Antrag: Kriterien zur Anerkennung Todesopfer rechter Gewalt anpassen – Überprüfung der offenen Fälle durch wissenschaftliche Untersuchung abschließen

Der Landtag stellt fest:

Die Erfassung politisch motivierter Kriminalität geschieht erst seit 1990. Mit der Überarbeitung des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes - Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) 2001 wurden wichtige Neuerungen mit aufgenommen. Bislang erfolgt jedoch die Einordung als „politisch motiviert“ bei der ersten Aktenaufnahme durch die zuständige Polizeibehörde vor Ort. Dies führte in der Vergangenheit immer wieder dazu, dass eindeutig politisch-rechts einzuordnende Gewaltkriminalität, wie etwa die Morde des NSU, im Kriminalpolizeilichen Meldedienst nicht als rechts-motiviert eingeordnet wurden oder keine nachträgliche Korrektur erfolgte.[1] Zivilgesellschaftliche Akteure, wie die Amadeu Antonio Stiftung sehen eine große Diskrepanz zwischen der Zählung von Todesopfern rechter Gewalt von staatlichen Behörden und der Zählung durch unabhängige Organisationen. Auch begünstigt durch die Aufarbeitung, der lange nicht als rechts anerkannten Morde des NSU, gab es unter anderem in Brandenburg durch das Moses-Mendelssohn-Zentrum sowie in einem Forschungsprojekt an der TU Berlin eine Aufarbeitung der anerkannten Fälle und der öffentlich bekanntgewordenen Fälle, die nicht als politisch motivierte Kriminalität rechts (PMK-rechts) eingeordnet wurden. Eine Aufklärung über strittige Fälle, eine Empfehlung zur Einordnung in die PMK-rechts und die Entwicklung einheitlicher Kriterien zur politischen Einordnung standen hierbei im Fokus. Die Wissenschaftler*innen konnten mindestens neun Fälle ermitteln, die ein rechtes Tatmotiv nahelegen, die jedoch in der Polizeilichen Meldestatistik nicht als politisch rechts motiviert geführt wurden. Die Amadeu-Antonio-Stiftung ordnete dreizehn weitere Fälle als Verdachtsfälle ein.[2] Die Dunkelziffer solcher Gewalttaten liegt vermutlich noch weit darüber. Auch in Niedersachsen ermittelte die Stiftung Fälle, die einen rechten Tathintergrund nahelegen.

Bis zu diesen Untersuchungen gab es kein wissenschaftliches Monitoring zur Einschätzung politisch rechts motivierter Gewaltverbrechen. Eine kontinuierliche staatliche Überprüfung erfolgt bisher nicht. Der erste NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages empfahl 2013 in seinem Abschlussbericht dementsprechend die „grundlegende Überarbeitung des Themenfeldkataloges PMK- unter Hinzuziehung von Expertenwissen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft“ (BT-Drs. 17/14600).

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  • sich auf Bundesebene für folgende Veränderungen im Kriterienkatalog des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes - Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) einzusetzen:
    • Eine Einstufung als politisch motivierte Tat kann auch dann geschehen, wenn eine Täter-Opfer-Beziehung nicht ausgeschlossen werden kann.
    • Ein rechter Hintergrund als Motiv zur Gewalteskalation anstatt einer tatauslösenden Wirkung reicht aus, um in der staatlichen Zählung aufgenommen zu werden.
    • Die Einstufung erfolgt nicht allein in der Anfangsphase durch die Polizeibehörde vor Ort, sondern nach Beendigung des Verfahrens durch eine zuständige Stelle, etwa der Justiz oder einer Expert*innenkommission.
  • sich bei der Veränderung des Kriterienkatalogs dafür einzusetzen, dass bei der Überarbeitung des Kriterienkatalogs Expert*innen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft hinzugezogen werden.

Der Landtag fordert die Landesregierung zudem dazu auf,

  • eine wissenschaftlich unabhängige Untersuchung der von zivilgesellschaftlichen Initiativen und Presse aufgelisteten Todesopfer rechter Gewalt in Auftrag gegeben. Geprüft werden alle Fälle aus Niedersachsen seit 1990, bei denen Indizien für ein rechtes Motiv vorliegen. Insbesondere die Morde an Alexander Selchow, Helmut Leja, Gustav Schneeclaus, Hans-Peter Zarse, Bakary Singateh, Kolong Jamba, Peter Deutschmann, Andrea B. und Gerhard Fischhöder. Die Aufarbeitung der Fälle wird im Rahmen der wissenschaftlichen Untersuchung durch einen Arbeitskreis, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern relevanter zivilgesellschaftlicher Akteure und staatlicher Institutionen, begleitet, der in beratender Funktion tätig ist. Ziel der Untersuchung ist es, die unterschiedlichen Einschätzungen zu erklären sowie die Sichtung und Bewertung der Fälle, die bislang nicht als politisch motiviert klassifiziert sind.

Begründung

Wie die sich in Niedersachsen ereigneten Fälle von Alexander Selchow und Matthias Knabe zeigen, reichen die Indikatoren zur Einordnung bislang nicht aus, um alle Todesopfer rechter Gewalt auch als solche zu benennen. Gerade für Angehörige und Verwandte ist dies aber ein wichtiger Schritt, um mit der Tat auch abschließen zu können. Der jahrelange Kampf um Anerkennung ist für Angehörige häufig zermürbend. Die Nicht-Anerkennung spiegelt zudem nicht die realen Zahlen rechter Todesopfer in Niedersachsen und Deutschland wieder und verschleiert so die Realität und verhindert, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden können.

Im Fall des Amoklaufs in München, verübt durch David S. im Juli 2016, nahm das Landeskriminalamt Bayern 2019 eine neue Bewertung vor und stuft die Tat nun als politisch motiviert ein. Es handele sich demnach um ein „Ursachen-/Motivbündel“, bei dem „die rechtsradikale und rassistische Gesinnung des Täters nicht vernachlässigt werden“ darf[3]. Diesem Modell soll Niedersachsen folgen.

Denn auch wenn die Taten bei einer oberflächlichen Betrachtungsweise unpolitisch und willkürlich wirken, steckt dahinter oft ein von Ungleichwertigkeit geprägtes Menschenbild. Opfer sind die sozial schwachen, Menschen mit Migrationshintergrund oder Wohnungslose. Die Abwertung von marginalisierten Gruppen hat bei rechten Täterinnen und Tätern System. Dies schlägt sich jedoch nicht in den Kriminalitätsstatistiken der Behörden nieder.

Um dies aufzufangen sollen alle Fälle seit 1990, in denen Indizien für ein rechts politisch motiviertes Tatmotiv vorliegen, im Rahmen einer wissenschaftlichen Untersuchung geprüft werden.

Grundsätzlich müssen die PMK-Kriterien so angepasst werden, dass eine Einordung bei Delikten die politischen Motive miteinschließt.

[1]

www.zeit.de/politik/deutschland/2018-09/bundesinnenministerium-nsu-morde-politisch-motiviert-statistik

 

[2]

www.mut-gegen-rechte-gewalt.de/news/chronik-der-gewalt/todesopfer-rechtsextremer-und-rassistischer-gewalt-seit-1990

 

[3]https://www.polizei.bayern.de/lka/news/presse/aktuell/index.html/304761
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