Antrag: Kein Abbau der Beratungs- und Schutzangebote für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder

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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Hannover, den 16.06.04

Kein Abbau der Beratungs- und Schutzangebote für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder
Entschließung
Der Landtag stellt fest:
Frauen und Kinder werden immer wieder und in zunehmendem Maße Opfer von meist männlicher Gewalt. Die betroffenen Frauen und Mädchen sind darauf angewiesen Schutz, Zuflucht und Beratung in entsprechenden Einrichtungen zu finden. Die vom Land geplante Verschlechterung der Versorgungssituation darf nicht erfolgen. Frauenhäuser, BISS-Stellen und Beratungseinrichtungen für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder müssen in ihrer Arbeit im bisherigen Umfang unterstützt werden.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf, die Angebote im Gewaltschutzbereich in der bisherigen Höhe und unter der Verantwortung des Landes aufrecht zu erhalten.
Begründung
Frauen und Kinder sind von Gewalt in besonderem Maße betroffen. Unter den Opfern von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind 93% der Opfer Frauen, dabei beträgt der Anteil von Kindern und heranwachsenden Mädchen 40%. Häufig findet diese Gewalt im familiären Umfeld statt.
Die Kriminalstatistik für das Land Niedersachsen wies im Jahr 2003 7245 Fälle häuslicher Gewalt auf. Das sind 339 Fälle mehr, als im Vorjahr. Dabei handelt es sich zum größten Teil um Körperverletzungen, Bedrohungen, sexuelle Gewalt, Nötigungen, Beleidigungen und Sachbeschädigungen. Opfer sind in der Regel Frauen und Kinder.
Bei steigendem Bedarf erfüllen die bestehenden Einrichtungen die Aufgabe, den Opfern Schutz, Zuflucht und Beratung anzubieten, seit Jahren unter immer schlechter werdenden finanziellen Bedingungen.
Die jetzt geplanten Veränderungen würden für die Einrichtungen, beispielsweise Frauenhäuser, Einnahmeausfälle bis zu 45% der Mittel bedeuten. Die kommunalen Gebietskörperschaften werden diese Verluste nicht kompensieren können. Dies würde in der Konsequenz ein Wegbrechen der bestehenden Strukturen bedeuten. Das Land würde sich so seiner politischen Verantwortung entledigen und die Verantwortung für das Ende der Schutz- und Beratungsangebote elegant den Kommunen zurechnen können. Eine Finanzmittelkürzung bei gleichzeitiger Übergabe der Verantwortung an die Gebietskörperschaften würde nicht dem Gedanken des Konnexitätsprinzips entsprechen, sondern wäre lediglich ein Weiterreichen des "schwarzen Peters" an die Kommunen, die dann zusehen müssten, wie sie den jetzigen Standard von ineinander greifenden Strukturen erhalten können.
Ein Wegbrechen dieser gewachsenen Strukturen, die in der Planung als "überflüssige Doppelstrukturen" bezeichnet werden, bedeutet aller Voraussicht nach eine dramatische Verschlechterung für die Opfer von Gewalttaten, denn schon jetzt klagen Frauenhäuser über Überbelegung und Beratungsangebote, besonders für spezifische Formen der Gewalt, wie z.B. sexuelle Gewalt reichhen vielerorts nicht aus. Bis heute ist die Landesregierung den Beweis ihrer Behauptung, es bestünden vor Ort Einsparmöglichkeiten durch Abbau bestehender Doppelstrukturen, schuldig geblieben.
Die ersatzlose Streichung der Förderung der BISS-Stellen würde das Ende einer äußerst erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen Polizei, Justiz und Beratungseinrichtungen bedeuten, deren Arbeit insbesondere die Polizei erheblich entlastet.


Fraktionsvorsitzender


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