Änderungsantrag: Antragsverfahren in der Landwirtschaft erleichtern – Datenaustausch erleichtern

Änderungsantrag
(zu Drs. 17/6240 und 17/7994)

Fraktion der SPD                                                                                             Hannover, den 15.05.2017
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen

Antragsverfahren in der Landwirtschaft erleichtern und Bürokratieaufwand senken - Datenaustausch zuständiger Behörden mit Zustimmung der Betroffenen ermöglichen

Antrag der CDU - Drs. 17/6240

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Drs. 17/7994

Der Landtag wolle den Antrag in folgender Fassung beschließen:

Entschließung

 

Antragsverfahren in der Landwirtschaft erleichtern – Datenaustausch erleichtern

Landwirte sind in der betrieblichen Praxis immer wieder mit einer Vielzahl von Antragsverfahren, Berichts- und Auskunftspflichten konfrontiert. In fast jedem Verfahren müssen ähnliche Datensätze angegeben werden. Dies ist ein hoher Arbeitsaufwand und führt zu erheblichen Belastungen der Landwirte. Hier muss es Ziel sein, diese auf ein erträgliches Maß herunterzufahren und über Vernetzung der Datenbanken eine Erleichterung zu erreichen.

Nach Datenschutzrecht ist eine Nutzung von Daten grundsätzlich an den Zweck ihrer Erhebung gebunden. Ausnahmen sind nur nach Einwilligung der Betroffenen oder über gesetzliche Regelungen zur Nutzung von Daten möglich. Die Einwilligung der Datenweitergabe bei GAP-Anträgen wird schon von 40 % der Landwirte genutzt. Diese Zahl sollte weiter ausgebaut werden. Jedoch ergeben sich bei einem auf Freiwilligkeit basierenden System einige Nachteile. Dazu gehört z.B., dass nur die Daten bekannt sind, die freiwillig angegeben werden. Ein Verwaltungsvollzug aufgrund dieser Datenbasis kann zur Ungleichbehandlung der Landwirte führen, die ihre Erklärung abgeben gegenüber den Landwirten, über die eine gesicherte Datenbasis nicht besteht. Auch kommt es auf beiden Seiten, bei Betroffenen und der Verwaltung zu einem hohen Aufwand bei der Einholung uns Auswertung der Datenerklärungen.

Der Landtag begrüßt

  • den Runderlass zur Verbesserung der düngerechtlichen Überwachung durch die Zusammenarbeit zwischen Genehmigungsbehörde und der Düngebehörde (kurz QFN- Erlass).
  • den erleichterten Datenaustausch mit Novellierung des Düngerechts.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

-     sich auf Ebene des Bundes und der EU für eine Anpassung des geltenden Rechts einzusetzen, um einen verbesserten elektronischen Datenaustausch zu ermöglichen.

  • zu prüfen, wie eine gesetzliche Regelung für die betrieblichen Daten der landwirtschaftlichen Betriebe, die bei den Behörden erhoben werden, geschaffen werden kann, um Antragsverfahren für beide Seiten zu erleichtern und eine effektive und schlanke Datennutzung zu ermöglichen.
  • zu prüfen, wie in diesem Zusammenhang auch die Reichweite der Datennutzung gesetzlich festgeschrieben werden kann, damit klar erkennbar ist, wie und wo die Daten genutzt werden.
  • die Landwirtschaft auch weiterhin über die schon bestehenden Möglichkeiten der vereinfachten Datennutzung in Antragsverfahren zu informieren.
  • zu prüfen, wie auf längere Sicht eine einheitliche Datenbank eingerichtet werden kann, bei der Landwirte ihre Daten nur einmal hinterlegen müssen, um sie für die unterschiedlichen Anträge nutzen zu können und leicht aktualisieren können.

Begründung

Die Datenweitergabe und - nutzung ist bei der Agrarstatistik schon umgesetzt. Die Rinder haltenden Betreiber konnten durch die Nutzung der Daten aus der HIT-Datenbank merklich von ihren Berichtspflichten entlastet werden. Außerdem fließen die Daten aus dem integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem in die Bodennutzungshaupterhebung ein, so dass auch hier eine spürbare Entlastung der landwirtschaftlichen Betriebe umgesetzt werden konnte. Dieses Vorgehen muss weiter gestärkt werden, damit über alle Antragsbereiche eine Vernetzung stattfinden kann. Denn gerade über ein einheitliches Erfassungssystem oder die Harmonisierung und Vernetzung der Programme kann eine hohe Entlastung aller Beteiligten erreicht werden und eine Antragsstellung erleichtert werden. Dafür ist es jedoch zwingend erforderlich, dass ein Rechtsrahmen mit einer Festsetzung der Reichweite der Datennutzung eingeführt wird, denn dieser kann zu einer Gleichbehandlung der Landwirte führen und Sicherheit geben.

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