Antrag: Koalitionsentwurf zum Haushalt 2019: Trotz Konjunktur und niedriger Zinsen auf Kante genäht – Niedersachsen braucht soziale Vorsorge, Zusammenhalt und nachhaltigen Schutz der Lebensgrundlagen!

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest,

die Steuereinnahmen und die konjunkturelle Entwicklung sind derzeit sehr gut, die Arbeitslosigkeit ist niedrig und die Zinskosten ebenfalls. Der Zeitpunkt um soziale Vorsorge, Zusammenhalt und den Schutz der Lebensgrundlagen grundlegend zu stärken ist daher gut. Das sind wir kommenden Generationen schuldig. Der Entwurf der Koalitionsfraktionen wird diesem Anspruch nicht gerecht. Die Kraft der großen Koalition reicht nicht, um schwierige Themen anzupacken. Der Entwurf der Koalitionsfraktionen besteht in weiten Teilen aus dem allerkleinsten gemeinsamen Nenner. Bei Bildung, Digitalisierung, Krankenhäusern, Sicherheit und Mobilität wird viel Geld ausgegeben, aber strukturell notwendige Reformen unterbleiben oder sind kontraproduktiv. Bei Kultur, Innovation, Wasser- und Naturschutz, Agrarpolitik und Klimaschutz werden immanent Schulden bei nachkommenden Generationen aufgehäuft. Da gute Steuereinnahmen nicht dauerhaft garantiert sind, müssen Einnahmen verbessert, Mittel hocheffizient eingesetzt werden, Gebührenhaushalte überprüft und Steuerbetrug bekämpft werden. Steuergerechtigkeit mit Bezug auf die tatsächliche Leistungsfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger ist ein wichtiger Beitrag zum sozialen Frieden.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

  1.  die Aufteilung der Gemeinschaftssteuern nach Artikel 106.3 Grundgesetz und den damit verbundenen Anspruch des Landes auf Deckung der notwendigen Ausgaben sowie den Anspruch der Kommunen auf Sicherstellung der kommunalen Selbstverwaltung nach Artikel 28.2 Grundgesetz grundlegend zu überprüfen. Hintergrund sind insbesondere langfristig gewachsene Aufgaben und überdurchschnittliche Kostensteigerungen der Länder und Kommunen im Bereich der Jugendhilfe, der frühkindlichen Bildung, der Kindertagesstätten, der Ganztagsbeschulung und der sozialen Sicherung,
  2. sich für eine Überprüfung der tariflichen und besoldungsrechtlichen Eingruppierung von Erzieherinnen, Erziehern, Krankenpflegerinnen, Krankenpflegern, Altenpflegerinnen, Altenpflegern und Beschäftigten mit niedrigen Einkommen und Lehrerinnen und Lehrern im Eingangsamt einzusetzen, um heutige und künftige Anforderungen an die Qualität der öffentlichen Dienstleistungen und den Fachkräftebedarf erfüllen zu können und dem Landtag zu berichten, wie sich mittelfristig der Lehrkräftebedarf für Inklusion, Rückkehr zum Abitur nach 13 Jahren und Arbeitszeitregelungen vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen bei der Zahl der zu beschulenden Kinder entwickeln wird,
  3.  sich für eine grundlegend neue Ausrichtung von Investitionen nach dem Bundesverkehrswegeplan einzusetzen, um nachhaltige Mobilität, Klimaschutz, Gesundheitsschutz und Unfallvermeidung zu stärken. Die Verbesserung von Bus, Bahn, Radschnellwegen und die Stärkung der Lebensqualität in den Städten und Dörfern sind als Hauptförderziele zu etablieren. Dafür sollen 80 Prozent der Neubaumittel Straße eingesetzt werden, um die Mobilität der Menschen sowohl in ländlichen Räumen als auch in den Städten im Sinne einer Mobilitätswende zu optimieren. Überörtliche Radschnellwege sind als Landesaufgabe zu verankern und die Kommunen sind bei der Weiterentwicklung einer Radwegeinfrastruktur sowie bei der Umsetzung von integrierten Mobilitätskonzepten zu unterstützen. Die Verringerung des Individualverkehrs auf den Straßen und die Weiterentwicklung nachhaltiger Mobilitätskonzepte in Niedersachsen sind als Hauptziele zu etablieren,
  4. sich für eine konsequente Durchsetzung bestehender Pflichten von Telekommunikationsunternehmen aufgrund von Ausschreibungen und Universaldienstleistungen zur flächendeckenden Versorgung mit Mobilfunk und Breitband und für einen Rechtsanspruch auf schnelles Internet einzusetzen. Neuausschreibungen müssen die Versorgung aller Haushalte und nationales Roaming vorsehen, um Kosten und Ressourcen zu sparen und unnötige Baumaßnahmen zu vermeiden. Es ist sicherzustellen, dass insbesondere ländliche Regionen durch fehlende Breitbandversorgung nicht zu den Verlierern der Digitalisierung werden. Die Breitbandversorgung ist vorrangig eine Bundesaufgabe,
  5. sich für eine konsequente Neuausrichtung der Agrarförderung der Europäischen Union einzusetzen, um Natur, Grundwasser, Klima und Artenvielfalt zu schützen und eine nachhaltige bäuerliche Landbewirtschaftung zu erwirken. Öffentliche Gelder dürfen künftig nur noch für öffentliche Leistungen bereitgestellt werden,
  6. sich für eine zeitnahe verfassungsfeste Neuordnung der Grundsteuer einzusetzen, die große Vermögen entsprechend den Verkehrswerten heranzieht und kleine Einkommen und Mieten entlastet,
  7. sich für eine Erhöhung der Abwasserabgaben nach dem Abwasserabgabengesetz des Bundes einzusetzen, um die Einleitung von Abwasser in Oberflächengewässer, Grundwasser oder Meere soweit technisch möglich zu vermeiden und damit die Ziele des Wasserrechts und die Sicherung unserer Trinkwasserreserven zu erreichen,
  8.  Doppelzuständigkeiten bei der Verwaltung und Bewirtschaftung von Flächen abzubauen, und durch Verlagerung der Aufgaben des Domänenamtes für Landesflächen auf die beiden Nationalparke bzw. den Landesliegenschaftsfonds eine fachgerechte Bewirtschaftung und effiziente Verwaltung zu unterstützen,
  9. sich dafür einzusetzen, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nach § 261.1.1 Strafgesetzbuch und 261.4.1 Strafgesetzbuch konsequent durchgesetzt wird und die Financial Intelligence Unit (ehem. Bundeskriminalamt, jetzt Zoll) wirkungsvoll aufgestellt wird, um den Missbrauch von so genannten Steueroasen zu bekämpfen, die Steuerverwaltung und die Steuerfahndung schlagkräftiger aufzustellen,
  10. eine Änderung der Förderungsrichtlinien Wohnungsbau mit prioritärer Ausrichtung auf Unterstützung und Förderung von genossenschaftlichem Bauen und Bauen mit der NLG vorzunehmen und die Gründung von Genossenschaften verstärkt durch Beratung zu stärken,
  11. sich für eine einheitliche Besteuerung von Glücksspiel in Europa einzusetzen und sicherzustellen, dass Internet-Wettspiele von Firmen in Europa, die in Deutschland angeboten werden, vergleichbar besteuert werden,
  12. dem Landtag eine Aufgabenanalyse für den Bereich der Polizei, der Justiz und der Finanzämter vorzulegen, um künftige Personalbedarfe dem Grunde, dem Zeitplan und der Qualifikation nach abschätzen und einplanen zu können,
  13. Defizite bei Bau, Unterhaltung, Instandsetzung und energetischer Sanierung des Landesimmobilienvermögens und der Hochschulstiftungen weiter abzubauen.
  14. Das mit Presseinformation der Staatskanzlei vom 25. Juni 2018 angekündigte Förderprogramm zur Sanierung von kommunalen Sportstätten in Höhe von 100 Mio. Euro wird den Kommunen in 10 Jahrestranchen je 10 Millionen Euro zur energetischen Modernisierung kommunaler Sportstätten zur Verfügung gestellt.

Begründung

Zu

1.     Nach Art. 106 Absatz 3 GG werden die Anteile von Bund und Ländern am Umsatzsteueraufkommen durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, festgesetzt. Im Rahmen der laufenden Einnahmen haben der Bund und die Länder dabei gleichmäßigen Anspruch auf die Deckung ihrer notwendigen Ausgaben. Entwickeln sich die Deckungsverhältnisse von Bund und Ländern auseinander, sind nach Art. 106 Absatz 4 GG die Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer anzupassen. Gemäß erster Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes erhält der Bund im Jahr 2018 einen Anteil am Umsatzsteueraufkommen von 50,2 % zur Erfüllung seiner Aufgaben. Die Länder erhalten 2018 einen Anteil am Umsatzsteueraufkommen von 46,6%, die Gemeinden von 3,2 %. Die Mittelabführungen an die EU, teilweise in Form von MWSt-Eigenmitteln, erfolgen aus dem Gesamtsteueraufkommen des Bundes. In der politischen Praxis haben die Deckungsquoten laut Landesregierung (Drs. LT 18/1740) bei der Festsetzung der Umsatzsteueranteile von Bund und Ländern an Bedeutung verloren. Die Vereinbarung von Vorab- und Festbeträgen zur Aussteuerung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung hat die Deckungsquotenmethode in den vergangenen 25 Jahren ersetzt. Vor diesem Hintergrund sollte das Land den Status Quo anhand der Entwicklung unterschiedlicher Kosten grundlegend prüfen und ggfls. wissenschaftlichen Sachverstand hinzuholen.

2.     Angesichts einer momentan niedrigen Arbeitslosigkeit zeigt sich, dass die Vergütungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Krankenpflege, der Altenpflege, der Kindertagesstätten und der Grundschulen nicht ausreichen, um genug Bewerberinnen und Bewerber zu finden. Notwendig ist neben der Anerkennung höherer Tarifabschlüsse oder der Zahlung von Zulagen durch verschiedene Kostenträger auch die Abschaffung von Ausbildungsgebühren, die Anerkennung höherer Personalschlüssel im ambulanten und stationären Bereich durch gesetzliche und private Kassen, die Zahlung von Ausbildungsvergütungen, die deutliche Verbesserung von Weiterbildungsmöglichkeiten für Pflegehilfskräfte und die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die von der Bundesregierung geplante Aufstockung des Pflegepersonals um 13.000 Stellen wird keinesfalls ausreichen. Die Landesregierung hatte zudem eine Anhebung der Eingangsbesoldung von Grundschullehrerinnen- und Lehrern auf A 13 angekündigt. Diese ist bislang aber nur für wenige Stellen realisiert worden.

3.     Der Bundesverkehrswegeplan 2030 ist nicht geeignet die gesetzlich festgelegten Ziele beim Gesundheitsschutz zu erreichen. Die gesundheitlichen Anforderungen und die Folgen des Dieselbetrugs durch die Automobilkonzerne erfordern deutlich gesteigerte Anstrengungen. Mit dem Bundesverkehrswegeplan 2030 würde Deutschland auch die sektorspezifischen Klimaziele für den Verkehrsbereich krachend verfehlen und Kosten in Milliardenhöhe verursachen, weil Deutschland im so genannten Nicht-ETS Bereich Zertifikate von anderen EU Ländern kaufen müsste. Der Bundesverkehrswegeplan muss grundlegend neu ausgerichtet werden, um gesamtstaatliche Ziele zu erreichen und umweltfreundliche Verkehrsträger nachhaltig zu fördern. Die Neubaumittel in Höhe von 98,3 Milliarden Euro bis 2030 sind um 80 Prozent zu kürzen und zusammen mit den Finanzmitteln, die im Rahmen der so genannten Dieselgipfel zugesagt worden für die Förderung von nachhaltiger Mobilität zu verwenden. Die Mobilitätswende muss in den Landkreisen, kreisfreien Städten und Kommunen in Niedersachsen auf den Weg gebracht werden. Neben der Umwidmung der Mittel aus dem Bundesverkehrswegeplan muss auch die Landesregierung erheblich mehr finanzielle Mittel einsetzen, um die Kommunen bei dieser Aufgabe dauerhaft zu unterstützen. Auch drei Jahre nach Beginn des Dieselskandals sind wir von einer vollumfänglichen Entschädigung der betrogenen Dieselfahrer*innen weit entfernt. Hier sind deutlich gesteigerte Anstrengungen erforderlich und die machbare notwendige Hardwareumrüstung muss nun endlich auf Kosten der Automobilhersteller erfolgen. Hierfür sind verbindliche Regelungen auf der Bundesebene zu schaffen und von der Landesregierung einzufordern.

4.     Im Jahr 2015 hat der damaligen Verkehrsminister Alexander Dobrindt das Bundesförderprogramm Breitbandausbau ins Leben gerufen. Seitdem haben Gemeinden, Städte und Kreise Förderzusagen über 3,5 Milliarden Euro bekommen. Von diesen 3,5 Milliarden Euro Förderzusagen sind aber im Juni 2018 erst rund 26,6 Millionen Euro auch tatsächlich vor Ort anbekommen. Und davon nur rund 3 Millionen Euro für Baumaßnahmen. Dies zeigt eine aktuelle Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion. Der schleppende Ausbau des Breitbandnetzes auf dem Land hat wesentlich mit diesem problematischen Förderprogramm zu tun. Damit wird das Ziel aus dem Koalitionsvertrag 2013 – mindestens 50 Megabit die Sekunde für alle Haushalte bis Ende 2018 – krachend verfehlt. Der klägliche Mittelabfluss ist bedingt durch mehrere Faktoren: Kleinere Gemeinden sind mit den technischen Dokumentationspflichten und den europaweiten Ausschreibungen überfordert, teilweise sabotiert die Telekom, indem Daten über das bestehende Netz nicht herausgegeben werden oder das Unternehmen rüstet punktuell das eigene Netz auf und zwingt damit die Gemeinden zu Umplanungen, die Telekom gewinnt die meisten Ausschreibungen und lässt sich dann in die Verträge schreiben, dass sie sich 3 Jahre Zeit mit dem Ausbau lassen kann, an manchen Orten fehlen auch die ausführenden Tiefbauunternehmen. Die Ausschreibungsbedingungen des Bundes für Breitband und Mobilfunk hinterlassen viele weiße Flecken, die oft nur durch Nothilfe des Landes oder der Kommunen geschlossen werden konnten. Bei jetzt neu anstehenden Ausschreibungen werden sich die kostenträchtigen und zeitraubenden Fehler und Lücken erneut auftun, wenn die Bundesnetzagentur nicht zur Korrektur der Ausschreibungsbedingungen gebracht wird. Das Bundesgesetz sieht grundsätzlich eine Verantwortung des Bundes und der Telekommunikationsunternehmen für diese Aufgabe der Daseinsvorsorge vor.

5.     Öffentliche Fördermittel für die Landwirtschaft dürfen künftig nur fließen, wenn auch Leistungen im öffentlichen Interesse bereitgestellt werden und nachhaltig ökologisch gewirtschaftet wird. Die Förderung aus der so genannten ersten Säule ist daher an ein Punktesystem zu knüpfen, das konsequent an Nachhaltigkeitskriterien ausgerichtet wird. Die so genannte zweite Säule für die Unterstützung der Regionalentwicklung im ländlichen Raum ist auf Kosten der ersten Säule zu stärken. Sauberes Wasser, Artenvielfalt und fruchtbare Böden sind Systemdienstleistungen für Mensch und Natur. Die Zerstörung von Lebensgrundlagen durch falsche Förderpolitik, die in erster Linie Grundbesitzer fördert und nicht bäuerliche Landbewirtschaftung muss eingestellt werden.

6.     Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Steuerquellen der Kommunen und stärkt ihre verfassungsrechtliche Stellung. Sie soll Immobilienbesitz anteilig und gerecht zur Finanzierung kommunaler Aufgaben heranziehen. Die Neuordnung muss sich an realen Werten orientieren und verwaltungsrechtlich gut umsetzbar sein.

7.     Die Abwasserabgabe nach dem Abwasserabgabengesetz des Bundes richtet sich nach der Schädlichkeit des Abwassers, die unter Zugrundelegung der oxidierbaren Stoffe, des Phosphors, des Stickstoffs, der organischen Halogenverbindungen, der Metalle Quecksilber, Cadmium, Chrom, Nickel, Blei, Kupfer und ihrer Verbindungen sowie der Giftigkeit des Abwassers gegenüber Fischeiern nach der Anlage zu dem Gesetz in Schadeinheiten bestimmt wird. Die Abgabe nach § 9 des Gesetzes wurde von 1980 bis 2002 regelmäßig erhöht, um alle technischen Vermeidungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Seit 2002 ist eine Anpassung unterblieben. Deshalb sind eine Erhöhung und eine Überprüfung der Ausnahmen dringend geboten. Die Einnahmen aus der Abgabe werden genutzt, um die Ziele des Wasserhaushaltsrechts zu erreichen.

8.     Die Aufgaben der niedersächsischen Landesverwaltung erfordern zahlreiche Liegenschaften und werden vom Landesliegenschaftsfonds verwaltet. Gebäudekomplexe wie die Medizinische Hochschule in Hannover, Naturschutzflächen in der Elbtalaue oder Seen wie das Steinhuder Meer gehören ebenso dazu wie viele Verwaltungsgebäude. Zurzeit stehen Flächen mit einer Gesamtgröße von 243.480 Hektar, in 3.754 Liegenschaften mit insgesamt 5.168 Gebäuden, in Landeseigentum. Dazu sind weitere 1.444 Liegenschaften angemietet, so dass insgesamt 5.198 Liegenschaften innerhalb und außerhalb Niedersachsens für Landesaufgaben eingesetzt werden. Die Domänenverwaltung ist bislang für ca. 84.000 Hektar, 70 Domänen und 29 Teildomänen durch Delegation des Landesliegenschaftsfonds zuständig. Diese Delegation sollte aufgehoben werden. Landesliegenschaften in Nationalparken sollten unmittelbar von den Nationalparkverwaltungen betreut werden, um eine fachgerechte Bewirtschaftung sicherzustellen.

9.     Die FIU (Financial Intelligence Unit) war bis vor kurzem beim Bundeskriminalamt angesiedelt. Die Zuständigkeit wurde von der Bundesregierung jedoch auf den Zoll verlagert. Berichten zufolge gibt es dort erhebliche Defizite bei der Kontrolle von verdächtigen Finanztransaktionen, die Hinweise auf Geldwäschedelikte oder Terrorfinanzierung geben können. Nach § 261 StGB sollen verdächtige Finanztransaktionen durch Auswertung und Ermittlungen unabhängig von einem konkreten Grunddelikt geführt werden. Die Zusammenarbeit mit den Kriminalämtern und den Finanzämtern ist grundlegend zu verbessern. Die Personalausstattung ist zu verstärken.

10.   Die Wohnungsbauförderung des Landes muss nachhaltig gestärkt werden, um extreme Preissteigerungen mit großen sozialen Folgen zu vermeiden, zu bremsen oder rückgängig zu machen. Dazu müssen Bund, Länder und Kommunen mit einer konzertierten Aktion beitragen. Das Land muss die Wohnungsbauförderung verstärkt auf die Förderung genossenschaftlichen Wohnens und genossenschaftlicher Eigentumsbildung ausrichten. Die NLG kann mit Hilfe eigener Flächen, kommunaler Flächen und Flächen der BIMA des Bundes Beiträge leisten, die dauerhaft die Bereitstellung von günstigem Wohnraum ermöglichen.

11.   Ein sehr großer Teil der Wettumsätze im Glücksspiel und im Lotteriebereich wird mittlerweile über Internetanbieter erzielt, die im deutschen und niedersächsischen Markt anbieten, aber nicht den steuer- und abgaberechtlichen Verpflichtungen nachkommen. Soweit die Unternehmen bspw. in Malta oder Gibraltar ihren Firmensitz haben ist im europäischen Kontext eine Durchsetzung geltenden Rechts zu erwirken. Zu klären ist insbesondere auch, welche wirtschaftlich Berechtigten die Firmen vertreten. Dem Landtag ist zu berichten.

12.   Eine Aufgabenanalyse muss die Entwicklung langfristiger Trends prüfen und frühzeitig dazu beitragen Reformbedarf, Effizienzpotentiale oder veränderte Aufgabenprofile zu erkennen. Erkannter Veränderungsbedarf muss frühzeitig zu gesetzlichen oder organisatorischen Veränderungen führen.

13.   Der Stufenplan zur energetischen Sanierung klassifiziert alle Gebäude anhand des Energieverbrauchs. Gebäude mit deutlich überdurchschnittlichem Energieverbrauch können daher prioritär saniert, modernisiert oder durch Neubauten ersetzt werden. Eine Erweiterung der Nutzungsentgelte kommt der Sanierung zugute und erschließt Bewirtschaftungspotenziale.

14.   Aufgrund des aktuellen Fachkräftemangels am Bau muss ein Programm langfristig angelegt sein, um unerwünschte Baukostensteigerungen zu verhindern.

 

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