Antrag: Einrichtung einer Enquete-Kommission zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Schule

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag setzt gemäß § 18 a seiner Geschäftsordnung (GO LT) eine Enquetekommission ein, die sich mit der Umsetzung des Urteils des Oberveraltungsgerichtes Lüneburg zu der Arbeitszeit von Lehrkräften sowie der Umsetzung des Berichts des Expertengremiums Arbeitszeitanalyse befasst.

Wissenschaftliche Untersuchungen der Universität Göttingen und der Leuphana Universität („Niedersächsische Arbeitszeitstudie 2015/2016“ und „Arbeitsbelastungsstudie an niedersächsischen Schulen 2016“ der Universität Göttingen und Abschlussbericht zur Online-Befragung „Mehr Zeit für Gute Schule“ der Leuphana-Universität Lüneburg) haben einen dringenden Handlungsbedarf deutlich gemacht, damit Arbeitszeitnormen eingehalten werden können, eine gesundheitsgefährdende Belastung der Lehrkräfte vermieden wird und die Qualität des Unterrichts gesichert werden kann.

Das von der Landesregierung eingesetzte Expertengremium Arbeitszeitanalyse hat in seinen am 22. Oktober 2018 vorgelegten Empfehlungen eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen die Belastung der Lehrkräfte vermindert werden kann. Sie hat empfohlen, diese Maßnahmen einzubetten in ein arbeitspolitisches Gesamtkonzept für Lehrkräfte in Niedersachsen.

Die Enquetekommission zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Schule erhält den Auftrag, auf der Basis der Empfehlungen des Expertengremiums Arbeitszeitanalyse ein Konzept zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Schule zu entwickeln. Sie soll insbesondere folgende Fragestellungen bearbeiten:

  1. Welche Maßnahmen sind kurzfristig und welche Maßnahmen sind mittelfristig durchzuführen, um die Arbeitszeit der Lehrkräfte und der Schulleitungen rechtssicher zu bemessen und eine Überschreitung der im Niedersächsischen Beamtengesetz festgelegten regelmäßigen Arbeitszeit von im Jahresdurchschnitt 40 Stunden pro Woche zu vermeiden?
  2. In welcher Form und welchem Zeitraum sollen noch ausstehende Erhebungen der Arbeitszeit von Lehrkräften an den Schulformen Hauptschule, Realschule, Oberschule, Förderschule und Berufsbildende Schule sowie für die Arbeitszeit von Schulleitungen vorgenommen werden?
  3. Welche weiteren Maßnahmen sollen kurz- und mittelfristig durchgeführt werden, um die qualitative Belastung der Lehrkräfte wirksam zu verringern?

Die Enquete-Kommission legt im Hinblick auf die Beratungen für den Haushaltsplan des Landes Niedersachsen für 2020 einen Zwischenbericht vor, der die kurzfristig zu realisierenden Schritte benennt. Sie legt bis Mitte 2020 einen Abschlussbericht vor aus dem die anzugehenden Maßnahmen und die damit einhergehenden Umsetzungsschritte hervorgehen.

Der Kommission gehören 25 Mitglieder an: 15 Mitglieder des Landtags und zehn Sachverständige, die nicht Abgeordnete sind. Von den Abgeordneten werden je sechs Abgeordnete von den Fraktionen der SPD und CDU und je ein Mitglied von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD benannt. Die Sachverständigen werden im Einvernehmen der Fraktionen benannt; andernfalls gilt § 18 a Abs. 2 Satz 3 GO LT.

Begründung

Das Expertengremium Arbeitszeitanalyse, das von der Landesregierung eingesetzt worden war, um dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg vom 0906.2015 Rechnung zu tragen, hat in seinem Abschlussbericht vom 22. Oktober 2018 einen dringenden Handlungsbedarf deutlich gemacht. Es erklärt: „Ziel der Landespolitik muss es sein, Lehrkräfte durch eine rechtssichere Bemessung der Arbeitszeit vor Überlastung und überlangen Arbeitszeiten zu bewahren, um ihre Gesundheit zu schützen. Eine präventive Gesundheitsförderung reduziert (psychische) Belastungen, Ausfälle durch Krankheit und das vorzeitige Ausscheiden aus dem Beruf. Sie trägt somit zu einer verbesserten Unterrichtsversorgung bei und auch die Bildungsqualität profitiert, weil eine hohe Unterrichtsqualität gesunde Lehrkräfte erfordert. Eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen erhöht zudem die Attraktivität des Lehrberufes und trägt mittelfristig zu einer besseren Versorgung mit Lehrkräften bei.“

Das Expertengremium Arbeitszeitanalyse empfiehlt eine Reihe von kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen, um die in der Arbeitszeitstudie der Uni Göttingen festgestellte Überschreitung der im NBG festgelegten 40-Stunden-Woche zu vermeiden:

  • Senkung des Deputats von 28 Stunden auf 27 Unterrichtsstunden pro Woche in der Grundschule
  • Reduktion der durchschnittlichen Kursgröße in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe auf 17-19 Schülerinnen und Schüler
  • Entlastungsstunden für die zielgerichtete Entlastung von Lehrkräften in den Grundschulen, Gesamtschulen und Gymnasien,
  • Erhöhung der Anrechnungsstunden für schulfachliche Koordinatorinnen und Koordinatoren auf 7 Stunden.

Ergänzend empfiehlt das Expertengremium weitere Arbeitszeitstudien zu Vollerfassung der Arbeitszeit an den Förderschulen, den Haupt-, Real- und Oberschulen und den berufsbildenden Schulen und zur Erhebung der Arbeitszeit der Schulleiterinnen und Schulleiter.

Darüber hinaus empfiehlt das Expertengremium Maßnahmen zu einer gerechteren Verteilung der außerunterrichtlichen Aufgaben in den Schulen, zur gezielten Entwicklung eines wertschätzenden Klimas in den Schulen, zur Verbesserung der Arbeitsmethodik der Lehrkräfte und zum Ausbau ihrer Kooperation und die Schaffung zusätzlicher Schulassistenzstellen zur Entlastung der Schulleitungen.

Das Expertengremium empfiehlt die Einbettung dieser Maßnahmen in ein arbeitspolitisches Gesamtkonzept für Lehrkräfte in Niedersachsen. In die Entwicklung dieses Konzepts müssen die betroffenen Akteure einbezogen werden.

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