Antrag: Belastungen von Mensch und Natur minimieren – Hochspannungsleitungen unterirdisch verlegen

 

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Niedersachsen ist vom  bundesweit geplanten Neubau von rund 850 Kilometern Höchstspannungsleitungen in besonderer Weise betroffen. Bei der örtlichen Bevölkerung, bei betroffenen Landkreisen und Kommunen gibt es erheblichen Widerstand gegen den Bau neuer 380 kV-Freileitungen. Neben gesundheitlichen Belastungen durch Elektrosmog befürchten die Betroffenen vor allem erhebliche Wertminderungen ihrer Immobilien. Darüber hinaus stellen Freileitungen einen gravierenden Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild dar.

Die Stromkonzerne weigern sich bisher, die technische Möglichkeiten zur unterirdischen Verlegung von 380 kV-Leitungen zu nutzen, da diese, nach ihrer rein betriebswirtschaftlichen Betrachtung gegenüber einer Freileitung höhere Kosten verursachen, die bei den Netznutzungsentgelten nicht berücksichtigt werden können.

Mit der vom Deutschen Bundestag im Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz am 27.10.2006 beschlossenen Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes haben die Energiekonzerne bisher nur dann die Möglichkeit, ihre betriebswirtschaftlichen Mehrkosten der Erdverkabelung als "nicht beeinflussbare Kostenanteile" bei der Bemessung der Netznutzungsentgelte anerkannt zu bekommen, wenn der Erdverkabelung ein Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegt. Zur Durchführung eines entsprechenden Planfeststellungsverfahrens  fehlt  jedoch die Grundlage im Fachrecht.

 

Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf:

 

  • -          Mit einer Bundesratsinitiative für eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes einzutreten, so dass die betriebswirtschaftlichen Mehrkosten der unterirdischen Verlegung von Hochspannungsleitungen grundsätzlich als "nicht beeinflussbare Kostenanteile" bei der Bemessung der Netznutzugsentgelte anerkannt werden müssen.
  • -          Die unterirdische Verlegung von Hochspannungsfreileitungen als Ziel der Raumordnung im Landesraumordungsprogramm festzuschreiben.
  • -          Beim Bund dafür einzutreten, dass den Ländern die Möglichkeit eingeräumt wird, den Neubau von Hochspannungsfreileitungen im Wege der Landesraumordnung ganz oder teilweise auszuschließen.

Begründung:

Die unterirdische Verlegung bietet gegenüber Hochspannungsfreileitungen gravierende Vorteile: Mögliche Gesundheitsbelastungen durch Elektrosmog werden minimiert, Wertminderungen an privaten Immobilien vermieden und Eingriffe in Natur und Landschaft deutlich vermindert.

Aufgrund geringerer Leitungsverluste tragen Erdkabel oder Gasisolierte Leitungen (GIL) erheblich zur Stromeinsparung und damit zum Klimaschutz bei. 

Die Energiekonzerne sind ohne die Möglichkeit der Umlage ihrer höheren Investitionskosten auf die Netznutungsentgelte jedoch kaum bereit, entsprechende Mehrausgabe zu tätigen. Nur mit der Anerkennung höherer Investitionskosten einer unterirdischen Verlegung als "nicht beeinflussbare Kostennachteile" wird die Möglichkeit geschaffen, diese Variante gegenüber den Energiekonzernen durchzusetzen. Im durch das Energiewirtschaftsgesetz zum 09.12.2006 geänderten Energiewirtschaftsgesetz wird diese Möglichkeit zwar grundsätzlich auch für 380 kV-Leitungen eröffnet, soweit sie durch Planfeststellungsbeschluss genehmigt wurde. Dafür jedoch fehlt die Rechtsgrundlage. Insofern bietet es sich an, zur Umsetzung der Landtagsentschließung das Erfordernis der Planfeststellung nach § 43 EnWG (Neu) auf Erdleitungen von 110 kV und höher allgemein auszudehnen.

Aufgrund der erheblichen negativen Auswirkungen von Hochspannungsfreileitungen und der mit dem Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz stark eingeschränkten Beteiligungs- und Einspruchsrechte betroffener Bürgerinnen und Bürger und von Trägern öffentlicher Belange müssen die Länder zudem die Möglichkeit haben, Freileitungen auf dem Wege der Landesraumordnung  ganz oder teilweise auszuschließen.

Stellv. Fraktionsvorsitzende

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