Antrag: Nachhaltige Gründungsoffensive für Niedersachsen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Laut KfW Gründungsmonitor 2018 lagen die Gründungen im Jahr 2017 bundesweit bei lediglich 557.000 Gründer*innen, was einem Rückgang von 17 Prozent zum Vorjahr entspricht. Auch der Anteil an Gründerinnen geht seit 2015 zurück, insbesondere was Gründungen im Vollerwerb angeht. Der Rückgang ist auch durch die gute Konjunkturlage begründet. Erfreulich ist zwar, dass Niedersachsen mittlerweile auf Platz drei des Bundesländervergleichs mit 141 Gründungen je 10.000 Erwerbsfähige steht. Dennoch ist das Niveau der Unternehmensgründungen in Deutschland im Vergleich zu anderen Industrienationen relativ niedrig. Das hängt unter anderem mit einer traditionell gering ausgeprägten Start-up Kultur zusammen, hat aber auch mit der demographischen Entwicklung (Überalterung) in Deutschland zu tun. Durchschnittlich sind 16 Prozent der Gründungen Marktneuheiten. Gerade diese Innovationen gilt es in Niedersachsen zu fördern.

Nach den Ergebnissen des Green Economy Gründungsmonitors 2014 wurden im Zeitraum von 2006 bis 2013 über 150.000 Unternehmen deutschlandweit in den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft und Klimaschutz gegründet. Sie schufen dabei über eine Million Arbeitsplätze in Deutschland. Etwa jede siebte Gründung leistet folglich mit ihren Produkten und Dienstleistungen einen nachhaltigen Beitrag zu einer zukunftsfähigen, umwelt- und klimaschonenden Wirtschaft. Weiterhin sind Innovationen unabdingbar, um die notwendige ökologische Modernisierung der Gesellschaft, insbesondere im Zuge der weiteren Digitalisierung, voranzubringen.

Deshalb ist es wichtig, in Niedersachsen ein Klima zu schaffen, in dem Ideen zu Unternehmen werden. Wir wollen dem negativen Trend von Gründungen eine nachhaltige Gründungsoffensive entgegensetzen. Soziale Absicherung und ein gleichermaßen inspirierendes wie risikominimierendes Beratungsnetzwerk für Gründer*innen sind dabei wichtige Bausteine. Ebenso die Einhaltung von Arbeitnehmer*innenrechten und Nachhaltigkeitskriterien. Dabei gilt es bestehende Förderinstrumente von Europäischer Union (EU) und Bund auf Landesebene sinnvoll zu ergänzen und aufeinander abzustimmen, um ineffektive Parallelstrukturen zu vermeiden.

Wir fordern die Landesregierung auf:

  1. Die Beratung von Gründer*innen zu intensivieren. Insbesondere Gründer*innenzentren an Universitäten, Hoch- und Berufsschulen zu stärken und damit sicherzustellen, dass Expert*innen für formelle Gründung, inhaltliche Beratung und finanzielle Förderung in den Gründer*innenzentren mindestens zeitweise ansprechbar sind. Vorhandene Beratungsstrukturen müssen stärker vernetzt sowie die Zusammenarbeit mit dem niedersächsischen Innovationszentrum gestärkt werden.
  2. Die Förderung von Gründerinnen weiterentwickeln und verstärken.
  3. Die Finanzierung gemeinnütziger Start-ups zu erleichtern und solchen, die einen besonderes Augenmerk auf die Lösung sozialer und ökologischer Herausforderungen sowie fairen Handel legen, mit einem zusätzlichen Bürgschaftsprogramm des Landes zu unterstützen.
  4. Den Mikrostarter-Kredit der N-Bank für Gründer*innen von bis zu 25.000 Euro zinsfrei und unbesichert zu gewähren. Nach positiver Prüfung ihres Business Plans bzw. ihres Pitch Decks soll unbürokratisch ein Darlehen ausgezahlt werden. Außerdem soll die Rückzahlung des Kredits flexibel binnen 6 Jahren erfolgen.
  5. Synergien und Strukturen zwischen Hochschulen und Co-Working-Spaces zu unterstützen.
  6. Gezielt Start-ups in den Bereichen Energie, Umwelt, Ressourceneffizienz und Cleantech (saubere Technologien) zu unterstützen
  7. Die Förderung von Start-ups und Unternehmensgründungen durch Begleitforschung noch besser auf wissenschaftliche Füße zu stellen. Dadurch steigt langfristig die Qualität und Effizienz von Förderprogrammen.
  8. Chancen, Risiken und Möglichkeiten der Selbstständigkeit sollten an Universitäten und Schulen thematisiert und Best-Practice-Wissen durch Kontakte zu Gründer*innen vermittelt werden.
  9. Sich dafür einzusetzen, einen Niedersachsen Green Start-up Award vom Land Niedersachsen im Umfang von 50.000 Euro jährlich für Neugründungen zu vergeben, die ein besonderes Augenmerk auf ökologische und faire Innovationen legen.
  10. Darauf hinzuwirken, dass Venture Capital Fonds mit öffentlicher Beteiligung für Gründungen der Green Economy sensibilisiert werden (z.B. Hannover Beteiligungsfonds).

Begründung

Gründungen sind auch aus gesellschaftlicher Sicht von großer Bedeutung. Dabei sind Gründungen vielfältig und nicht jede Gründung ist ein innovatives Start-up. Ziel einer vernünftigen Förderpolitik sollte es sein, Unternehmen und Ideen zu unterstützen, die innovativ und nachhaltig sind und den Wirtschaftsstandort Niedersachsen stärken. Denn Unternehmensgründungen sind gelebte Emanzipation und Integration. Dabei gründen Frauen überdurchschnittlich oft im Nebenerwerb. Banken und Beratungsstellen gehen allerdings oft noch zu wenig auf die Bedürfnisse von gründungswilligen Frauen ein. Viele Gründungen zeigen jedoch, dass Existenzgründungen von Frauen nachhaltiger sind, als jene der Männer. Jede*r fünfte Gründer*in hat eine Einwanderungsgeschichte. Gründungswillige Fachkräfte aus anderen Ländern bleiben und arbeiten in Deutschland, wenn sie hier gute Voraussetzungen vorfinden. Eine Willkommens- und Gründungskultur, die diesen Fachkräften den Einstieg in das Leben und das neue Land erleichtert, ist für Deutschland und Niedersachsen ein unerlässlicher Standortvorteil. Niedersachsen ist ein Innovationsland und soll das in Zukunft auch bleiben. Obwohl Niedersachsen jedoch ein großer Technologie- und Universitätsstandort ist, sinkt die Gründungsbereitschaft und ist auch im internationalen Vergleich schwach. Dabei brauchen wir Innovationen um Herausforderungen vom digitalen und demografischen Wandel, über saubere Mobilität, bis zur Minimierung des Ressourcenverbrauchs zu lösen. Aber auch die Kreativbranche bereichert Kultur und Wirtschaft gleichermaßen. Hier gilt es Niedersachsen stärker aufzustellen.

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