklagen u.a. wird damit in der Regel nicht erfolgswirksam.

Die fixe Vorstandsvergütung betrug bspw. 2011 € 358.800, 2012 € 545.500, 2018 € 644.900 jeweils durchschnittlich. (Drs. 18/3797)

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