Antrag: Handlungskonzept: Zwangsheirat ächten ? Zwangsehen vorbeugen

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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Hannover, den 15.02.05

Der Landtag stellt fest:
Entschließung

Zwangsheirat – eine Eheschließung, bei der eine Ehepartnerin bzw. ein Ehepartner oder beide nur durch massiven Druck, Androhung oder Anwendung von Gewalt zur Zustimmung bewegt wurden – ist eindeutig eine Menschenrechtsverletzung.
Der Landtag hält die konkrete Benennung der Zwangsheirat als einen besonders schweren Fall der Nötigung im Strafgesetzbuch für geeignet, Zwangsehen zu ächten, ihren Unrechtscharakter gesellschaftlich deutlich zu machen, Zwangsverheiratungen rechtlich wirksamer zu verfolgen und so auch bei den unmittelbar Beteiligten ein Unrechtsbewusstsein zu schaffen.
Vor diesem Hintergrund fordert der Landtag die Landesregierung auf,
ein Handlungskonzept zum Thema "Zwangsheirat" zu entwickeln und die notwendigen und sinnvollen Maßnahmen mit Verbänden, MigrantInnenselbsthilfeorganisationen, religiösen Gemeinschaften und insbesondere mit dem Bund und den Kommunen zu beraten und abzustimmen.
Das Handlungskonzept soll folgende Punkte umfassen:
- Maßnahmen zur Klärung des Ausmaßes und der Auswirkungen von Zwangsheirat in Niedersachsen unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten,
- Hilfsangebote und Präventionsmaßnahmen für die von Zwangsheirat Betroffenen oder Bedrohten und ihre Familien, die in Kooperation mit Frauennetzwerken, Schulen, Jugendämtern und Polizei entwickelt werden,
- Konzept zur Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit um Aufklärungskampagnen in Zusammenarbeit mit MigrantInnenorganisationen durchzuführen,
- Maßnahmen zur Klärung, ob und inwieweit eine Korrektur zivilrechtlicher und aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen erforderlich ist und ggf. notwendige zivil- und aufenthaltsrechtliche Initiativen.

Der Landtag erwartet, dass die Landesregierung spätestens bis Ende 2006 einen Bericht zum Handlungskonzept "Zwangsheirat" vorlegt.
Begründung
Auch wenn weder für Deutschland noch für Niedersachsen gesicherte Zahlen vorliegen, so gibt es Hinweise, dass auch in Niedersachsen eine hohe Anzahl junger Frauen mit Migrationshintergrund betroffen ist. Aber: Zwangsheirat ist keine Frage der Religion, sondern durch traditionell patriarchalisch verfestigte Familienstrukturen geprägt. Insgesamt ist jedoch die Datenlage so unsicher, dass weder quantitative Aussagen zum Ausmaß von Zwangsheiraten möglich sind, noch Klarheit über die qualitative Abgrenzung zwischen Zwangsehen und arrangierten Ehen herrscht.
Migrationspolitisch ist auch die arrangierte Heirat bedeutungsvoll. Der Integrationsprozess gestaltet sich zudem dauerhaft schwierig, wenn beispielsweise auch Migrantinnen und Migranten der zweiten oder dritten Generation durch Eheschließung ihre Partner aus den jeweiligen Herkunftsländern nach Deutschland holen.
Konkretere Kenntnisse über den Umfang von Zwangsheirat, die Betroffenen und ihre Situation sind erforderlich, um die unterschiedlichen, notwendigen Maßnahmen zielgerichtet entwickeln zu können. Die Umstände, die zu einer Zwangsheirat führen können, sind von außen schwer zu erkennen und fließende Übergänge sind möglich. Die Betroffenen können sich durch den kulturellen Hintergrund, die Sprache, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus sowie den Bildungsstand unterscheiden. Um bedarfsgerechte Präventions- und Hilfsmaßnahmen zielgruppenspezifisch entwickeln zu können, bedarf es differenzierter Kenntnisse der jeweiligen Familienzusammenhänge sowie der gesellschaftlich verankerten Familien- und Ehemuster.
Eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit und die Aufklärung über die Zwangssituation der Mädchen wird durch die Umsetzung der Strafrechtsänderung unterstützt. Sie erleichtert es den von Zwangsheirat Betroffenen oder Bedrohten auch, Hilfen zu finden. Die Gesetzesinitiative der Koalitionsfraktionen des deutschen Bundestages für ein Strafrechtsänderungsgesetz stuft Zwangsheirat durch eine Änderung des § 240 Abs. 4 als besonders schwerer Fall von Nötigung ein und hat ein Strafmaß von 6 Monaten bis zu 5 Jahren vorgesehen.
Die Strafrechtsänderung vermittelt sowohl in alle gesellschaftlichen Bereiche als auch in die betroffenen Familien, dass Zwangsheirat keine Privatangelegenheit ist, sondern eine Menschenrechtsverletzung, die nicht geduldet wird. Neben breiter Information für die allgemeine Öffentlichkeit bedarf es dabei auch besonderer Aktivitäten, um beispielsweise die verschiedenen Ethnien und Religionsgemeinschaften zu erreichen.
Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang der Prävention zu. Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit, zum Beispiel durch Fortbildungsangebote für Lehrerinnen und Lehrer , Beschäftigte der Jugendhilfe sowie von FamilienrichterInnen und der Polizei, die Zusammenarbeit mit ÄrztInnen und Krankenhäusern und der Dialog mit MigrantInnenorganisationen können dabei hilfreich sein. Je früher möglicherweise von Zwangsheirat Bedrohte erfahren, dass es sich dabei in Deutschland nicht um eine Privatangelegenheit, sondern um eine Straftat handelt und es Hilfsangebote gibt, desto eher haben sie die Chance, Zwangsverheiratungen zu entgehen. Wenn Familien, die gegen den Willen ihres Kindes eine Heirat planen, wissen, dass sie damit eine Straftat begehen und dass der Staat den Betroffenen Unterstützung bietet, lassen sie ggf. von diesen Plänen ab und bemühen sich um eine einvernehmliche Lebensplanung ihres Kindes. Viel zu häufig haben vor allem junge Mädchen nur die Entscheidungsmöglichkeit zwischen Zwangsheirat und dem völligen Bruch mit der Familie.
Im Zusammenhang mit Zwangsheirat ist insbesondere zu klären, welche Folgen sich für die Opfer von Zwangsheirat, bezogen auf möglicherweise vorhandene Kinder, den Unterhalt oder den Aufenthaltsstatus, ergeben. So muss sichergestellt werden, dass die Betroffenen nach der Aufhebung der Ehe nicht abgeschoben werden, sondern ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erhalten.
Durch eine Beteiligung der familiengerichtlichen Praxis sollte geklärt werden, ob und inwieweit Korrekturen zivilrechtlicher und aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen erforderlich sind. Besonders fatal wirkt sich das Aufenthaltsrecht für diejenigen aus, die von ihren Eltern zur Zwangsheirat ins Ausland verbracht werden. Häufig werden ihnen die Papiere abgenommen und sie werden hier abgemeldet, so dass ihre Aufenthaltserlaubnis sechs Monate nach der Ausreise erlischt. Hier sieht der Landtag dringenden Handlungsbedarf.
Eine besondere Bedeutung kommt MigrantInnenselbstorganisationen und religiösen Gemeinschaften zu. Viele Familien versehen die Zwangsheirat mit religiösen Begründungen, die ganz besonders geeignet sind, Widerspruch zu unterbinden. Die Unterstützung einer Kampagne gegen die Zwangsheirat durch die verschiedenen Religionsgemeinschaften, insbesondere aber durch die muslimischen Organisationen, ist daher besonders geeignet, innerhalb der eigenen Gemeinschaft zu einem Bewusstseinswandel beizutragen. Diese Möglichkeiten gilt es zu nutzen, um wirksame Aufklärung, Prävention und Hilfestellungen leisten zu können.

Fraktionsvorsitzender

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