Antrag: Die Europäische Idee an Schulen, Hochschulen und Ausbildungsstätten nachhaltig stärken

Fraktion der SPD
Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen
Fraktion der CDU

Die Europäische Idee an Schulen, Hochschulen und Ausbildungsstätten nachhaltig stärken

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Alle Bildungseinrichtungen sind ihrem Bildungsauftrag entsprechend zentrale Orte für die Vermittlung unserer europäischen und demokratischen Werte.  Dieses Wertefundament schafft bis heute die Grundlage für das friedliche Zusammenleben aller Menschen in Europa – ungeachtet ihrer Herkunft, kulturellen Prägung oder Weltanschauung – in Freiheit und politischer sowie sozialer Sicherheit. Die nachhaltige Vermittlung dieser Werte, die für uns unverhandelbar sind, muss auch in gesellschaftlich herausfordernden Zeiten gewährleistet sein, in denen demokratiefeindliche Ideologien diese große europäische Idee und die Vorteile der europäischen Zusammenarbeit und des Zusammenwachsens in Frage stellen.

Durch die Einführung des EU-Wahlrechts ab 16 Jahren erhalten seit diesem Jahr auch Jugendliche die Möglichkeit, auf europäischer Ebene direkt an politischen Prozessen und Entscheidungen teilzuhaben.  Gerade in Zeiten, in denen die Erfolge der europäischen Einigung und die Vorteile der europäischen Zusammenarbeit zunehmend infrage gestellt werden, sollten diese persönlich erfahrbar sein – vor allem für junge Menschen. Europabildung muss dennoch als lebenslanger Lernprozess verstanden werden, der auch in Ausbildung, Studium und in Fort- und Weiterbildungen im Erwachsenalter Berücksichtigung findet.

Dafür müssen bürokratische und/oder sozioökonomische Hürden so weit abgebaut werden, dass alle jungen Menschen, unabhängig von Schulform, Bildungshintergrund, Herkunft, Familiensituation, Behinderung, Geschlechtsidentität oder sexueller Orientierung, individuellen Fähigkeiten oder ökonomischen Voraussetzungen, an Maßnahmen und Programmen des gegenseitigen Austauschs teilhaben können. Aktuelle Erhebungen zeigen deutlich, dass viele Jugendliche zwar Interesse an einer Auslandserfahrung haben, dass diese aber nicht in ausreichendem Maße von Angeboten in Schule und Möglichkeiten einer öffentlichen Unterstützung erreicht werden. . Für Personen mit ansonsten geringen Teilhabechancen ist dabei, bezogen auf die Vorteile, die mit einer Teilnahme an solchen Programmen einhergehen, eine besondere Unterstützungsleistung vorzuhalten.

Vor diesem Hintergrund bittet der Landtag die Landesregierung,

  1. die Vernetzung und Kooperation niedersächsischer Schulen mit Schulen im Ausland sowie die Vernetzung von Schulleitungen untereinander voranzutreiben und im Zuge dessen zu prüfen, inwieweit die bestehenden Europaschulen in ihrer Arbeit unterstützt werden können, auch mit dem Ziel, weitere Europaschulen vor allem im Primärbereich hinzuzugewinnen bzw. weiterzuentwickeln,
  2. die Europabildung in Sek. 1 und Sek. 2 sowie im Bereich der Berufsbildung und an den berufsbildenden Schulen nachhaltig zu stärken und im Zuge dessen Mehrsprachigkeit und bilingualen Unterricht zu fördern,
  3. Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu „Europabildung“ für alle Lehrkräfte zu ermöglichen, sodass eine fachübergreifende Implementierung angestrebt wird,
  4. die KMK-Empfehlung „Europabildung in der Schule“ bei der Erstellung von Lehrplänen, Curricula und weiterer Bildungsstandards, sowie bei der Zulassung von Lernmitteln zu berücksichtigen,
  5. einen besonderen Europaschwerpunkt in Unterricht und Schulen, z.B. durch Projektarbeit zu europäischen Themen und mit schulischen und außerschulischen Partnern zu initiieren.
  6. den internationalen Austausch über bewährte und qualitätsvolle internationale Programme (wie „Europa macht Schule“), Wettbewerbe und Projekte zu stärken und zu fördern, auch mithilfe des Europäischen Informationszentrums Niedersachsens (EIZ) und anderer Informations- und Beratungsstellen,
  7. zu prüfen, wie das Europäische Informationszentrum Niedersachsen (EIZ) und andere regionale Informations- und Beratungsstellen als Ansprechpartner für Fragen zu Austauschprogrammen der EU weiterentwickelt werden können, um Informationen über passgenaue Förder- und Qualifizierungsangebote für junge Menschen im internationalen Austausch zu bündeln und somit die Nutzung entsprechender Angebote durch junge Menschen in Niedersachsen durch entsprechende Beratungsangebote zu erleichtern. Dabei soll auch auf die jahrzehntelange, bewährte Arbeit der zahlreichen Austauschprogramme und -organisationen in Deutschland und Europa zurückgegriffen und eine Intensivierung der Kooperationen mit dem Europäischen Informationszentrum Niedersachsen (EIZ) und anderen regionale Informations- und Beratungsstellen geprüft werden,
  8. im Zuge dessen die Verbreitung des EU-Programms „eTwinning“ zu unterstützen, indem sich die Landesregierung auf europäischer Ebene für eine Vereinfachung der Antragstellung einsetzt,
  9. die niedersächsischen Schulen bei der Beantragung von Mitteln im EU-Programm „Erasmus+“ stärker zu entlasten,
  10. den Schulen dabei zu helfen, vermehrt Informationen über die diversen Angebote zu außerschulischen Projekt(-tagen) und Veranstaltungen zu europapolitischer Bildung, europäischer Völkerverständigung und Demokratieförderung bereitzustellen,
  11. auch für Studierende an niedersächsischen Hochschulen durch Überwindung von Barrieren eine Teilnahme an Auslandsaufenthalten im Rahmen des EU-Programms „Erasmus+“ zu ermöglichen, indem sie bei der Information und Organisation des Auslandsaufenthalts stärker unterstützt, bürokratische Hürden abgebaut und die Anerkennung extern erbrachter Studienleistungen in Niedersachsen erleichtert werden. Neben einer Verbesserung der Datenlage soll sie sich für eine Steigerung der Transparenz einsetzen - etwa durch zentrale Informationen zu den örtlichen Begebenheiten an den niedersächsischen Erasmus+ Institutionen, den Erasmus+ Partnerinstitutionen sowie zu Leistungen der Krankenkassen im Rahmen der Sozialversicherungsabkommen in den Programmländern.
  12. Auszubildenden die Teilhabe an internationalen Mobilitätsprogrammen (Praktika im Ausland, Austauschmaßnahmen der Beruflichen Schulen, u. a.) zu erleichtern und aufbauend auf der Kooperation mit Andalusien weitere Kooperationsverträge mit anderen Regionen zu schließen sowie Ausbildungsbetriebe und berufliche Schulen ebenfalls dabei zu unterstützen, Informationen über europäische Mobilitätsprogramme für Auszubildende gezielt bereitzustellen,
  13. zu prüfen, wie die Rahmenbedingungen für potentielle Gastfamilien oder Betreuungspersonen transparenter gestaltet werden und ob hier ggf. eine zusätzliche finanzielle Unterstützung ermöglicht werden kann.

Begründung

Die innereuropäische Zusammenarbeit und der gemeinsame Wertekanon prägen unser Zusammenleben nicht nur unter gesellschaftspolitischen Aspekten, indem sie das gemeinsame Fundament für das Friedens- und Freiheitsprojekt „Europa“ bilden, sie sind auch aus ökonomischer Perspektive ein wichtiger Standortfaktor. Ohne eine enge Kooperation aller europäischen Partnerinnen und Partner wäre auch der Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Niedersachsen in seiner Existenz gefährdet.

Alle Anstrengungen, die wir im Sinne eines geeinten Europas unternehmen, sind Investitionen in die Zukunft Niedersachsens, Deutschlands und Europas, Investitionen in die Zukunft der kommenden Generationen, deren Wohlstand, Sicherheit und politische Stabilität es zu sichern gilt.

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