Antrag: Bürokratieabbau für Niedersachsen – Effizienz fördern, Handwerk stärken

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Bürokratieabbau für Niedersachsen – Effizienz fördern, Handwerk stärken

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Um die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Niedersachsens zu sichern und die Effizienz zu steigern, sind weitere gezielte Maßnahmen erforderlich, die Bürokratie abbauen und Verwaltungsprozesse modernisieren. Besonders KMU sowie das Handwerk können so entlastet werden.

Ein zentraler Ansatzpunkt hierfür ist die Clearingstelle Niedersachsen, die eine wichtige Rolle bei der Identifikation und Beseitigung bürokratischer Hindernisse einnimmt. Ihre Aufgabe ist es, initiativ tätig zu werden, praxisnahe Lösungen zu entwickeln und die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Verwaltung und Politik nachhaltig zu stärken. Die Clearingstelle ist ein entscheidender Schritt, um Unternehmen gezielt zu entlasten und gleichzeitig die Effizienz der Verwaltung zu erhöhen.

Die Digitalisierung spielt dabei eine Schlüsselrolle, um Verwaltungsverfahren effizienter zu gestalten und gleichzeitig den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen zu erleichtern. Ziel ist es, durch technische und organisatorische Verbesserungen nachhaltige Entlastungen für Unternehmen zu schaffen und die Innovationskraft der Wirtschaft zu fördern.

Darüber hinaus bedarf es einer kritischen Überprüfung bestehender Berichtspflichten und Regularien, um Belastungen abzubauen und praktikable Lösungen insbesondere für das Handwerk und den Mittelstand zu entwickeln. Auch auf Bundes- und EU-Ebene sind weitere Schritte erforderlich, um bürokratische Hürden abzubauen und Regelungen praxisnah umzusetzen.

Mit diesen Maßnahmen können die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Niedersachsen entscheidend verbessert und ein Beitrag zu einem wettbewerbsfähigen, modernen Wirtschaftsstandort geleistet werden.

Vor diesem Hintergrund begrüßt der Landtag:

  • den Ausbau der Kompetenzen der Clearingstelle und die Finanzierung der Clearingstelle bis 2028 und ihre Weiterentwicklung auf Grundlage ihrer Erfolgsüberprüfung,   
  • die Verabschiedung des Bürokratieentlastungsgesetzes IV (BEG IV) auf Bundesebene durch Bundesrat und Bundestag
  • die Einrichtung eines bundesweiten öffentlich zugänglichen Vergabeportals
  • die bereits laufenden Bemühungen der Landesregierung für weitere Verfahrensvereinfachungen in den eigenen Strukturen im Rahmen der Initiative „Einfacher.Schneller.Günstiger“,

Darüber hinaus bitten wir die Landesregierung:

  1. das „Once-Only“-Prinzip zu stärken, um bestehende Daten effektiver zu nutzen und doppelte Datenerfassungen zu vermeiden,
  2. bei Prozessen zur Vereinfachung von Verfahren, der Digitalisierung und zur Reduzierung von bürokratischem Aufwand durch Digitalisierung und Verfahrensvereinfachung die Unterstützung der Stabsstellen „Transformation der Wirtschaft“, „Chief Information Officer (CIO) und IT-Bevollmächtigte der Landesregierung sinnvoll zu nutzen,
  3. Berichts- und Nachweispflichten in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Statistik zu reduzieren oder im Rahmen eines Moratoriums für einen bestimmten Zeitraum auszusetzen, um unnötige Belastungen abzubauen beziehungsweise zu minimieren,
  4. das Vergaberecht zu vereinfachen, zu beschleunigen und zu digitalisieren, um bürokratische Hürden für Auftraggeber und Auftragnehmer zu senken, insbesondere durch Erleichterungen für Start-ups und innovative Leistungen sowie durch eine Stärkung der Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen,
  5. praktikable Lösungen für das Handwerk zu entwickeln, um das Lieferkettensorgfaltsgesetz sinnvoll und zielgerecht anwenden zu können,
  6. sogenannte Praxis-Checks im Rahmen der Rechtsetzung durchzuführen, um systematisch Belastungen, vor allem für Mittelstand und Handwerk zu reduzieren.

Des Weiteren bitten wir die Landesregierung, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass:

  1. unmittelbar zu Beginn der neuen Wahlperiode ein fünftes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG V) auf den Weg gebracht wird mit dem Fokus auf weitere Entlastungen für Mittelstand und Handwerk,
  2. bei der Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht grundsätzlich kein darüber hinaus gehender bürokratischer Aufwand entstehen soll,
  3. die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) pragmatisch und bürokratiearm in deutsches Recht umgesetzt wird, und begleitend entlastende Unterstützungsmaßnahmen zu entwickeln,
  4. das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz pragmatisch umgesetzt und die CSDDD gerade für KMU mit Hilfe von Übergangsregeln handhabbar gestaltet wird,
  5. die rechtlichen Voraussetzungen für das „Once-Only“-Prinzip konsequent und zeitnah umgesetzt werden, um Verwaltungsverfahren effizienter zu gestalten.

Begründung

Die zunehmende Komplexität gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen stellt eine erhebliche Belastung für Unternehmen dar. Besonders KMU und das Handwerk sind von bürokratischen Hürden betroffen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit einschränken. Um dies zu ändern, sind Maßnahmen notwendig, die sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene ansetzen.

Landesseitig sind Digitalisierung, die Reduktion unnötiger Berichtspflichten und die Weiterentwicklung der Clearingstelle zentrale Bausteine, um die Verwaltung effizienter und serviceorientierter zu gestalten. Gleichzeitig müssen auf Bundesebene praxisnahe und unbürokratische Lösungen, wie das Bürokratieentlastungsgesetz IV, konsequent vorangetrieben und verbessert werden. Dies betrifft insbesondere die Harmonisierung von EU-Richtlinien und die Umsetzung des „Once-Only“-Prinzips.

Mit diesen Maßnahmen können die Rahmenbedingungen für Unternehmen nachhaltig verbessert und die wirtschaftliche Dynamik in Niedersachsen gestärkt werden.

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