Antrag: Kostenfalle Verwaltungsreform? Wirtschaftlichkeits- und Effizienzprüfung vor Entscheidungsfindung setzen
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Hannover, den 20.04.04
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Landtag kritisiert, dass die Landesregierung mit ihrem Kabinettsbeschluss vom 23.03.04 die Auflösung der Bezirksregierungen zum 01.01.2005 sowie weitreichende Behörden- und Aufgabenverlagerungen beschlossen hat, ohne konkrete Aussagen über Wirtschaftlichkeit und Effizienz dieser Maßnahmen treffen zu können.
Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf, sämtliche getroffene Beschlüsse so lange zurückzustellen, bis sie eine seriöse Kostenfolgeabschätzung und Wirtschaftlichkeitsrechnung vorlegen kann, um auf dieser gesicherten Basis gegebenenfalls korrigierte Entscheidungen zu treffen.
Darüber hinaus fordert der Landtag die Landesregierung auf, in ihre neuerlichen Überlegungen die weiteren Anregungen des Niedersächsischen Landesrechnungshofes vom 24.03.04 hinsichtlich der geplanten Regierungsbüros, der Kommunalisierung von Aufgaben, der Verlagerung von Aufgaben in die Ministerien und des Wegfalls von Genehmigungsvorbehalten und Anzeigepflichten einzubeziehen.
Begründung
Mit den Beschlüssen der Landesregierung im Rahmen der ersten Phase der Verwaltungsreform sind weitreichende Konsequenzen verbunden. Die Bezirksregierungen werden aufgelöst, Ämter, Aufgaben und in deren Folge Personal verlagert. Darüber hinaus wurde die Einrichtung von vier "Regierungsbüros" beschlossen.
Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Kostenfolgeabschätzungen für diese Entscheidungen liegen nicht vor. Genauso wenig kann die Landesregierung die personalwirtschaftlichen Folgen darstellen. Die Klärung dieser offenen Fragen soll erst im Zusammenhang mit den von den jeweiligen Ressorts zu erstellenden Feinkonzepten erfolgen, ohne dass diese Resultate offenbar Auswirkungen auf die getroffenen Beschlüsse haben sollen. Dieses Vorgehen widerspricht allen haushaltsrechtlichen Gepflogenheiten und Vereinbarungen und wurde deshalb zu Recht u.a. auch vom Niedersächsischen Landesrechnungshof moniert.
Außer der selbst gesetzten Vorgabe der Landesregierung, die Auflösung der Bezirksregierung entgegen der ursprünglichen Planung schon zum 01.01.2005 zu vollziehen, existiert kein Grund, diese Entscheidungen ohne seriöse Basis zu treffen. Um zu vermeiden, dass sich durch den falschen Ehrgeiz der Landesregierung die Verwaltungsmodernisierung zu einer Kostenfalle entwickelt, muss die Umsetzung der Entscheidungen so lange ausgesetzt werden, bis eine belastbare Folgeabschätzung vorliegt: Erst auf dieser Grundlage können tatsächliche Entscheidungen gefällt werden. Daneben sollen auch die Anregungen des Niedersächsischen Landesrechnungshofes Berücksichtigung finden.
Fraktionsvorsitzender