Antrag: Eigenverantwortliche Schule: Erlasse aufheben- Gestaltungsfreiräume der Schulen erweitern

 

Antrag

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen                                                                          Hannover, den 29.08.06
     

Eigenverantwortliche Schule:
Erlasse aufheben- Gestaltungsfreiräume der Schulen erweitern

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Mit der Schulgesetznovelle vom Juli 2006 hat der Landtag eine neue Schulverfassung für eine eigenverantwortliche Schule geschaffen.

Der Kultusminister hat am 25.04.2006 eine Liste von Erlassen vorgelegt, die entfallen oder ganz oder teilweise in die Verantwortung der Schulen gegeben werden können. Bislang ist es jedoch bei einer Ankündigung geblieben.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, nun die Erlass- und Rechtsvorschriften für die Schulen so zu öffnen, dass die Schulen tatsächlich die Möglichkeit erhalten, ihre Unterrichts- und Erziehungsarbeit eigenverantwortlich weiterzuentwickeln und auf die Bedürfnisse ihrer Schülerinnen und Schüler auszurichten.

  • Die Schulen erhalten die Möglichkeit, den Schultag eigenverantwortlich zu rhythmisieren und die Dauer der Schulstunden und der Pausen und den Beginn und das Ende des Schultages in Abstimmung mit dem Schulträger selbst festzulegen.

    Dazu werden die Regelungen zur Dauer der Unterrichtsstunden und der Pausen im Erlass "Unterrichtsorganisation" aufgehoben.
  • Die Schulen erhalten die Möglichkeit, den Unterricht fächerübergreifend und –verbindend zu organisieren und die Unterrichtsinhalte zu modernisieren und stärker an den Interessen der Schülerinnen und Schüler auszurichten.

    Dazu werden die Wochenstundentafeln durch Jahresstundentafeln ersetzt:
    Die Rahmenrichtlinien und die detaillierten curricularen Vorgaben für die Schuljahrgänge 5 und 6 werden durch Bildungsstandards und Kerncurricula ersetzt, die den Schulen Freiräume lassen, eigene Curricula zu entwickeln.
  • Die Schulen erhalten die Möglichkeit, ihre Lerngruppen abhängig von den jeweiligen pädagogischen Zielsetzungen und Lernkonzepten flexibel zu bilden: altershomogene oder jahrgangsübergreifende Gruppen, gemischte oder reine Jungen- und Mädchengruppen, Selbstlerngruppen, Gruppen von Einzelunterricht über Kleingruppen bis zu größeren Gruppen.
    Dazu werden im Erlass "Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen" keine Vorgaben mehr gemacht zur Klassenbildung, sondern nur festgelegt, welches Personalbudget den Schulen in Abhängigkeit von der Schülerzahl und besonderen Faktoren zuzuweisen ist.
  • Die Schulen erhalten die Möglichkeit, neue Formen zur Leistungsüberprüfung und –bewertung zu entwickeln, die neuen, individualisierten Lernformen entsprechen.

    Dazu wird es den Schulen durch eine Öffnung der Grundsatzerlasse zur Arbeit in der Schule freigestellt,

    - die Zahl der schriftlichen Arbeiten selbst festzulegen und sie auch durch andere eigenständige Arbeitsleistungen der Schülerinnen und Schüler zu ersetzen und

    - die Ziffernzeugnisse durch neue Formen der Dokumentation der Lernentwicklung (z.B. Portfolios) und der Bewertung zu ersetzen.
  • Den Schulen wird es freigestellt, auf die Möglichkeit der Nichtversetzung von Schülerinnen und Schülern (Sitzen bleiben) zu verzichten und geeignete Förderkonzepte zu entwickeln, mit denen gewährleistet wird, dass alle Schülerinnen und Schüler die in den Bildungsstandards gesetzten Ziele erreichen.

Damit die Schulen neue pädagogische Konzepte entwickeln und umsetzen können, sollen sie über ihre Ressourcen eigenverantwortlich verfügen können.

  • Die Schulen erhalten neben einem Sachmittelbudget auch ein Personalbudget, auf dessen Grundlage sie einen eigenen Stellenplan aufstellen können.
  • Die Schulen erhalten die Möglichkeit, die Lehrkräfte entsprechend ihrer jeweiligen Qualifikation, Erfahrung und auch ihrem Alter und ihrer gesundheitlichen Verfassung flexibel für verschiedene schulische Tätigkeiten (Unterricht, Einzelförderung, Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie von Eltern, Aufgaben der Schulentwicklung etc.) einzusetzen.

    Deshalb wird in der Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (ArbZVO-Lehr) nicht die Zahl der Unterrichtsstunden festgelegt, die die Lehrkräfte wöchentlich zu erteilen haben, sondern die Jahresgesamtarbeitszeit, die alle Tätigkeiten der Lehrkräfte umfasst.

Die Landesregierung stellt den Schulen die notwendige Unterstützung zur Verfügung, um die neuen Freiräume tatsächlich und qualifiziert ausfüllen zu können.

Begründung

Mit der Schulgesetznovelle vom Juli 2006 ist eine neue Schulverfassung für eine Eigenverantwortliche Schule geschaffen worden.

Diese neue Schulverfassung kann aber nur dann zu einer Verbesserung des Unterrichtes und der pädagogischen Arbeit der Schule insgesamt führen, wenn den Schulen jetzt auch größere Handlungsfreiräume gewährt werden. Eine Vielzahl von reglementierenden Erlassen und Rechtsverordnungen müssen aufgehoben bzw. geöffnet werden, damit die Schulen neue pädagogische Konzepte entwickeln und sich dabei auf die besondere Situation ihrer Schülerinnen und Schüler einstellen können. Durch Bildungsstandards wird festgelegt, welche Ziele die Schulen erreichen sollen und durch externe Inspektionen und Vergleichsarbeiten wird überprüft, ob sie diese Ziele auch erreichen. Über die Wege zu diesen Zielen sollen die Schulen selbst entscheiden können.

Der Kultusminister hat am 25.04.2006 eine Liste von Erlassen vorgelegt, die entfallen oder ganz oder teilweise in die Verantwortung der Schulen gegeben werden können. Bislang hat er jedoch keinen Termin genannt, zu dem diese Ankündigung umgesetzt werden soll und hinsichtlich der Erlasse, die teilweise in die Verantwortung der Schulen gegeben werden sollen (u.a. die Grundsatzerlasse zur Arbeit in den Schulen und der Erlass zur Klassenbildung) nicht festgelegt, welche Vorschriften in diesen Erlassen aufgegeben werden sollen.

Der Schultag ist noch immer gekennzeichnet durch einen starren 45-Minuten-Takt und eine Zergliederung in eine Vielzahl von Unterrichtsfächern. Damit die Schulen den Schultag neu rhythmisieren können, muss der Erlass "Unterrichtsorganisation" vom 20.8.2005 geöffnet werden. Um die Zergliederung in eine Vielzahl von Unterrichtsfächern zu überwinden , sollen in den Grundsatzerlassen zur Arbeit in der Schule die Wochenstundentafeln durch Jahresstundentafeln ersetzt werden, wobei die Stunden für die einzelnen Fächer in fächerverbindende Projekte eingebracht werden können.

Der Unterricht ist noch zu sehr daran ausgerichtet, überfrachtete Stoffkataloge der Rahmenrichtlinien abzuarbeiten. Deshalb sollen die Rahmenrichtlinien und die 2004 eingeführten "Curricularen Vorgaben" für die Schuljahrgänge 5 und 6 für alle Fächer durch Kerncurricula ersetzt werden, die den Schulen Freiräume lassen, eigene, an den Interessen der Schülerinnen und Schüler orientierte Curricula zu entwickeln.

Um die Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler individuell fördern zu können, müssen die Schulen die Lerngruppen flexibel bilden können. Es muss möglich sein, Schülerinnen und Schüler zeitweise einzeln oder in Kleingruppen besonders zu fördern. Auf der anderen Seite können phasenweise und altersangemessen auch Selbstlerngruppen oder größere Gruppen gebildet werden, die in Arbeitsgruppen unterteilt werden. Durch den Erlass "Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen" muss sichergestellt werden, dass den einzelnen Schulen bedarfsgerecht ein ausreichendes Personalbudget zur Verfügung gestellt wird. Die Vorgaben zur Klassenbildung sollen hingegen aufgehoben werden.

Um eine flexiblere Unterrichtsorganisation und Gruppenbildung zu ermöglichen, muss den Schulen eine eigenverantwortliche Personalbewirtschaftung ermöglicht werden. Hierfür sollen die Schulen schrittweise über ein Personalmittelbudget verfügen, in dessen Rahmen sie einen eigenen Stellenplan aufstellen können. Die Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (ArbZVO-Lehr) soll geändert werden, die sich ebenfalls noch am herkömmlichen 45-Minuten-Unterricht orientiert. Statt der Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden soll in der Arbeitszeitverordnung die Gesamtjahresarbeitszeit der Lehrkräfte festgelegt werden. Bei der zeitlichen Planung und beim Einsatz der Lehrkräfte für die verschiedenen schulischen Tätigkeiten sollen die Schulen einen Gestaltungsspielraum erhalten. Dadurch können der Arbeitseinsatz stärker an den Kompetenzen und Bedürfnissen der Lehrkräfte orientiert und auch ältere Lehrkräfte länger in den Schulen gehalten werden.

Auch die eigenverantwortliche Personalwirtschaft erfordert geeignete Beratungs- und Unterstützungsstrukturen. In Rahmenvereinbarungen mit den Lehrerverbänden ist insbesondere festzulegen, wie viel Vor- und Nachbereitungszeit pro Unterrichtsstunden bei der individuellen Arbeitsverteilung zugrunde zu legen ist.

Die Leistungsfeststellung in der Schule durch gemeinsame Klassenarbeiten stammt aus der Zeit des Lernens im Gleichschritt. Ein stärker individualisierter Unterricht erfordert auch neue Formen der Leistungsfeststellung, z.B. die Leistungsbewertung von Referaten und anderen eigenständigen Lernleistungen. Die Vorschriften zur Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung in den Grundsatzerlassen für die Arbeit in den Schulen und in den Rahmenrichtlinien sind deshalb aufzuheben.

Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen haben erwiesen, dass das Sitzenbleiben als pädagogisches Instrument eher kontraproduktiv wirkt. Solange das Sitzenbleiben nicht generell abgeschafft wird, sollen die Schulen für sich entscheiden können, dass sie auf dieses Instrument verzichten und stattdessen geeignete Förderkonzepte entwickeln. Die Vorschriften der Verordnung über die Durchlässigkeit sowie über Versetzungen und Überweisungen an den allgemein bildenden Schulen (Durchlässigkeits- und Versetzungsverordnung) sind dementsprechend zu öffnen.

     

Fraktionsvorsitzender

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