Antrag: Fördermöglichkeiten für eine umweltgerechte Grünlandnutzung ausschöpfen

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(der Antrag wurde direkt in den Ausschuss überwiesen)
Antrag
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Hannover, den 07.12.04

Fördermöglichkeiten für eine umweltgerechte Grünlandnutzung ausschöpfen
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Niedersachsen verfügt über einen reichen Bestand ökologisch wertvoller Grünlandstandorte, die einen wichtigen Beitrag zur Sicherung unserer natürlichen Lebensgrundlagen leisten. Neben den unverzichtbaren ökologischen Funktionen sichern sie ein attraktives Landschaftsbild und stellen eine wichtige Grundlage für die örtliche Erholung und den Landtourismus dar. Dazu tragen insbesondere traditionelle Formen der Viehhaltung und die damit verbundene Weidehaltung bei. Durch den anhaltenden Rationalisierungsdruck in der Landwirtschaft ist der Erhalt dieses Bestandes gefährdet. Hinzu kommt, dass die grünlandbasierte Milchwirtschaft durch die angespannte Erzeugerpreissituation vor besonderen wirtschaftlichen Problemen steht.
Der Rechtsrahmen für die Umsetzung der EU-Agrarreform enthält deshalb die Option für die Länder den Anteil des Grünlandes an den neuen Flächenprämien zu erhöhen. Außerdem haben sich Bund und Länder (PLANAK) für 2005 auf eine Erweiterung der Agrarumweltmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschafsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) verständigt, die besonders das Grünland betreffen.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf, diese Optionen zu Gunsten einer umweltfreundlichen Grünlandnutzung wahrzunehmen, d.h.:
- Bei der Zuordnung der Flächenprämien zu Grünland und Ackerland ist die gesetzliche Option zur Verbesserung des Grünlandanteils zu nutzen und das Werteverhältnis für Dauergrünland um 15 %-Punkte zu erhöhen.
- In das niedersächsische Prolandprogramm sind die im PLANAK-Beschluss vereinbarten erweiterten Agrarumweltmaßnahmen zur Grünlandförderung aufzunehmen. Dabei handelt es sich im Einzelnen um
- die extensive Weidenutzung bestimmter Grünlandflächen
- die Sommerweidehaltung von Rindern und
- die Beibehaltung extensiver Schaf- oder Ziegenhaltung
- die Erhaltung pflanzengenetisch wertvoller Grünlandvegetation durch eine erfolgsorientierte Honorierung.
Die Finanzmittel dafür sind durch Ausschöpfung der EU- und Bundesmittel und durch Umschichtungen im Landesprogramm zur Verfügung zu stellen.
Begründung
Die besondere Bedeutung des Grünlands für die ökologische Situation (z.B. Wasser-, Bodenschutz und Artenvielfalt) und für ein attraktives Landschaftsbild ist unbestritten und vielfach belegt. Wirtschaftliche Zwänge der auf dem Grünland arbeitenden Landwirtschaft können den Bestand und die ökologische Qualität dieser Standorte beeinträchtigen. Die Wirkungen der Entkopplung der Direktzahlungen im Rahmen der EU-Agrarreform sind umweltpolitisch eher neutral. Die Bindung der Direktzahlungen an die Einhaltung des landwirtschaftlichen Fachrechts (cross compliance) stellt allenfalls einen Grundschutz dar. Durch die übergangsweise Beibehaltung der Trennung von Grünland- und Ackerlandprämie konnte die frühere Grünlandbenachteiligung nur teilweise aufgehoben werden.
Es ist deshalb erforderlich mit weiteren Maßnahmen gegenzusteuern. Diese Notwendigkeit hat auch der Gesetzgeber bei der Verabschiedung der gesetzlichen Grundlagen zur nationalen Umsetzung der EU-Agrarreform gesehen und berücksichtigt. Aufgrund des § 5 Abs. 3 des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes besteht die Option das Werteverhältnis für Dauergrünland abweichend vom "Normalfall" um bis zu 15 %-Punkte zu erhöhen, d.h. den Topf für die Grünlandprämie zu Lasten der, anfänglich wesentlich höheren Ackerlandprämie stärker zu füllen. Niedersachsen, als stark grünlandgeprägtes Bundesland sollte (wie Schleswig-Holstein) nicht zuletzt im Interesse seiner milcherzeugenden Betriebe davon Gebrauch machen.
Der Bund-Länder-Planungsausschuss für die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) einigte sich Anfang November 2004 auf eine Reihe von zusätzlichen Agrarumweltmaßnahmen, die ab 2005 möglich sind und besonders die Grünlandproblematik berücksichtigen. Diese sollten im niedersächsischen Prolandprogramm unbedingt angeboten werden.
Die extensive Weidenutzung bestimmter Grünlandflächen (Einzelflächen) kann bei Verzicht auf chemisch-synthetische Dünge- und Pflanzenschutzmittel mit 130 €/ha gefördert werden. In Kombination mit einer aktiven Beweidung sind zusätzlich 100 €/ha Förderung möglich.
Die Sommerweidehaltung von Rindern soll zum Ausgleich des erheblichen Arbeitsaufwandes für die Weidehaltung gefördert werden. Mit 50 €/GVO können die Betriebzweige Milchviehhaltung, Jungvieh zur Nachzucht, Mutterkuh- und Mastrinderhaltung gefördert werden, die ihren Tieren in der Zeit vom 1.6. bis 1.10. täglich Weidegang gewähren.
Eine Prämie von 130 €/GVO kann für die Beibehaltung extensiver Schaf- und Ziegenhaltung gewährt werden. Traditionelle Formen, wie die arbeitsintensive aber wenig produktive Wander- und Hütehaltung haben eine besondere Bedeutung für die Bewirtschaftung und Erhaltung von ertragsschwachen, aber ökologisch besonders wertvollen Grenzertragsflächen.
Eine Maßnahme mit einem völlig neuen konzeptionellen Ansatz stellt die Förderung der Erhaltung pflanzengenetisch wertvoller Grünlandvegetation. Die Honorierung (130 €/ha) erfolgt nicht wie bisher maßnahmebezogen sondern erfolgsorientiert. Maßstab sind das Vorkommen so genannter Zeigerpflanzen, die in einem landes- und regionalspezifischen Katalog festgelegt werden.
Fraktionsvorsitzende


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