Antrag: Für eine echte Reform des Waffenrechtes! Handfeuerwaffen verbieten – getrennte Lagerung einführen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Auch nach dem schrecklichen Amoklauf von Winnenden mit 16 Toten ist offenkundig weder die Bundesregierung noch die Mehrheit der Länder ernsthaft gewillt, dass Waffenrecht substanziell zu reformieren mit dem Ziel den legalen Waffenbestand konsequent einzudämmen und die Waffenlagerung deutlich restriktiver zu handhaben.

Stattdessen wird erneut oberflächliche Symbolpolitik betrieben. Die Heraufsetzung der Erlaubnis zum Schießen mit großkalibrigen Waffen ist eine hilflose und symptomorientierte Maßnahme. Ein reines Ablenkungsmanöver ist auch der Versuch Spielzeugwaffen und Computerspiele zu verbieten, aber den echten Waffenbestand unangetastet zu lassen.

Für eine echte Reform des Waffenrechtes mit dem Ziel Tötungen durch legale Waffen deutlich zu erschweren müssen daher substanzielle  Änderungen im Waffenrecht vollzogen werden:

  1. Die Landesregierung wird aufgefordert sich in der Innenministerkonferenz und im Bundesrat für folgende Änderungen einzusetzen:
    Der private Besitz von Handfeuerwaffen ist zu verbieten. Eine Handfeuerwaffe hat eine bestimmungsgemäße Gesamtlänge von weniger als 60 cm.
    Die waffenrechtlichen Vorschriften über den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen nach § 14 des Waffengesetzes (WaffG) sind mit dem Ziel zu verschärfen, die Aufbewahrung von funktionsfähigen Schusswaffen und Munition in Privatwohnungen grundsätzlich zu untersagen. Munition und Waffen sind zukünftig jeweils getrennt an sicheren Orten in gesicherten Behältnissen zu lagern.

    Das Schießen an großkalibrigen Waffen in Schützenvereinen ist zu untersagen. 
  2.  Die Landesregierung hat dafür Sorge zu tragen, dass die in der Verwaltungspraxis bestehenden gesetzlichen Regelungen tatsächlich eingehalten und die vorhandenen Vollzugsdefizite beseitigt werden.
    Schulen sollen zukünftig generell absolut waffenfreie Zone sein. Daher sind Schiessstände und Waffenlagerungen jeglicher Art an niedersächsischen Schulen zu verbieten.

Begründung

Die hohe Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen ist nicht zu verantworten und stellt eine Gefahr für die Innere Sicherheit dar. Nach Schätzungen  besitzen in Deutschland  etwa vier Millionen Bürgerinnen und Bürger legal sieben bis zehn Millionen erlaubnispflichtige Waffen. Niedersachsen als ein Land mit einer Vielzahl von Schützenvereinen und Jägern gehört zu den Bundesländern mit den höchsten legalen Waffenbeständen. Die Reform des Waffenrechtes hat nicht zum Ziel Schützenvereine und Jägerschaft undifferenziert an den Pranger zu stellen und pauschal zu verunglimpfen. Tatsache ist aber, dass die verschiedenen Amokläufe an Schulen in Deutschland ausnahmslos aus legalen Waffenbeständen vollzogen wurden. Daher muss der Besitz, die Ausübung und die Aufbewahrung von Waffen restriktiver geregelt werden, damit wahllose Tötungen und schwere Traumatisierungen so weit wie möglich vermieden werden.   

Zur Ausübung insbesondere des Schießsportes würden eindeutig auch ungefährliche luftdruckgetriebene Waffen ausreichen. Es gibt keinen rationalen Grund für die Befugnis zum großkalibrigen Schießen in Sportvereinen.

Großbritannien hat nach dem Amoklauf von Dunblane darüber hinaus ein völliges Verbot von Handfeuerwaffen erlassen. Erst kürzlich hat der Vater eines der Opfer von Duneblane in der Süddeutschen Zeitung darauf hingewiesen, dass seit diesem Verbot kein weiterer Amoklauf an Schulen zu verzeichnen war. Die Opferinitiativen von Winnenden machen sich ebenfalls für eine echte Reform des Waffenrechtes stark mit dem Ziel die hohe Zahl von Waffen in Privatbesitz einzudämmen. Auch der Bund deutscher Kriminalbeamter fordert vehement ein deutlich strengeres Waffenrecht.  

Eine wirksame Reform des Waffenrechtes  muss dazu beitragen für die Zukunft zu vermeiden, dass Privatleute eine praktisch unbegrenzte Zahl von Waffen besitzen und zu Hause legal lagern dürfen. An Stelle der Lagerung von Waffen und Munition in Privatwohnungen muss die sichere getrennte Lagerung außer Haus eingeführt werden. 

Die Landesregierung trägt darüber hinaus die Verantwortung für den wirksamen Vollzug der Maßnahmen. Das beste Gesetz taugt nichts, wenn es in der Praxis nicht eingehalten wird.

Die jüngst in Niedersachsen und anderen Bundesländern festgestellte Praxis, dass Schützenvereine Schießübungen in Schulkellern oder ähnlichen Räumen praktizieren, ist zu untersagen. Schulen sollen zukünftig eine absolut waffenfreie Zone sein.

Parlamentarische Geschäftsführerin

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