Änderungsantrag: Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages (Kommission für Integrationsfragen)

zur Geschäftsordnung vom 4.März 2003 (Nds. GVBl S.135)
zuletzt geändert durch Beschluss vom 13.09.2006 (Nds. GVBl, S. 144)

Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages

Der Landtag wolle zur Geschäftsordnung folgende Änderungen beschließen:

1. § 18 b der Geschäftsordnung für den Niedersächsischen Landtag wird wie folgt neu gefasst:

§ 18 b

Kommission für Integrationsfragen

(1) Zur regelmäßigen Erörterung aller Fragen, die sich aus der besonderen Situation der Migrantinnen und Migranten in Niedersachsen sowie aus deren Zusammenleben mit Deutschen ergeben, bildet der Landtag eine Kommission für Integrationsfragen.

(2) Der Kommission für Integrationsfragen gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:

1.Sieben Abgeordnete des Landtages; jede Fraktion muss mit einer oder einem Abgeordneten vertreten sein.

2. Zehn Vertreterinnen und Vertreter der landesweit tätigen Verbände der Migrantinnen und Migranten, von denen zwei dem Bereich der Selbstorganisation der Aussiedlerinnen und Aussiedler angehören.

Die Mitglieder nach Satz 1 Nr. 1 werden von den Fraktionen benannt. Für jedes dieser Mitglieder ist ein stellvertretendes Mitglied zu benennen. Die Mitglieder nach Satz 1 Nr. 2 werden auf gemeinsamen Vorschlag der Fraktionen von der Präsidentin oder vom Präsidenten berufen. Für sie sind, ebenfalls auf gemeinsamen Vorschlag der Fraktionen, insgesamt sieben stellvertretende Mitglieder zu berufen. Die oder der Integrationsbeauftragte der Landesregierung kann an den Sitzungen der Kommission für Integrationsfragen mit beratender Stimme teilnehmen.

(3) Den Vorsitz der Kommission für Integrationsfragen führt das von der stärksten Fraktion benannte Mitglied nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1. Die Stellvertretung im Vorsitz obliegt dem von der zweitstärksten Fraktion benannten Mitglied nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1.

(4) Die Kommission für Integrationsfragen kann dem Landtag aus ihrem Tätigkeitsbereich Hinweise und Empfehlungen geben. Die Kommission für Integrationsfragen beschließt mit der Mehrheit ihrer anwesenden Mitglieder. Die Kommission ist beschlussfähig, wenn jeweils die Mehrheit der Abgeordneten und die Mehrheit der Vertreterinnen und Vertreter der Selbstorganisationen anwesend sind. Auf Antrag der Abgeordneten oder der Vertreterinnen und Vertreter werden in die Empfehlung die Voten beider Gruppen aufgenommen. Empfehlungen der Kommission für Integrationsfragen zu Beratungsgegenständen sind von dem federführenden Ausschuss zu beraten. Dabei soll eine Berichterstatterin oder ein Berichterstatter, die oder der von der Kommission für Integrationsfragen benannt worden ist, gehört werden. Die Ausschüsse des Landtages sollen zu einzelnen Fragen im Zusammenhang mit Beratungsgegenständen, die ihnen überwiesen worden sind, eine Stellungnahme der Kommission für Integrationsfragen einholen.

(5) Die Kommission für Integrationsfragen gibt sich eine Geschäftsordnung. Darin ist auch die Vertretung der Mitglieder nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 durch die stellvertretenden Mitglieder nach Absatz 2 Satz 5 zu regeln. Sitzungen und Reisen der Kommission für Integrationsfragen bedürfen der Genehmigung der Präsidentin oder des Präsidenten.

(6) Die Kommission tagt öffentlich. Sitzungen können durch Mehrheitsbeschluss für einzelne Tagesordnungspunkte oder insgesamt für nicht öffentlich erklärt werden.

2. § 93 (1) der Geschäftsordnung für den Niedersächsischen Landtag wird wie folgt neu gefasst:

§ 93 (1)

Öffentlichkeit und Vertraulichkeit

(1) Die Sitzungen der Ausschüsse sind grundsätzlich öffentlich. Zu einer öffentlichen Sitzung haben die Presse und andere Zuhörerinnen und Zuhörer Zutritt, soweit der Raum ausreicht.

  • 2.Der Sitzungskalender des Landtages wird auf einen grundsätzlich dreiwöchigen Sitzungsrhythmus mit zwei Sitzungen umgestellt.

Begründung

Das Thema Integration muss in der neuen Wahlperiode ganz oben auf der Tagesordnung stehen. Ein erster Schritt dazu ist die Bildung einer Kommission für Integrationsfragen, die die bestehende Ausländerkommission ersetzen soll. In dem Gremium sollen alle integrationsrelevanten landespolitischen Entscheidungen beraten werden. Das Wissen und die Erfahrung der Migrantinnen und Migranten muss endlich als Bereicherung begriffen werden. Diskriminierungen im Alltag, zum Beispiel die krasse Benachteiligung von Migrantenkindern im Schulalltag, müssen abgebaut werden. Um eine wirkungsvolle Arbeit der Kommission zu ermöglichen kommt es insbesondere auf die Ausgestaltung an. Die Kommission muss mit Mehrheit Entscheidungen treffen und Empfehlungen geben können.

Was in Bayern normal ist, sollte auch für Niedersachsen selbstverständlich sein. Die Ausschüsse des Parlaments sollten öffentlich tagen. Mehr Transparenz in den Beratungen des Parlaments ist auch vor dem Hintergrund der extrem niedrigen Wahlbeteiligung ein Gebot der Stunde. Es eröffnet den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit sich früher und umfassender über den Stand der Beratungen und die Positionen der Fraktionen zu informieren. Damit wird den Bürgerinnen und Bürgern auch früher Gelegenheit gegeben, Abgeordnete oder Fraktionen wegen anstehender Entscheidungen anzusprechen. Die Beratung von Gesetzen würde endlich transparenter.

Sinnvoll erscheint zudem eine Verkürzung des Sitzungsrhythmus auf drei Wochen bei gleichzeitiger Verkürzung auf in der Regel zwei Tage. Die meisten Länderparlamente haben mittlerweile verkürzte Sitzungsrhythmen, die die mediale Präsenz der Parlamente verbessern können, kontinuierliche Arbeit erleichtern und dem Charakter eines Arbeitsparlaments eher entsprechen.

Parlamentarische Geschäftsführerin

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