Antrag: Freies WLAN in Niedersachsen: Freifunk unterstützen, Bürgernetze ausbauen!

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest, dass

  • offene Bürgernetze große Potenziale für den Ausbau des freien Zugangs zum Internet bieten. Einen wesentlichen Beitrag hierfür leistet die Freifunk-Bewegung, in der sich auch in Niedersachsen viele Menschen engagieren.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  • sich weiterhin auf Bundes- und europäischer Ebene für die Herstellung von Rechtssicherheit für Betreiberinnen und Betreiber von offenen WLAN-Netzen und deren Anerkennung als „Internet Service Provider“ (ISP) zur Freistellung von der so genannten Störerhaftung einzusetzen.
  • die Kommunen in Niedersachsen in geeigneter Weise über die Möglichkeiten des Freifunks als besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements zu informieren und für gute Rahmenbedingungen beim Ausbau des Freifunks in Niedersachsen zu werben.
  • Freifunk-Initiativen in den kommenden Jahren auch direkt beim Aufbau einer zukunftsfähigen WLAN-Infrastruktur zu unterstützen; hierfür soll auch die Einbeziehung von Landesliegenschaften für die Einrichtung von Freifunk-Netzen geprüft werden und die Voraussetzungen dafür geschaffen werden. Besonders unterstützt werden sollen hierbei Initiativen, die den Zugang zu freiem WLAN an Hochschulstandorten und in Einrichtungen zur Flüchtlingsunterbringung ermöglichen.

Begründung

Die Möglichkeit der freien, dauerhaften und vor allem mobilen Internetnutzung gewinnt in unserer Gesellschaft zunehmend an Bedeutung. Die flächendeckende Versorgung Niedersachsens mit schnellen Internetverbindungen ist eine entscheidende Zukunftsaufgabe. Neben den lokalen Breitbandverbindungen spielen dabei mobile Drahtlosverbindungen ins Internet eine immer wichtigere Rolle. Drahtlose lokale Netzwerke (WLAN – Wireless Local Area Network) sind ein Teil der Telekommunikationsinfrastruktur und bieten einen dezentralen, kabellosen Zugang zum Internet.

Das Telemediengesetz schützt Anbieter von Internetzugängen durch das Providerprivileg davor, für Verstöße, die durch Nutzer begangen werden, in zivilrechtliche Haftung genommen zu werden. In der Rechtspraxis ist dieses Privileg allerdings nur auf „klassische“ Provider angewendet worden. Bei Betreibern von Hotspots, seien sie durch Hotels, Cafés oder auch von Privatpersonen aufgestellt, hingegen nicht. Diese Rechtsunsicherheit hat dazu geführt, dass offene WLAN-Zugänge immer seltener zur Verfügung gestellt werden. Zurzeit findet hierzu ein Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene statt, um die rechtliche Grundlage neu zu regeln.

Trotz der bestehenden rechtlichen Unsicherheiten haben sich in den vergangenen Jahren immer mehr Personen in der sog. Freifunk-Bewegung engagiert, indem sie Freifunk-Router aufgestellt und einen Teil ihrer Bandbreite öffentlich zur Verfügung gestellt haben. Über diese Router können sich alle Menschen mit dem Freifunk-Netz verbinden. Beim Freifunk-Netz verbinden sich die Router direkt miteinander, sofern andere Router in Funkreichweite sind. So entstehen dezentrale WLAN-Infrastrukturen bzw. Netze, die als Bürgernetz betrieben werden. Um hierbei eine Störerhaftung zu umgehen, bei der der Eigentümer des frei zur Verfügung gestellten Internetanschlusses für zivilrechtliche Rechtsverletzungen Dritter zur Rechenschaft gezogen wird, haben viele Freifunk-Initiativen in der Vergangenheit ihren Datenverkehr ins Europäische Ausland geleitet.

Die Freifunker streben es an, als ISPs (Internet Service Provider) anerkannt zu werden, wie es beispielsweise der Initiative „Freifunk Rheinland e.V.“ bereits gelungen ist. Dies hätte den Vorteil, dass der gemeinnützige Verein insgesamt generell (ähnlich wie die großen Telekommunikationsanbieter) von der Störerhaftung freigestellt wäre. Freifunk-Netzwerke sind hierbei „Selbstmach-Netze“, das heißt, dass es keinen zentralen Anbieter gibt. Stattdessen lebt das Netz von einzelnen Akteuren, die ihre Infrastruktur anderen Nutzern unter einem gemeinsamen Dach zur Verfügung stellen. In vielen Kommunen gibt es Freifunk-Gruppen und Zusammenkünfte, in denen sich Interessierte treffen, um gemeinsam ein freies Bürgernetz aufzubauen und allen einen freien WLAN Zugang zu ermöglichen. Dieses Engagement birgt für viele Bereiche Vorteile: Etwa für den Tourismus, weil Gästen so eine Alternative zur meist teuren mobilen Internetnutzung geboten wird, oder im Rahmen von Großveranstaltungen, bei denen das Freifunknetz das oft überlastete Mobilfunknetz entlasten oder sogar ersetzen könnte. Besonders wertvoll erweist sich das Engagement der Freifunkerinnen und Freifunker, wenn dadurch auch Menschen der (kosten-)freie Zugang zum Netz ermöglicht wird, die darauf dringend angewiesen sind: So baut die Gruppe Freifunk Hannover beispielsweise ein freies WLAN-Netz für Flüchtlingseinrichtungen auf. Freifunkknoten in Flüchtlingseinrichtungen bieten ein niedrigschwelliges Angebot für den Kontakt zu Familie und Freunden im Herkunftsland. Ähnliche Projekte existieren in Braunschweig, Göttingen und Lüneburg.

In Niedersachsen ist Freifunk Nordwest e.V. mit aktuell mehr als 520 angemeldeten Routern die größte Vereinigung von Freifunkerinnen und Freifunkern. Durch das erhöhte Interesse der Kommunen an freien WLAN-Zugängen wächst die Community derzeit rasant, sodass der Ausbau der dahinter stehenden IT-Infrastruktur nur mühsam Schritt halten kann. Die Freifunk-Netze bieten Entwicklungspotenzial für ein reichhaltiges bürgerschaftliches Engagement und fördern durch vielfältige Möglichkeiten auch neue kreative Ideen. So nutzte eine Kirchengemeinde bereits die Möglichkeit, per Video über Freifunk den Gottesdienst direkt in ein Pflegeheim zu streamen. Denkbar sind zudem Anwendungen wie ein Hausnotruf für ältere Menschen, der unabhängig vom Internet innerhalb des Bürgernetzes bei Bedarf Alarm schlägt. Straßenlaternen, die mit dem lokalen Freifunknetz verbunden sind, ließen sich gezielt an- bzw. ausschalten. In Summe ergibt sich ein vielfältiges Tätigkeitsfeld, in dem die Freifunk-Bewegung ein wichtiger Motor für die gesellschaftliche Entwicklung ist.

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