Antrag: Neue Regelungen für das Gesetz über das Halten von Hunden

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

In Niedersachsen ist es in den letzten Monaten erneut zu schweren Beißattacken von Hunden auf Menschen gekommen. In Ovelgönne wurde im letzten Jahr ein Mädchen lebensgefährlich verletzt und jüngst wurden in Hildesheim zwei kleine Mädchen durch Hunde schwer traumatisiert. Das niedersächsische Hundegesetz muss daher um folgende Punkte novelliert werden:

  • 1.       Alle Hundebesitzer müssen grundsätzlich einen verbindlichen und behördlich anerkannten Sachkundenachweis (mit theoretisch- und praktischem Teil) für das Halten eines Hundes nachweisen. Über Ausnahmen entscheidet die Behörde.
  • 2.       Alle Hundebesitzer werden verpflichtet eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 1.000.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen.
  • 3.       Alle Hunde und damit auch ihre Halter müssen zukünftig über ein Identifizierungssystem behördlich gemeldet und damit identifizierbar sein.

Begründung

Das geltende niedersächsische Hundegesetz hat nach wie vor eine zu geringe präventive Schutzwirkung. Erst nachdem ein Hund in der Öffentlichkeit aufgefallen ist, wird er einem Wesenstest unterzogen und danach ggf. als gefährlich eingestuft. Beantragt der Besitzer weiterhin die Haltung des als gefährlich eingestuften Hundes, muss er bestimmte Auflagen erfüllen.

Offenkundig reichen diese Regelungen nicht aus, um gefährliche Hundeattacken  einzugrenzen. In der Abwägung des Schutzgutes körperliche Unversehrtheit und Leben aus Artikel 2 Grundgesetz und dem Bestreben des Gesetzgebers das Halten von Hunden nicht prinzipiell mit zu hohen Auflagen zu verbinden und damit alle Hundehalter zu reglementieren, muss das zweite Ziel als nachrangig zurück treten. Es ist nicht zuletzt auch im Sinne des Tierschutzes, dass die Besitzer und Halter eine angemessene Sachkunde besitzen, statt sich unüberlegt spontan ein Tier zu verschaffen.

In der Anhörung zum niedersächsischen Hundegesetzt im Jahr 2002 hat sich Professor Hackbarth von der tierärztlichen Hochschule Hannover eindeutig für einen Sachkundenachweis für jeden Halter ausgesprochen. Ähnliche Forderungen hat auch der Verband für das deutsche Hundewesen aufgestellt. In der Schweiz wurde nach mehreren schweren Beißattacken seit 2008 der verpflichtende Sachkundenachweis eingeführt. Der obligatorische "Hundeführerschein"  ist  darüber hinaus auch Kinder- und Familienfreundlich, da die meisten Beißvorfälle aus mangelnder Fachkenntnis  in der Familie geschehen. Der verpflichtende Sachkundenachweis muss zukünftig beim Hundeerwerb vorgelegt werden. Altbesitzer müssen innerhalb der nächsten drei Jahre eine entsprechende Sachkundeprüfung nachweisen. Die Behörde kann Ausnahmen vom Sachkundenachweis zulassen, wenn die Sachkunde bereits anderweitig erworben wurde oder eine unbillige Härte darstellt.

Einig ist sich die Fachwelt darin, dass ein Verbot von bestimmten Hunderassen das Problem von Hundebissen nicht löst, sondern nur die bessere Halterschulung.

Damit Opfer von gefährlichen Hundebissen zukünftig definitiv Schadensersatz erhalten, wird die verpflichtende Haftpflichtversicherung eingeführt. Damit werden die Rechte potenzieller Opfer besser abgesichert. Eine Hundehaftpflichtversicherung reduziert außerdem zusätzlich den unüberlegten Hundekauf.

Parlamentarische Geschäftsführerin

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