Antrag: Niedersachsens Verbraucherinnen und Verbraucher besser informieren – Hygieneampel jetzt!

 

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

Wie aus dem am 31.07.2012 vorgestellten Verbraucherschutzbericht 2011 hervorgeht, mussten bei rund einem Drittel der kontrollierten Gastronomiebetriebe in Niedersachsen zum Teil sehr deutliche hygienische Mängel festgestellt werden. Die Zustände seien zwar in der Regel nicht gesundheitsgefährdend, oftmals aber ekelerregend, erklärte der Präsident des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bei der Vorstellung des Verbraucherschutzberichts. Die Kunden der niedersächsischen Gastronomiebetriebe erfahren davon jedoch mangels entsprechender Kennzeichnungsvorschriften nichts. Die fehlende Kennzeichnung führt dazu, dass auch jene Mehrheit der Gastronomiebetriebe, die einwandfrei arbeiten, durch die Verstöße anderer in Misskredit gebracht werden, was nicht zuletzt Umsatzeinbußen in der Gastronomie zur Folge haben dürfte.

Die große Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher wünscht daher eine deutlich bessere Information über die Hygiene und Unbedenklichkeit in von ihnen besuchten Gastronomiebetrieben.

Mit einer verpflichtenden Kennzeichnung mit Hilfe einer Hygieneampel analog zum dänischen Modell haben die Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit sich über die Ergebnisse der letzten staatlichen Kontrollen transparent und offen zu informieren. Mit einer Pflichtkennzeichnung gewinnt nicht nur die VerbraucherIn, sondern auch die überwiegende Mehrheit der einwandfreien Betriebe kann mit einer Positivkennzeichnung für sich werben. Erfahrungen aus Dänemark und dem Bezirk Pankow in Berlin zeigen – nach anfänglichem Zögern – die wachsende Zufriedenheit bei Betrieben und KundInnen nach Einführung der Hygiene-Ampel und einen deutlichen Rückgang der hygiene- oder lebensmittelrechtlichen Beanstandungen.

Obwohl 14 der 16 VerbraucherschutzministerInnen für eine solche Hygiene-Kennzeichnung eintreten, weigerte sich die Bundesregierung auch auf der Verbraucherschutzkonferenz im September 2012 weiterhin eine solche einzuführen.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

  1. Sich auf Bundesebene und in Abstimmung mit den anderen Bundesländern weiter für die Einführung einer bundeseinheitlichen verpflichtenden Kennzeichnung sämtlicher Gastronomiebetriebe hinsichtlich der Einhaltung von Hygienestandards einzusetzen und die Bundesregierung aufzufordern, einen entsprechenden Gesetzesentwurf zügig in die parlamentarischen Beratungen des Bundestages und Bundesrates einzubringen.
  2. in Abstimmung mit den Bundesländern, die dies befürworten, eine verbindliche Kennzeichnung aller Gastronomiebetriebe hinsichtlich der Einhaltung hygienischer Standards einzuführen, die folgendes beinhaltet:
    • Betrieben, die bei einer amtlichen Kontrolle nicht positiv bewertet wurden, die Möglichkeit einzuräumen, die festgestellten Mängel binnen vier Wochen abzustellen und sich binnen vier Wochen erneut kostenpflichtig kontrollieren zu lassen.
    • Die detaillierten Ergebnisse der Kontrollen von gastronomischen Betrieben nach einem standardisierten Verfahren im Internet zu veröffentlichen.
    • Die verpflichtende Anbringung einer sog. Hygieneampel, die das Ergebnis der letzten amtlichen Kontrolle des Betriebes gemäß der Ampelfarben in drei Kategorien abbildet, wobei die Farbe „grün“ Betrieben vorbehalten sein soll, bei denen keine oder nur sehr geringfügige Mängel festgestellt wurden. Die Kennzeichnung soll im Eingangsbereich des Betriebes angebracht und von außen gut sichtbar sein.

Begründung:

Nachdem sich die Verbraucherschutzministerinnen und –minister der Länder bereits im Herbst 2011 darauf verständigt hatten, eine verbindliche einheitliche Kennzeichnung gastronomischer Betriebe mittels eines Ampelsystems einführen zu wollen und Bundesministerin Aigner signalisiert hatte, einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen zu wollen, ist sie im Juli 2012 von dieser Absicht abgerückt. Einige Länder – u.a. Hamburg  und Nordrhein-Westfalen – haben daher bereits angekündigt, eigene Länderregelungen einführen zu wollen. Im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher sollte jedoch weiterhin eine bundeseinheitliche Kennzeichnungsregelung angestrebt werden.

Auf der Verbraucherschutzkonferenz Mitte September 2012 ist die Einführung einer verbindlichen Hygiene-Ampel erneut am Unwillen der Schwarz-Gelben Bundesregierung gescheitert, obwohl 14 der 16 Verbraucherschutzminister der Länder dies einforderten. Nun soll laut Bundesministerin Aigner schnell die Möglichkeit für die Einführung von Ampel-Kennzeichnungen auf Länderebene erfolgen. Dies ist lange überfällig und sollte von Niedersachsen in Abstimmung mit anderen eine Hygiene-Ampel befürwortenden Ländern umgesetzt werden.

Aus dem Verbraucherschutzbericht 2011 geht hervor, dass bei rund einem Drittel der kontrollierten Gastronomiebetriebe Mängel ermittelt wurden. Wie der Präsident des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bei der Vorstellung des Berichts erläuterte, seien diese zwar großteils nicht gesundheitsgefährdend, aber dennoch häufig ekelerregend. Da es keine Kennzeichnungsvorschriften gibt, werden die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Hygienezustände jedoch kaum in Kenntnis gesetzt und auf diese Weise entmündigt. Auch die mehrheitlich einwandfrei handelnden Betriebe werden durch die „schwarzen Schafe“ in Verruf gebracht, was nicht zuletzt zu sinkenden Umsätzen in der Gastronomie führen kann. Daher ist es erforderlich, diesen Missstand endlich – nötigenfalls auch mit einer eigenen niedersächsischen Regelung zu beenden. Eine Regelung, nach der Gastronomiebetriebe die Ergebnisse der Kontrollen freiwillig öffentlich machen können, ist unzureichend, da sich hieran angesichts der ablehnenden Haltung des Branchenverbandes kaum Betriebe beteiligen dürften.

Ziel der verpflichtenden Kennzeichnungsregelung kann es nicht sein, Gastronomiebetriebe bei denen hygienische Mängel festgestellt wurden, dauerhaft an den Pranger zu stellen. Die Kennzeichnung soll neben der Schaffung von Transparenz auch dazu dienen, die festgestellten Mängel im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher möglichst zügig und umfassend abzustellen. Betrieben, bei denen nicht bereits mehrfach Hygienemängel festgestellt wurden, sollte daher die Möglichkeit eingeräumt werden, die festgestellten Mängel zeitnah abzustellen und dieses durch eine Nachkontrolle binnen vier Wochen amtlich feststellen zu lassen. So lange sollte auf die Veröffentlichung des ersten Kontrollergebnisses verzichtet werden können. Da die Nachkontrolle von den Betrieben selbst zu verantworten ist, sollte diese jedoch kostenpflichtig sein.

Da eine Reihe von Betrieben – etwa Pizzabringdienste – ihre Waren und Dienstleistungen nicht ausschließlich in den eigenen Räumlichkeiten anbieten und somit eine ausschließliche Kennzeichnung im Eingangsbereich des Betriebes nicht für alle Kunden sichtbar wird, sollten die Ergebnisse der Kontrollen zusätzlich im Internet veröffentlicht werden. Auf diese Weise ist zudem eine detailliertere Darstellung der Kontrollergebnisse möglich, als dieses durch eine Ampeldarstellung möglich ist. Der Bezirk Pankow in Berlin tut dies als Modellprojekt mit guten Erfahrungen bereits seit 2009.

Laut Agrarminister Lindemann, der eine Hygiene-Kennzeichnung im Gegensatz zu Wirtschaftsminsiter Bode befürwortet, würden 92 Prozent der niedersächsischen Betriebe, die beste Auszeichnung bekommen.

In Dänemark hat sich nach Einführung der Ampel vor 10 Jahren, die Zahl der Beanstandungen halbiert. (Spiegel-Online vom 14.9.2012)

Stefan Wenzel

Fraktionsvorsitzender

 

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