Kleine Anfrage für die Fragestunde:Wie sieht es mit der Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung aus?

Das Land Niedersachsen hat mit der Novellierung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) vom 22.06.2018 die Zuständigkeit für die Sprachförderung vor der Einschulung auf die Kindertagesstätten übertragen. Nach § 2 KiTaG müssen die Kindertagesstätten pädagogische Konzepte erstellen, die auch Ausführungen zur Sprachbildung aller Kinder sowie zur individuellen und differenzierten Sprachförderung für Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf enthalten müssen. Nach § 18 a KiTaG gewährt der überörtliche Träger „den örtlichen Trägern als Ausgleich für die Sicherstellung der alltagsintegrierten Förderung sprachlicher Kompetenz sowie der Aufgaben der Tageseinrichtungen nach § 3 Abs. 1 und 2 Sätze 3 bis 6 jeweils auf Antrag und bei Vorlage eines geeigneten Sprachförderkonzepts, das sie für ihren örtlichen Zuständigkeitsbereich erstellen (regionales Sprachförderkonzept), eine besondere Finanzhilfe.“ Aus dieser besonderen Finanzhilfe sollen zusätzliche Fachkräfte für die Sprachförderung eingestellt werden können

Schon bei Verabschiedung der Novellierung des Kita-Gesetzes im Juni 2018 war absehbar, dass es den Kindertageseinrichtungen und den örtlichen Trägern der Jugendhilfe nicht möglich sein würde, rechtzeitig bis zum Beginn des Kindergartenjahres 2018/19 die erforderlichen Konzepte für die Sprachförderung vorzulegen. So sagte der Abgeordnete Uwe Santjer in der 11. Plenarsitzung am 18. April 2018: „Die Konzepte, die hier angesprochen worden sind, haben Zeit. Wir sorgen dafür, die Konzepte nicht zum Beginn des nächsten Kindergartenjahres am 1. August fertig sein müssen, sondern erst später, nämlich vielleicht zum 1. Februar des nächsten Jahres.“ Auch dieser Termin ist mittlerweile verstrichen.

In den Vorjahren haben knapp 14.000 Kinder an der Sprachförderung vor der Einschulung teilgenommen. Entsprechend viele Kinder dürften im laufenden Schuljahr 2018/19 von den Problemen bei der Übertragung der Zuständigkeit auf die Kindertagesstätten betroffen sein.

  1. Wie viele örtliche Träger haben nach Kenntnis der Landesregierung mittlerweile ein Sprachförderkonzept erarbeitet und dem überörtlichen Träger der Jugendhilfe vorgelegt und erhalten eine besondere Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung?
  2. Wann wird die Landesregierung eine Verordnung gemäß § 22 KiTaG zu den Anforderungen an das regionale Sprachförderkonzept, zur Beteiligung der übrigen Träger an der Erstellung des regionalen Sprachförderkonzepts und zur besonderen Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung vorlegen?
  3. Wann ist mit einer Novellierung des Kindertagesstättengesetzes zur Verbesserung der Qualität sowie einer Lösung der durch die letzte Novellierung entstandenen Schwierigkeiten zu rechnen?

(Die Beantwortung und Aussprache findet/ in der Plenarsitzung am 1. März 2019 statt)

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