Antrag: Abwasserbeseitigung muss unter der Kontrolle der Kommunen bleiben

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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Hannover, den 29.11. 2005


Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Landtag stellt fest:
Abwasserbeseitigung gehört zu den Dienstleistungen, die Bestandteil der Daseinsvorsorge sind. Kommunen sind auf dieser Grundlage für die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Abwasserentsorgung verantwortlich. Diese Dienstleistungen werden ohne Gewinnabsichten von den Kommunen selbst oder von Dritten in ihrem Auftrag für ihre Bürgerinnen und Bürger erbracht. Die Niedersächsischen Kommunen haben diese Aufgabe in den vergangenen Jahrzehnten in verantwortungsvoller Weise wahrgenommen. Es besteht kein Grund anzunehmen, dass sie dazu in Zukunft nicht mehr in der Lage sein werden.
Der Landtag lehnt daher eine vollständige Privatisierung der kommunalen Aufgabe Abwasserbeseitigung ab. Eine Umsetzung des § 18a Absatz 2a des Wasserhaushaushaltsgesetzes des Bundes in das Niedersächsische Wassergesetz findet nicht statt.
Die Möglichkeiten, die den Kommunen bereits heute zur Verfügung stehen, um private Dritte an der Aufgabe der Abwasserbeseitigung zu beteiligen oder sie damit zu beauftragen, reichen aus, um auf dieser Basis an den jeweiligen örtlichen Verhältnissen ausgerichtete Lösungen umzusetzen.
Die Landesregierung wird aufgefordert, den von der Regierungskommission "Zukunftsfähige Wasserversorgung in Niedersachsen" aufgezeigten Weg der Verbesserung der Qualität und der Leistungsfähigkeit der niedersächsischen Wasserwirtschaftsbetriebe weiter zu verfolgen.
Der Landtag hält in Übereinstimmung mit dem Ansatz der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union eine integrierte, an Wassereinzugsgebieten ausgerichtete Gewässerbewirtschaftung, die kommunale Verantwortung für die Versorgung mit Trinkwasser, und den Schutz der Gewässer für weiterhin notwendig und sinnvoll.

Begründung
Die Abwasserbeseitigung ist keine Spielwiese für Privatisierungsexperimente der Landesregierung mit unkalkulierbarem Ausgang. Die Abwasserbeseitigungspflicht ist nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bundes und der Länder als öffentlich-rechtliche Hoheitsaufgabe ausgestaltet und den Kommunen zugewiesen. Eine Privatisierung führt zu höheren Abwassergebühren für die Bürgerinnen und Bürger. Privatisierung bedeutet Privatisierung der Investitionsentscheidung und des Betriebs, aber weiterhin kommunale Verantwortung für die Aufgabe und auch die Kosten der behördlichen Überwachung. Ein Aufgabenreduzierung bei den kommunalen Verwaltungen und damit Kosteneinsparungen sind nicht zu erwarten, weil das sensible Gut Wasser bzw. die Gewässerbewirtschaftung auch in Zukunft der staatlichen Aufsicht unterliegen müssen.

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