Antrag: Der nächsten Milchkrise wirksam begegnen

Der Landtag wolle beschließen

Entschließung

Der Landtag begrüßt, dass die ehemalige rot-grüne Landesregierung

  • die Grünlandbewirtschaftung in benachteiligten Gebieten und damit auch die Weidetierhalterinnen und ‑halter in der letzten Legislatur finanziell gefördert sowie eine künftige Förderung im Rahmen einer Weidetierprämie veranlasst hatte,
  • gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus landwirtschaftlichen Verbänden, Molkereiwirtschaft, Umwelt- und Verbraucherverbänden und Wissenschaft ein Weidemilchlabel etablieren konnte mit dem Ziel, die Weidehaltung von Milchkühen aufrecht zu erhalten,
  • Zusammenschlüsse von Milcherzeugern wie die Norddeutsche Milcherzeugergemeinschaft Nord-MeG gefördert hat.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. Weidetierhalterinnen und ‑halter aufgrund ihrer durch Grünlanderhalt und ‑pflege erbrachten Leistungen für eine artgerechte Tierhaltung und den Schutz der Allgemeingüter (Wasser-, Boden-, Naturschutz, Erhalt der Kulturlandschaft) mit einer Weidetierprämie finanziell zu unterstützen,
  2. die vom Landwirtschaftsministerium in 2018 veranlasste Erhöhung der in der Stallbauförderung des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) festgelegten Tierzahlobergrenze von 300 (Stand 2017) auf 600 Rinder, rückgängig zu machen,
  3. die Beratung der Landwirte zu intensivieren. Ziel der Beratung sollte dabei sowohl die Realisierung möglicher Effizienzpotenziale als auch die Verbesserung der Erlössituation des Betriebes durch Reduzierung von Futter- und Remontierungskosten selbst bei sinkender Milch­leistung sein. Dieses trägt auch dazu bei, auf der Erzeugerseite durch Reduzierung des Angebots preisstützend zu handeln.

Die Landesregierung möge sich darüber hinaus beim Bund dafür einsetzen,

  1. dass in der nationalen Anwendung des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktorganisation (Verordnung [EU] Nr. 1308/2013) Deutschland die Lieferbeziehungen verbindlich über schriftliche Verträge zwischen Erzeugerinnen und Erzeugern sowie Rohmilch verarbeitenden Betrieben bzw. Molkereien vorschreibt,
  2. dass in der nationalen Anwendung des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktorganisation der aktualisierte Absatz 4, Unterabsatz 2 Buchstabe a) zum Tragen kommt und die Milch-Liefer­beziehungen zwischen Erzeugerinnen und Erzeugern mit Molkereien über Verträge geregelt werden, die definierte Preise je kg Milch für eine bestimmte Menge in einem bestimmten Lieferzeitraum enthalten,
  3. dass Regelungen geschaffen werden, die es Milchlieferanten erlauben, ihre Milchmengen flexibel am Markt unterzubringen (Aufhebung der Andienungspflicht).

Der Landtag fordert die Landesregierung zudem auf, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass auf der EU-Ebene

  1. ein dauerhaftes Kriseninstrument zur Verringerung der Milchanlieferung implementiert wird, welches im Falle des Versagens von Märkten bzw. in Krisenzeiten, in denen ein auskömmlicher Milcherzeugerpreis (Indikator: Notierungen Milchleitprodukte an Warenterminbörsen) unterschritten wird, das Milchangebot frühzeitig der tatsächlichen Nachfrage anpasst
  2. die Milchmarkt-Beobachtungsstelle der EU zu einem voll funktionsfähigen Instrument der Marktanalyse und Krisenintervention und effizienten Frühwarnsystem ausgebaut wird.

Begründung

Langanhaltende und wiederkehrende Preiskrisen und zum Teil ruinöse Erzeugerpreise, bedingt durch die zunehmende Liberalisierung des Milchmarktes, gefährden die landwirtschaftlichen Betrie­be in zunehmendem Maße. Mit der Intervention der EU durch Aufkaufen von überschüssiger Milch und der Einlagerung als Milchpulver, konnte bei der letzten Milchpreiskrise keine nachhaltige Preisstabilisierung erreicht werden. Zudem sind die Fälle kritisch zu sehen, in denen durch den Export von preisgünstigem Milchpulver in Entwicklungsländer die dortigen regionalen Märkte zerstört werden. Bei Überschussmengen ist eine Mengensteuerung in Krisenzeiten erforderlich. Darüber hinaus ermöglicht der Artikel 148 der Gemeinsamen Marktorganisation der EU-Ebene den Mitgliedstaaten, eine Beziehung zwischen einer bestimmten Liefermenge und dem Preis für diese Lieferung zu verlangen. Es sollte in der Anwendung des Artikels 148 in Deutschland sichergestellt werden, dass es sich um konkrete Mengenangaben zu festen Preisen für einen bestimmten Lieferzeitraum handelt. Damit reduziert sich das Preisrisiko der Erzeugerinnen und Erzeuger, und die Molkereien können Mengen besser kalkulieren.

Als Ersatz für die ausgelaufene „Ausgleichszahlung benachteiligter Gebiete“ (AGZ) hatte die rot-grüne Vorgängerregierung eine Anschlussfinanzierung für Weidetierhalterinnen und ‑halter im Rahmen einer Weidetierprämie vereinbart. Diese Prämie wurde vom derzeitigen Landwirtschaftsministerium nicht bereitgestellt. Damit fehlen den (zum Teil aus der letzten Milchkrise noch stark verschuldeten) Weidetierhalterinnen und ‑haltern wichtige existenzsichernde Finanzmittel.

Anja Piel

Fraktionsvorsitzende

 

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