Antrag: Gesundheitliche Verbesserungen auf Baustellen voranbringen

Fraktion der SPD

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Baustellen, vor allem Großbaustellen, stellen eine wahrnehmbare Emissionsquelle für Feinstäube dar. Fast alle Baumaschinen werden mit Dieselmotoren angetrieben. Diese Motoren sind langlebig, effizient, leistungsstark und vielfältig einsetzbar. So vorteilhaft diese Antriebstechnik wegen der gerade im Baubereich notwendigen Leistungsstärke ist, so bestehen bauartbedingt auch Nachteile. Die Langlebigkeit  dieser Motortechnik sowie wirtschaftliche Gründe führen dazu, dass viele ältere Maschinen in Nutzung sind, die einen überproportional hohen Ausstoß von Dieselruß bzw. Feinstaub aufweisen.

Die Belastung ist besonders hoch auf Baustellen, die sich im städtischen bzw. dicht besiedelten Gebiet befinden. In deutschen Städten liegt nach aktuellen Studien der Dieselrußausstoß durch Baumaschinen höher als durch Fahrzeuge im Straßenverkehr. Da dieselbetriebene Baumaschinen in der Regel über einen im Vergleich zum Straßenverkehr längeren Zeitraum am gleichen Ort betrieben werden, kann es auf Baustellen zu besonders hohen Konzentrationen von Rußpartikeln kommen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Anlieger einer Baustelle kann dies eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit bedeuten.

Arbeitgeber haben grundsätzlich die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und daraus die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen abzuleiten. In geschlossenen Hallen und unter Tage gelten bereits seit längerem Beschränkungen hinsichtlich des Einsatzes von dieselbetriebenen Maschinen. Bei Arbeiten im Freien gibt es bisher keine spezifischen Arbeitsschutzregelungen. Hier gelten in erster Linie das Minimierungsgebot des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und die dort verankerte Einhaltung des Standes der Technik. Viele ältere Baumaschinen verfügen noch über keinen Rußpartikelfilter, der die Emissionen aber deutlich reduzieren könnte.

Der Landtag begrüßt den Beschluss des Umweltausschusses im EU-Parlament zur Annahme der Verordnung über die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte (COM(2014) 581 final). Die angestrebte Verordnung legt insbesondere Grenzwerte für gasförmige Schadstoffe und Partikelmaterie von Arbeits- und landwirtschaftlichen Geräten fest.

Vor dem Hintergrund fordert der Landtag die Landesregierung auf,

  1. zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, die vorhandenen arbeitsrechtlichen Auflagen und Standards zu verbessern, um den Beschäftigten einen höheren Gesundheitsschutz bieten zu können.
  2. sich dafür einzusetzen, dass auf Baustellen der öffentlichen Hand und in besonders belasteten Gebieten, wie z.B. Großstädten, möglichst Baumaschinen bzw. mobile Maschinen und Geräte eingesetzt werden, die einen zertifizierten Partikelfilter haben.
  3. über den Bundesrat ein Programm zu initiieren, welches die Nachrüstung der Baumaschinen mit einem Rußpartikelfilter durch die Unternehmen vorantreibt.

Begründung

Das Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung stellen einen wesentlichen Aspekt eines jeden Arbeitsverhältnisses dar. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet eine Gefährdung für das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer möglichst zu vermeiden. In den vergangenen Jahren sind von der Bauwirtschaft gemeinsam mit den Sozialpartnern große Anstrengungen unternommen worden, nachhaltiger und umweltschonender zu bauen und die gesundheitlichen Belastungen für die Beschäftigten zu reduzieren. Dies konnte unter anderem dadurch erreicht werden, dass stets moderne Maschinen- und Gerätetechnik eingesetzt und die Arbeitssicherheit kontinuierlich erhöht wurde. Gleichwohl geht aus Studien der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin, sowie der Deutschen Krebsgesellschaft hervor, dass jährlich 1.100 – 2.200 Todesfälle auf Grund von Lungenkrebs durch eine Reduzierung der Dieselrußemissionen vermieden werden könnten. In der Praxis zeigt sich also, dass Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes noch nicht zufriedenstellend erfüllt sind.

Die Umweltbelastung durch Dieselrußemissionen ist ebenfalls ein Thema von hoher Relevanz. Hinsichtlich des Personenverkehrs sind die Probleme durch Einführung der Umweltzone bereits angegangen worden, bei den gesetzlichen Anforderungen an die Dieselrußemissionen von Baumaschinen besteht jedoch noch großer Handlungsbedarf.

 Es gilt also, den beständigen Innovationsprozess im Hinblick auf den Gesundheits- und Umweltschutz voranzutreiben und größtmögliche Anstrengungen zu unternehmen, die entstehenden Belastungen für die Bevölkerung, die Beschäftigten und die Umwelt zu reduzieren. Gerade öffentliche Auftraggeber und öffentliche Stellen müssen ihrer Vorbildfunktion als Bauherr gerecht werden.

Bereits jetzt wird von Seiten der Bauwirtschaft stetig in den Umwelt- und Arbeitsschutz investiert. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen stellt der Neukauf von Baumaschinen und –Geräten ebenso wie eine Nachrüstung mit Partikelfiltern eine langfristige Investition dar. Deshalb muss bei allen Bestrebungen die wirtschaftliche Leistbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Unternehmen im Blick behalten werden.

Ziel ist es, ein bundesweites Nachrüstungsprogramm für Baumaschinen zu initiieren, das zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz beiträgt und die Unternehmen nicht unzumutbar belastet.

Auch die IG Bauen-Agrar-Umwelt setzt sich dafür ein, dass zum Schutz der Beschäftigten auf Baustellen die Vermeidung, mindestens aber eine Verringerung von Dieselrußemissionen, erfolgt.

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