Antrag: Jetzt nachhaltig investieren: Kommunalen Investitionsstau überwinden und Klima schützen!

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

  1. Der Landtag fordert die Bundesregierung im Rahmen eines "Green New Deal" auf, die im Konjunkturpaket 1 der Bundesregierung vom 5.11.2008 enthaltene Förderung der energetischen Sanierung für öffentliche Gebäude deutlich zu verstärken und aufzustocken.
    Das Konjunkturpaket 1 mit den Elementen zur energetischen Sanierung greift nicht weit genug. Es ist weder vom Umfang noch mit Blick auf strukturschwache Kommunen ausreichend. Der Appell der Bundesregierung an die Länder, dafür Sorge zu tragen, dass auch finanzschwache Kommunen auf das Programm zugreifen können, wird nur geringe Wirkung entfalten.
  2. Der Landtag fordert die Bundesregierung deshalb auf
  1. Die Gesamtsumme der zur Verfügung stehenden Darlehen auf 30 Mrd. € aufzustocken
  2. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (für Dämmung, Haustechnik und Energie) nicht auf den Bildungsbereich und den Umbau von Wohnungen zu beschränken
  3.  Die Darlehen zinslos nach Effizienzlisten für Maßnahmen in 2009 und 2010 zu vergeben, die spätestens in 2011 abgeschlossen sind.
  4. Pro Projekt sollen maximal 500.000 € zur Verfügung stehen. Bei bis zu 10 % der von Kommunen beantragten Gesamtsumme sind auch Maßnahmen bis zu 2 Mio € zulässig.
  5. Zwingend eine Übersicht für alle öffentlichen Gebäude der Kommunen in Hinblick auf energetischen Zustand und Aufwand zur energetischen Sanierung im Sinne eines Kosten/Nutzen Vergleiches zu verlangen, und daraus die Priorität der Sanierungsmaßnahmen abzuleiten.
  1. Die Landesregierung wird aufgefordert einen Antrag mit diesen Leitlinien im Bundesrat einzubringen.
    Daneben soll die Landesregierung im Rahmen der kommunalen Aufsicht dafür Sorge tragen, dass alle Niedersächsischen Städte, Landkreise und Kommunen – sofern noch nicht geschehen - eine Kosten/Nutzen-Analyse zur energetischen Sanierung ihrer Gebäude vornehmen und im Rahmen der angestrebten Förderung entsprechende Anträge zur energetischen Sanierung auch finanzschwacher Kommunen genehmigt werden.

Begründung

Die Konjunkturpakete der Bundesregierung sind nicht zielgenau und nicht nachhaltig.

Mit ihrem ersten Konjunkturpaket hat die Bundesregierung Konzeptlosigkeit bei der Bekämpfung der erwarteten Rezession erkennen lassen. Auch die Vorschläge für ein weiteres Konjunkturpaket 2 zeichnen sich vor allem durch eines aus: Teure Maßnahmen mit ungesicherten Ergebnissen. Die Befreiung von der KFZ-Steuer beim Kauf eines Neuwagens (beschlossen im Konjunkturpaket 1) oder pauschale Steuersenkungen (gefordert von Politikern verschiedenster Parteien für ein Konjunkturpaket 2) sind ökonomisch wie ökologisch äußerst fragwürdige Steuergeschenke. Diese Vorschläge haben folgende gravierende Nachteile:

  • das Geld kommt nicht unmittelbar der Wirtschaft zugute (wird evtl. gespart),
  • es kommt nur einem Teil der Menschen zugute (in erster Linie Besser- und Großverdienern)
  • der Erfolg einer solchen Maßnahme ist unbestimmt.
  •  vielfach entsteht keine nachhaltige Wirkung, vielmehr wird nur kurzfristig ein Konsumanreiz gegeben dessen Wirkung strukturell verpufft.

Nachhaltige Investitionen statt Steuergeschenke

Statt teure Steuergeschenke zu verteilen, sollten Bund, Länder und Kommunen endlich ihre Hausaufgaben im Bereich energetischer Gebäudesanierung machen. Diese Investitionen sind mit Blick auf stetig steigende Energiekosten ökonomisch sinnvoll, in Hinblick auf den Klimawandel ökologisch zwingend notwendig und unmittelbar beschäftigungswirksam und damit geeignet, Arbeitsplatzverlusten in anderen "alten" Branchen entgegenzuwirken. Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu den Haushaltsplanberatungen 2009 im niedersächsischen Landtag bereits eingebrachten Vorschläge zu einem PPP-Investitionsprogramm zur energetischen Sanierung von Landesliegenschaften (500 Mio € Investment in Niedersachsen) und ein niedersächsisches Vermarktungsprogramm für die KFW Gebäudesanierungsprogramme des Bundes für private Hauseigentümer (200 Mio €/a Investment in Niedersachsen) würden durch ein aufgestocktes und mit verbesserten Konditionen ausgestattetes Bundesförderprogramm für die energetische Sanierung der öffentlichen Gebäude in Kommunen sinnvoll im Sinne eines umfassenden "Green New Deal" ergänzt.

Kommunale Investitionen ermöglichen

Die Bundesregierung hat schon ein C02-Sanierungsprogramm mit zinsgünstigen Krediten aufgelegt, doch das reicht bei weiten nicht aus. Viele Kommunen sind in einer wirtschaftlich schlechten Lage und können deshalb Zinsen für zusätzliche Kredite im Haushalt nicht bereitstellen. Obwohl eine solche Investition ökonomisch rentabel ist (vom ökologischen Nutzen ganz zu schweigen), handelt es sich bei der energetischen Gebäudesanierung, nach Kommunalrecht, nicht um eine Investition von kostenrechnenden Einrichtungen, die allein im Haushalt von den sonstigen Kreditaufnahmen abgegrenzt werden können. Kreditaufnahmen für derart rentierliche Investitionen können somit nicht von allgemeinen Kreditaufnahmen abgegrenzt werden. Damit kommt eine solche Finanzierung für viele Kommunen nicht in Frage. Die Tilgung eines zinslosen Kredites allerdings kann bei entsprechender Laufzeit des Darlehens aus der Einsparung der Energiekosten getragen werden – auch wenn ein betriebswirtschaftliches Risiko über die Unsicherheit der Energiepreisentwicklung naturgemäß bleibt. Voraussetzung ist natürlich, dass eine solide Kosten/Nutzen Rechnung für die energetischen Maßnahmen vorliegt.

Regionale Wirtschaftsförderung dank kommunaler Aufträge

Kommunale (Bau-)Aufträge, insbesondere solche, die nicht europaweit ausgeschrieben werden müssen (unter 5 Mio €), erhalten in der Regel lokale Handwerker und mittelständische Unternehmen. Mit einem entsprechenden Investitionsprogramm stärkt man somit unmittelbar die regionale Wirtschaft. Im Spiegel vom 1.12.2008 wird aus einer unveröffentlichten Studie für das Bundesumweltministerium zitiert. Danach würden weitere 500.000 neue Arbeitsplätze entstehen wenn Regierung und Wirtschaft ernsthaft eine CO2 Reduktion von 40 Prozent gegenüber 1990 ansteuern. Mit dem im Antrag genannten Volumen von 30 Mrd. Euro können rund  200.000 Arbeitsplätze neu geschaffen werden.

Sanierung von 60.000 kommunalen Gebäuden

Daher fordern wir die Bundesregierung auf, Kredite für energetische Gebäudesanierung zinslos zur Verfügung zu stellen. Für eine sinnvolle energetische (Teil-)Sanierung von Gebäuden reichen häufig schon Beträge von bis zu 500.000 EUR aus. Mit einem Kreditrahmen von 30 Milliarden EUR könnten somit schon 50 % der renovierungsbedürftigen kommunalen Gebäude (darunter sehr viele Schulgebäude) energetisch (teil-)saniert werden. Die Möglichkeit für 10 % des Gesamtbudgets auch Maßnahmen bis zu 2 Mio € durchführen zu können entspricht dem energetischen Investitionsbedarf für die in vielen Mittel- und Großstädten vorhandenen größeren öffentlichen Gebäudekomplexe. Bei einer Darlehenslaufzeit von 15 Jahren liegt der Tilgungsbetrag bei unter 7 % der Investitionssumme. Bei dem zu erwartenden Energiekostenanstieg einerseits und dem im Durchschnitt schlechten energetischen Zustand vieler öffentlicher Gebäude mit einem spezifischen Energieverbrauch von zum Teil deutlich über 20 Liter pro Quadratmeter Öläquivalent steht die ökonomische Rentabilität dieser Maßnahmen für die Kommunen außer Frage.

Geringe Kosten – große nachhaltige Wirkung

Für die Bereitstellung dieser Mittel wird der Bund sich Geld auf dem Kapitalmarkt beschaffen müssen. Mit einem (maximal anzunehmenden) Zinssatz von 5 % entsteht für den Bund eine Zinsbelastung von 1,5 Milliarden € im ersten Jahr. Dafür kann die Bundesregierung jedoch Investitionen in Höhe von 30 Milliarden € anstoßen. Und sie wirkt einer höheren Arbeitslosigkeit entgegen mit entsprechender Auswirkung auf geringere Kosten für Arbeitslosigkeit und erhöhten Einnahmen aus Einkommens- und Gewerbesteuer. Durch die Tilgungen der Kommunen, sinken die Zinsen jährlich. Bis die Kommunen ihren Kredit beim Bund in 15 Jahren vollständig getilgt haben, belaufen sich die Zinsen auf ca. 12 Milliarden €. Damit ergibt sich eine durchschnittliche jährliche Zinsbelastung des Bundes von ca. 800 Millionen € im Jahr, ein im Vergleich mit dem nachhaltigen Nutzen für die Kommunen und unser Gemeinwesen insgesamt geringer Betrag. Werden die Arbeitsplatzeffekte berücksichtigt, kann mit einem positiven gesamtwirtschaftlichen Saldo gerechnet werden, denn sie beinhaltet gleichermaßen:

  • gezielte Wirtschaftsförderung von kleinen und mittleren Unternehmen,
  • nachhaltige Investition statt unbestimmter Konsumanregung,
  • Umwelt- und Klimaschutz der öffentlichen Hand auch als Anreiz für private Investitionen.

Parlamentarische Geschäftfsührerin

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