Antrag: Deutschland muss sich am Modellversuch "Reduzierter Mehrwertsteuersatz für arbeitsin-tensive Dienstleistungen" beteiligen

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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen                                                                                      Hannover, den 15.03.06
     

Deutschland muss sich am Modellversuch "Reduzierter Mehrwertsteuersatz für arbeitsintensive Dienstleistungen" beteiligen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest, dass

  • der Modellversuch "Reduzierter Mehrwertsteuersatz für arbeitsintensive Dienstleistungen" einen zusätzlichen Ansatz zur Eindämmung der Schwarzarbeit und zur Erhöhung der Beschäftigung darstellt;
  • mit Blick auf die unterschiedlichen Ergebnisse der bislang vorliegenden Studien der EU bzw. der beteiligten Mitgliedstaaten nur eine eigene Teilnahme Klarheit über die tatsächlichen Beschäftigungseffekte in Deutschland schaffen kann;
  • eine deutsche Teilnahme am Modellversuch "Reduzierter Mehrwertsteuersatz für arbeitsintensive Dienstleistungen" insbesondere für den Bereich Renovierung und Reparatur von Privatwohnungen ein positives Signal in Richtung Dienstleistungsbranchen und Handwerk - also in Richtung der Wirtschaftsbereiche, die von der zum 1.1.2007 angekündigten Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 % auf 19 % besonders betroffen sein werden - darstellen würde.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

sich auf Bundesebene für eine Teilnahme Deutschlands am Modellversuch "Reduzierter Mehrwertsteuersatz für arbeitsintensive Dienstleistungen" einzusetzen und darauf hinzuwirken, dass die Bundesregierung die bis zum 31. März 2006 bestehende Frist zum nachträglichen Einstieg nicht ungenutzt verstreichen lässt.

Begründung

Am 22. Oktober 1999 hat der Rat der EU mit Verabschiedung der Richtlinie 1999/85/EG den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, den Mehrwert­steuer­satz für maximal zwei der im Anhang der Richtlinie abschließend benannten arbeitsintensiven Dienstleistungen (kleine Reparaturdienstleistungen, Renovierung und Reparatur von Privatwohnungen, die Reinigung von Fenstern, die Reinigung in privaten Haushalten, häusliche Pflegedienste und Friseurdienste) versuchsweise und zeitlich befristet auf den jeweils bestehenden ermäßigten Mehrwertsteuersatz abzusenken.

Vor dem Hintergrund EU-weit hoher Arbeitslosigkeit sollte mit diesem Modellversuch erprobt werden, inwieweit eine solche Herabsetzung des Mehrwertsteuersatzes geeignet ist, Schwarzarbeit einzudämmen und zusätzliche Beschäftigungseffekte zu generieren.

Der Modellversuch war ursprünglich bis zum 31.12.2002 befristet, wurde dann jedoch mehrfach - zuletzt bis zum 31.12.2005 - verlängert. Anfang 2006 hat der Rat der Finanzminister (ECOFIN) eine neuerliche Verlängerung des Modellversuches bis zum 31.12.2010 beschlossen, um dessen Beschäftigungseffekte eingehender untersuchen zu können. 

Zur Zeit nehmen am Modellversuch die Niederlande, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Großbritannien, Spanien, Portugal, Italien, Griechenland, Tschechien und Polen teil.

Die aktuell erfolgte Einigung eröffnet überdies den bislang nicht beteiligten  Mitgliedstaaten eine nachträgliche Einstiegsoption. Entsprechende Anträge müssen bei der EU-Kommission allerdings bis zum 31. März 2006 eingereicht werden.

Auf Länderebene wird der Modellversuch positiv diskutiert, während die Bundesregierung sich noch dagegen ausspricht. So haben die Landesregierungen in Baden-Württemberg und im Saarland die Bundes­regierung aufgefordert, von der bis zum 31. März 2006 bestehenden Einstiegsoption Gebrauch zu machen. Beide Landesregierungen betonen, dass mit einer solchen Teilnahme nicht nur die Schwarzarbeit deutlich eingedämmt, sondern darüber hinaus auch speziell dem Baugewerbe ein zusätzlicher konjunktureller Impuls gegeben werden könnte.  

Fraktionsvorsitzender

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