Antrag: Erzieher*innenberuf attraktiver machen - Erzieher*innenausbildung weiterentwickeln und nicht abwerten

 Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Für den Ausbau der Kindertagesbetreuung werden in erheblichem Umfang zusätzliche Erzieher*innen benötigt. Zugleich steigen die Anforderungen an die Arbeit der Erzieher*innen.

Der Landtag fordert deshalb die Landesregierung auf, mit einem Masterplan dafür zu sorgen, dass genügend qualifizierte Fachkräfte für die Betreuung und Förderung der Kinder in den Kindertagesstätten ausgebildet werden, ohne dabei die Qualität der Erzieher*innenausbildung zu schmälern.

Der Masterplan sollte auch folgende Maßnahmen enthalten:

  1. Die Landesregierung setzt sich gemeinsam mit den Kommunen und den Trägern der Kindertagesstätten dafür ein, den Beruf der Erzieher*innen attraktiver zu machen, damit mehr Menschen diesen Beruf ergreifen und länger darin verbleiben.
    Dazu gehört,
    •  die Entlohnung zu verbessern,
    • die Arbeitsbedingungen zu verbessern und
    • mit gezielten Konzepten dafür zu sorgen, dass Erzieher*innen länger in ihrem Beruf verbleiben.
  2. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, die Ausbildungskapazitäten für den Erzieher*innenberuf an Fachschulen und Fachhochschulen bedarfsgerecht weiter auszubauen. Hierbei soll insbesondere auf Teilzeitausbildungen und andere Formen der betrieblichen und berufsbegleitenden Ausbildung gesetzt werden.
  3. Der Landtag lehnt hierbei eine Dualisierung und die damit einhergehende Verkürzung der Ausbildung auf drei- oder dreieinhalb Jahre ab, da diese zu einer Absenkung der Ausbildungsstandards führen würde.
  4. Die Landesregierung baut die Angebote an Quereinsteiger*innen aus. Hierbei ist auf die Haltung von Qualitätsstandards zu achten.
  5. Die Landesregierung strebt eine Ausbildungsvergütung für die Erzieher*innenausbildung an. Sie setzt sich beim Bund dafür ein, BAföG auch für die Ausbildung zur Erziehere*in zu gewähren.
  6. Die Landesregierung führt die Schulgeldfreiheit für die Ausbildungsangebote pädagogischer Fachkräfte ein.

Begründung

Die Kindertagesstätten stehen in Niedersachsen und bundesweit vor einem erheblichen Fachkräftemangel. Viele Einrichtungen haben große Schwierigkeiten, geeignete Fachkräfte zu finden. Das Problem des Fachkräftemangels wird sich mit dem Ausbau der Kitaplätze und mit der Verbesserung der Personalausstattung der Kita-Gruppen weiter verschärfen.

Die Ursache für den Fachkräftemangel liegt nicht nur darin, dass die Landesregierung in der Vergangenheit zu geringe Ausbildungskapazitäten bereitgestellt hat. Es gibt auch zu wenige junge Menschen, die sich um einen Platz für die Ausbildung zur Erzieher*in bewerben. Zu viele junge Menschen setzen ihren Ausbildungsweg nach dem Abschluss einer Erzieher*innenausbildung in einem anderen Beruf fort oder beginnen ein Studium, statt einen Arbeitsplatz als Erzieher*in zu suchen. Und viele Erzieher*innen, die in einer Kindertagesstätte tätig sind, scheiden vorzeitig aus diesem Beruf wieder aus.

Um dem Fachkräftemangel zu begegnen kommt es deshalb vor allem darauf an, den Erzieher*innenberuf attraktiver zu machen:

Die Entlohnung muss auf ein Niveau angehoben werden, das der Qualifikation, den Anforderungen und der Verantwortung entspricht.
Die Arbeitsbedingungen in den Kindertagesstätten müssen verbessert werden. Dafür muss insbesondere der Fachkräfteschlüssel verbessert werden.
Und es müssen gezielte Konzepte dafür entwickelt werden, die Arbeitsbedingungen in den Kindertagesstätten so zu gestalten, dass auch ältere Erzieher*innen noch im Beruf gehalten werden können. Hierbei soll das Land die Träger der Kindertagesstätten unterstützen.

Die von SPD und Grünen getragene Landesregierung hat in den vergangenen Jahren bereits die Schulplätze für die Ausbildung zur sozialpädaogischen Assistent*in und zur Erzieher*in erheblich aufgestockt, zusätzliche Studienplätze für einen grundständigen kindheitspädagogischen Studiengang geschaffen und vielfältige Ausbildungswege zur Erzieher*in für Quereinsteiger*innen und Umschüler*innen geschaffen. Dieser Weg muss konsequent weitergegangen werden. Mit der Förderung des Quereinstiegs und der Umschulung kann es gelingen, auch mehr Männer für den Erzieher*innenberuf zu gewinnen.

Eine Schulgeldfreiheit für die Ausbildung zur Sozialassistent*in und zur Erzieher*in, wie sie im „Entwurf des Regierungsprogramms – Landtagswahlen 2017“ der SPD angekündigt worden war, würde die Erzieher*innenausbildung attraktiver machen.

Kontraproduktiv wäre es, die Erzieher*innenausbildung auf eine duale Berufsausbildung umzustellen. Dies würde zu einer deutlichen Abwertung der Erzieher*innenausbildung führen. Im Rahmen einer dann nur noch drei- oder maximal dreieinhalbjährigen dualen Berufsausbildung müssten vor allem die Anteile der theoretischen Unterrichtsinhalte erheblich reduziert werden. Die Umsetzung des kompetenzorientierten Qualifikationsprofils wäre nicht mehr umsetzbar.

Mit einer dualen Ausbildung könnte die KMK-Rahmenvereinbarung nicht eingehalten werden und die staatliche Anerkennung des Ausbildungsabschlusses in anderen Bundesländern ginge verloren. Auch die Niveaustufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens könnte nicht mehr vergeben werden. Damit ginge die Anrechenbarkeit auf Hochschulstudiengänge verloren.

Im Rahmen der derzeitigen Ausbildung zur Erzieher*in ist zwar keine Ausbildungsvergütung verbindlich vorgeschrieben. Für die im Vergleich zu anderen schulischen Ausbildungen hohen Zeiten der praktischen Ausbildung in den Einrichtungen vor Ort kann jedoch durchaus auch in diesem Rahmen eine Vergütung vertraglich ausgehandelt werden.

Eine Umstellung der Erzieher*innenausbildung auf eine duale Ausbildung würde zu einem Qualitätsverlust führen und diesen Beruf für junge Menschen noch weniger attraktiv machen. Statt den Fachkräftemangel abzumildern würde sie ihn deshalb eher noch verschärfen.

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