Änderungsantrag: Raus aus der Schuldenfalle – generationengerechte Finanzpolitik durch Neuverschuldungsverbot langfristig absichern!

Antrag der Fraktion CDU und FDP - Drs. 16/246

Beschlussempfehlung des Haushaltsausschuss - Drs. 16/257

Der Landtag wolle den Antrag in folgender Fassung beschließen:

Entschließung

Entschließungsteil I. Ziff. 1. und 2. übernehmen

Entschließungsteil  I. Ziff. 3 neu

Mit der Vorlage des Eckpunktepapiers der Föderalismuskommission II am 23. Juni 2008 durch  Ministerpräsident Günther Oettinger und den SPD-Fraktionsvorsitzenden Peter Struck hat sich  bestätigt, dass eine zeitnahe Lösung für eine neue Schuldenregelung auf Bundesebene nicht zu erwarten ist. Alle wesentlichen Eckpunkte einer Regelung sind strittig und wurden zur weiteren Bearbeitung an Arbeitsgruppen überwiesen. Die wichtige Voraussetzung einer Altschuldenregelung für notleidende Länder wurde sogar um weitere fünf bis sieben Jahre verschoben.

Entschließungsteil II. neu

Der Landtag befürwortet daher, eine landesrechtliche Regelung zur Verschärfung der Verschuldungsbegrenzung zu erarbeiten und in der Niedersächsischen Landesverfassung zu verankern.

Der Landtag beschließt eine interfraktionelle Arbeitsgruppe einzurichten, die unter Hinzuziehung externer Fachleute die verschiedenen Konzepte zur Begrenzung der Verschuldung prüft und einen Vorschlag für eine Neufassung des Art. 71 der Niedersächsischen Verfassung ausarbeitet.

Der Landtag erwartet, dass die Neuregelung ein weiteres Ansteigen der Nettoneuverschuldung in Niedersachsen zukünftig wirksam verhindert, mit der Maßgabe dass

  • strenge Ausnahmebedingungen für Katastrophen und vergleichbare Situationen formuliert werden;
  • sich über einen Konjunkturzyklus betrachtet ausgeglichene Haushalte ergeben, über die Konjunkturphasen aber ein  "atmender" Haushalt möglich bleibt;
  • der Verzicht auf Neuverschuldung nicht durch Privatisierungserlöse kompensiert wird,
  • die Schuldensituation der niedersächsischen Kommunen in einer Regelung mit berücksichtigt wird.

Entschließungsteil III. streichen

Begründung:

Mit der Vorlage ihres Antrages für ein Neuverschuldungsverbot haben die Regierungsfraktionen eine Diskussion fortgesetzt, die seit längerem über die Parteigrenzen hinweg mit verschiedenen Modellen der stetig steigenden Verschuldung der öffentlichen Haushalte in Deutschlang Einhalt zu gebieten versucht. Hinterfragt werden muss allerdings, ob das "strenge Neuverschuldungsverbot", das CDU und FDP fordern, haushaltspolitisch sinnvoll und bilanzpolitisch tatsächlich darstellbar ist.

Bei einem gesetzlich verankerten absoluten Schuldenverbot bleibt zu befürchten, dass eine damit operierende Landesregierung Deckungslücken im Haushaltsvollzug über Kassenkredite oder Privatisierungserlöse finanziert. Auch eine weitere Aufgabenverlagerung an die Kommunen oder der Zugriff auf den kommunalen Finanzausgleich könnte die Folge eines solch starren Verschuldungsverbotes sein.

Der gesamtstaatliche explizite Schuldenstand von 1,5 Billionen Euro bindet in Bund, Ländern und eben auch in den Kommunen zunehmend öffentliche Mittel. Das Niveau der Kassenkredite ist mit 28,8 Mrd. Euro bei den Kommunen deutlich höher als bei Bund und Ländern. Die kommunalen Kassenkredite liegen inzwischen im Durchschnitt bei mehr als einem Viertel der Gesamtverschuldung. Problematisch ist der hohe Bestand variabel verzinslicher Kassenkredite bei steigendem Zinsniveau, da sich die Kosten der Verschuldung bei nur marginaler Zinsänderung massiv verteuern können. Eine Konsolidierung des Landeshaushaltes kann daher nicht unabhängig von der Verschuldenssituation in den Kommunen erfolgen.  

Eine zukunftsfähige Haushaltspolitik sollte das Ziel der Schaffung eines ökologischen und gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts verfolgen, das dem Prinzip der Nachhaltigkeit und den Interessen der künftigen Generationen Rechnung trägt. Eine konjunkturgerechte Haushaltswirtschaft ist ein verbindliches und belastbares Instrumentarium, das zusammen mit einer stärkeren Ausrichtung der Ausgaben an zukunftsfähigen und nachhaltigen Investitionen und einer verbindlicheren Finanzplanung die Grundlage für die dringliche Reform der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Haushaltswesen bildet.

Stellv. Fraktionsvorsitzende

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