Änderungsantrag: Wildbienen schützen – Pestizide auch in der Landwirtschaft reduzieren

Schutz der Wildbienen verstärken

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/3665

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz - Drs. 18/4618

Der Landtag wolle den Antrag in folgender Fassung beschließen:

Entschließung

Wildbienen schützen – Pestizide auch in der Landwirtschaft reduzieren

Wildbienen sind als wichtige Bestäuber besonders wertvoll für unsere heimischen Ökosysteme. Viele Wildbienenarten sind aufgrund ihrer sehr spezifischen Lebensweise (wenige Nährpflanzen und besondere Nistplätze) auf besondere, ungestörte Lebensräume wie z. B. Altholz und Hecken-strukturen angewiesen. Der immer wieder beschriebene Rückgang der Wildbienenpopulation hat multifaktorielle Ursachen. Unter anderem hat die Intensivierung der Landwirtschaft zu einem Rückgang der Lebensräume sowie der Blühpflanzen geführt. Dadurch finden Wildbienen immer weniger Nahrung und Nistplätze. Darüber hinaus tragen die zunehmende Ausdehnung von Siedlungsflächen im weiteren Sinn sowie die Versiegelung von Flächen dazu bei, dass die Lebensräume von Wildbienen und anderen Insekten schwinden. Der daraus resultierende Rückgang der Wildbienen-population hat nicht nur Einfluss auf die Artenvielfalt von Tieren und Pflanzen, sondern auch auf die Landwirtschaft, der beim Ausfall natürlicher Bestäuber auch wirtschaftliche Folgen drohen können. Vor diesem Hintergrund müssen Wildbienen besser geschützt werden.

Neben der Erfassung des aktuellen Bestandes an Wildbienen sind Maßnahmen erforderlich, die den Einfluss der Landwirtschaft sowie von baulichen Engriffen in Naturräume auf den Bestand der Wildbienen begrenzen.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. bestehende niedersächsische Blühstreifen- und Agrarumweltprogramme zu optimieren,
  2. einen späteren Aussaattermin insbesondere bei der Erstaussaat für Blühstreifen einzuführen,
  3. sich für eine deutliche Reduzierung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln im Rahmen des privaten Gebrauchs und der Landwirtschaft einzusetzen,
  4. ein Konzept und einen Zeitplan für die für die Realisierung des Biotopverbunds vorzulegen,
  5. in Zusammenarbeit mit den Kommunen das bestehende Verbot von Schottergärten gemäß der niedersächsischen Bauordnung effektiv umzusetzen,
  6. Kommunen bei der Anpflanzung von Bienennährpflanzen zu unterstützen,
  7. Projekte für die Wiederansiedlung und den Schutz der heimischen Heidebiene als Archetier zu unterstützen,
  8. die Grünflächen von Landesgebäuden insektenfreundlich zu gestalten und sicherzustellen, dass unbebaute Flächen im Landesbesitz tatsächlich als Grünflächen vorgehalten werden,
  9. keine Ausnahmegenehmigungen für Glyphosat auf Bahnschienen, in Parks, auf Friedhöfen und öffentlich zugänglichen Flächen mehr zu erteilen, wie es von der rot-grünen Landesregierung gehandhabt wurde.

Begründung

Der Rückgang der Insektenpopulation schreitet bereits seit Jahrzehnten voran. Artenreiche Feld- und Wegränder, Brachflächen und kleinere Gewässer sind im Zuge der immer intensiveren landwirtschaftlichen Bewirtschaftung an vielen Orten verschwunden. Damit sind auch die Nistplätze und das Nahrungsangebot für viele Insektenarten beseitigt worden. Insbesondere für Wildbienen stellen z. B. Altholz, offenen Böden sowie Heckenstrukturen bedeutende Nistplätze dar. Mit der Aussaat ein- und mehrjähriger Blühstreifen oder regionaler Wildkräutermischungen können wieder neue Lebensräume für Insekten geschaffen werden. Eine Positionierung der Blühflächen zu nahegelegenen Refugien (Wäldern, Feuchtbiotopen etc.) ist gegenüber der zwischen Ackerfläche und Straßenkörper zu bevorzugen.

Lebensräume schaffen auch kleinräumige Verbundstrukturen an Wege- und Gewässerrändern: Sie müssen als wertvolle Lebensräume erhalten bleiben. Verbundstrukturen sichern die Artenvielfalt und verhindern lokales Aussterben von Arten. Dazu muss sichergestellt werden, dass die gesetzlich verpflichtenden Mindestanforderungen eingehalten und durch Kontrollen sichergestellt werden.

Neben dem Verlust von Lebensraum hat auch die Verwendung von Pestiziden Einfluss auf die Entwicklung der Insektenpopulation. Diese können Wildbienen und andere Insekten entweder direkt schädigen oder verhindern die Etablierung ihre Nahrungsgrundlage. In privaten Gärten werden jedes Jahr große Mengen Insektizide oder Herbizide eingesetzt, wobei insbesondere eine Überdosierung durch private Anwender erhebliche Folgen für die nähere Umwelt hat. Dieser Gebrauch im privaten Bereich ist daher abzulehnen. Großflächig erfolgt der Einsatz von Insektiziden und Herbiziden in der konventionellen Landwirtschaft. Um die Wildbienen zu schützen, ist der Einsatz von Bienengiften in der Landwirtschaft zu reduzieren.

Aus einer aktuellen repräsentativen Marktforschung der Gesellschaft für Konsumforschung geht hervor, dass 15 Prozent der deutschen Vorgärten versiegelt sind. Der Trend zu pflegeleichten Gärten und die zunehmende Verwendung von Schotter-, Splitt- und Kiesbeeten führen zu einer steigenden Versieglung von Flächen und zu einer weiteren Verringerung des Straßen- und Stadtgrüns sowie des Lebensraums von Insekten. Darüber hinaus heizen sich die Schotterflächen an warmen Tagen stark auf und führen, insbesondere in Wohngebieten und Städten, zu Hitzestaus sowie zu einer Verschlechterung des Klimas. Der überwiegende Anteil der Schottergärten in Niedersachsen verstößt gegen die Niedersächsische Bauordnung (NBauO). Diese regelt klar, dass unbebaute Flächen von Grundstücken begrünt werden müssen. Die Städte und Gemeinden sollten den bestehenden Rechtsrahmen vollziehen und mithilfe des Bebauungsplans den Anteil an Schottergärten auch auf bebauten Flächen konsequent verringern. Stattdessen sollten Flächenbesitzer und -nutzer angehalten werden, neben Kräutern vor allem auch auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Gartenanlagen mit heimischen Sträuchern sowie Bäumen zu bepflanzen und das Grundstück mit Hecken statt Plastikzäunen einzufrieden

 

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