Rede Hans-Joachim Janßen: Aktuelle Stunde (CDU) zum Wolf in Niedersachsen

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

Konflikte um den Wolf, um gerissene Schafe und Rinder sind sehr emotional, das ist auch verständlich. Zumal der Wolf erst seit wenigen Jahren hier wieder heimisch ist und wir den Umgang mit diesem Wildtier neu lernen müssen.

Das wird aber nicht leichter, wenn hier reißerische Schlagzeilen heruntergebetet werden. Ihre heutige Überschrift stammt aus der Bildzeitung!

Wir müssen das Thema bei aller Emotionalität sachlich angehen und da hilft ein Blick auf die Rechtslage sehr.

Eine Anfrage u.a. auch von Niedersachsen hat ergeben: Der Wolf ist in Deutschland weiterhin in einem schlechten Erhaltungszustand. Er bleibt also streng geschützt nach Bundesrecht und Anhang IV der FFH-RL. Zum Mitschreiben: Das ist eine Auskunft des Bundes, da regieren CDU und SPD; die Richtlinienkompetenz hat die Kanzlerin.  Zuschauen und Aussitzen, Teflonpfanne spielen – alles gut und schön, aber klare Direktiven erteilen ist in vielen Fällen nicht so ihr Ding, da könnte man ja in die Mühlen der Politik geraten.

Und wenn der Schutzstatus des Wolf so ist, dann heißt das: Nur eine Entnahme auffälliger Tiere ist im Einzelfall möglich. Da muss man definieren, was auffällig ist. Und auch das tut Nds. nicht im luftleeren Raum. Wir setzen hier Bundesrecht um. Die Vorgaben, was denn auffällig ist, definiert das Bundesamt für Naturschutz, eine nachgeordnete Behörde des BUNDES.

Und dieses Bundesamt sieht Risse ungeschützter Weidetiere als normales Verhalten des Wolfes an. Auch Rinder gehören zum Beuteschema von Wölfen. Ein Wolf, der nicht hinreichend geschützte Rinder reißt, ist erstmal nicht verhaltensauffällig.

Allerdings haben wir es mit dieser Häufung von Rinderrissen mit einem neuen Phänomen zu tun. Das muss dann auch neu bewertet werden. Hier muss Niedersachsen in Abstimmung mit den Bundesbehörden eine fachlich und rechtliche Einschätzung entwickeln, die auch dazu führen kann, dass das Rudel oder Einzeltiere entnommen werden.

BISLANG ABER GILT: Nur dann, wenn geschützte Tiere wiederholt gerissen werden, ist von einem auffälligen Verhalten auszugehen – laut Definition des BfN, einer Bundesbehörde, für die SPD und CDU verantwortlich sind – nicht die GRÜNEN und auch nicht die niedersächsische Landesregierung!  - und auch nur dann ist der Abschuss der entsprechenden Wölfe zulässig. Alles andere ist derzeit rechtswidrig.

Unabhängig davon, ob Wölfe aus dem Lahmsdorfer Rudel getötet werden, muss alles getan werden, um Nutztiere zu schützen. Auch diesem Rudel wird ein neues nachfolgen. Das A und O bleiben wolfsabwehrende Zäune, der Mindestschutz muss erreicht werden – 90cm mit Elektrolitze. Das verunstaltet nicht das Landschaftsbild, der Zaun ist unwesentlich höher als in Gegenden ohne Wolf.

Das ist gerade im Elbe-Weser-Dreieck nicht ausreichend geschehen. Weder die Rinderrisse noch die Schafsrisse fanden hinter wolfsabwehrenden Zäunen statt.

Wir müssen Wege finden, Nutztierhaltung und Wolfsvorkommen miteinander hin zu bekommen. Da müssen alle Beteiligten noch besser werden. Anträge auf Mittel für Zäune müssen schnell bewilligt werden, sie müssen aber auch von den Nutztierhaltern gestellt werden, Risse sind schnellstmöglich zu entschädigen. Aus meiner Sicht müssen auch Mittel für die ARBEIT am Zaunbau bereitgestellt werden – entweder individuell nach Aufwand oder durch eine WEIDEPRÄMIE PLUS, die Mehraufwendung für den Wolf pauschal abgleicht.

Unnötige Leiden der Nutztiere wollen wir genauso wie Sie vermeiden. Auch hier brauchen wir unkomplizierte Regelungen, die das ermöglichen, daran müssen wir weiterarbeiten.

Aber wir haben nicht vor, Wölfe danach zum Abschuss frei zu geben, ob sie tierschutzgerecht töten oder nicht. Das Tierschutzgesetz soll Tiere vor menschlichem Übergriff schützen. Ich bin mir auch nicht sicher, ob denn der Habicht immer tierschutzgerecht mit einem Huhn umgeht oder der Bussard mit Mäusen. Das zu bewerten, ist nicht unsere Aufgabe!

Eine Bestandsreduzierung des Wolfes aber, der sie hier immer das Wort reden, ist derzeit nach Maßgabe des Bundes und der EU nicht zulässig. Im Übrigen, so konnten wir vom BMU in der vorletzten Sitzung des Umweltausschusses lernen, nicht deshalb, weil hier irgendwelche Populationen auseinanderdividiert werden, sondern schlicht, weil der Wolf in seinem ehemaligen Verbreitungsgebiet in Westeuropa, der atlantischen Region, eine völlig unzureichende Verbreitung hat.

Wenn Sie sich hier hinstellen, meine Damen und Herren von der CDU, und sagen: wenn wir regieren, werden wir die Wölfe in Niedersachsen nachhaltig dezimieren, dann glaube ich Ihnen das nicht.  Auch Sie werden nicht vorsätzlich und dauerhaft gegen EU/-Recht verstoßen. In keinem Bundesland werden Wölfe bejagt. Sie betreiben vor der Wahl blanken Populismus. Damit blenden Sie die Menschen im Land. Damit helfen sie den Betroffenen nicht. Unterstützung geht nur im möglichst sachlichen Miteinander von Nutztierhaltern, Wolfsberatern und verschiedensten Fachleuten. Da ist Niedersachsen auf einem guten Weg, ich gebe zu: das kann auch noch besser werden. Aber daran arbeiten wir und daran werden wir in der nächsten Wahlperiode weiter arbeiten.

 

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