Antrag: Mehrgenerationenhäuser für die Zukunft absichern!

 

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

Mehrgenerationenhäuser (MGH) leisten, gemeinsam mit anderen Einrichtungen der Gemeinwesenarbeit und Stadtteilkultur, insbesondere generationenverbindende Gemeinwesenarbeit. Sie binden z.B. ältere Menschen eines Stadtteils oder einer Gemeinde in die Mehrgenerationenarbeit ein, sie sorgen oft für eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung, sie sind soziale Dienstleisterinnen und fördern das freiwillige Engagement. In den Mehrgenerationenhäusern wird generationenübergreifend gedacht, gelebt und gehandelt, sie sind Orte gesellschaftlicher Verantwortung und Teilhabe. Hausaufgaben- und Nachbarschaftshilfe, Entlastung pflegender Angehöriger und Integrationsarbeit sind nur einige konkrete Aspekte dieser Arbeit.

Diese wichtige Arbeit ist nach dem Auslaufen der Modellförderung existentiell bedroht.

Die Landesregierung wird aufgefordert, in Gesprächen mit dem Bundesministerium für Familie, Jugend, Frauen und Senioren, den Kommunen und den Trägern der Einrichtungen Wege zu suchen, wie die ab 2011 durch die auslaufende Modellfinanzierung des Bundes gefährdete Arbeit der von ihr selbst initiierten Mehrgenerationenhäuser durch gemeinsame Anstrengungen von Land, Bund, Kommunen und Dritten fortgesetzt werden kann.

Begründung

Die Mehrgenerationenhäuser wurden zuerst von der damaligen niedersächsischen Sozialministerin von der Leyen in Niedersachsen anfinanziert, dann, nach dem Wechsel von Frau von der Leyen in die Bundesregierung, seitens des Bundesfamilienministeriums als bundesweites Modellprojekt für 5 Jahre weiterfinanziert. Ein kleiner Teil von Mehrgenerationenhäusern wird auch jetzt noch aus dem niedersächsischen Landeshaushalt finanziert.

Die Bundesmodellförderung läuft ab dem Jahre 2011 aus. Damit sind die Mehrgenerationenhäuser in Niedersachsen in ihrer Existenz bedroht, denn sie können sich nicht über den Verkauf von Dienstleistungen oder über Stiftungen allein finanzieren. Nach dem Auslaufen der Modellfinanzierung bedarf es auch in der Zukunft einer verlässlichen öffentlichen Basisfinanzierung, Ein Vorgehen, bei dem die kommunalen Gebietskörperschaften für die Zukunft der Mehrgenerationenhäuser allein in die Pflicht genommen werden, verbietet sich allein schon wegen der Haushaltslage der Kreise, Städte und Gemeinden. Um die im Sinne des Bundesaktionsprogramms gewachsenen Aufgaben und Anforderungen eines MGH sachgerecht weiterführen zu können wird zudem die jährliche Basisfinanzierung erhöht werden müssen. Für die Zukunft muss daher ein verlässliches Konzept zur zukünftigen Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser zwischen Bund, Land, Kommunen und den Trägern der Einrichtungen gemeinsam erarbeitet und so zeitig umgesetzt werden, dass die Einrichtungen nach Auslaufen der Modellförderung ohne Unterbrechung und Gefährdung ihrer Existenz weiterarbeiten können.

Stefan Wenzel

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