Kleine Anfrage für die Fragestunde: Wann können die Kommunen mit den zugesagten Mitteln zur Kompensation für entfallene Elternbeiträge für Kindergartenplätze etwa aus dem Härtefallfonds rechnen?

In Gesprächen mit den Kommunalen Spitzenverbänden hatte die Landesregierung zugesagt, dass das Land Niedersachsen den Trägern der Kindertagesstätten als Kompensation für die ausfallenden Elternbeiträge für Plätze in Kindergärten eine erhöhte Finanzhilfe zahlt. Kommunen, die besonders hohe Ausfälle haben, sollten zusätzliche Mittel aus einem Härtefallfonds erhalten, der aus Bundesmitteln finanziert werden sollte.

Am 23.10.2018 hat der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, Ulrich Mägde, in der HAZ beklagt, dass diese Mittel noch nicht fließen können, weil die Bundesmittel noch nicht bereitstehen. Deshalb müssten die Städte diese Mittel vorfinanzieren. In einzelnen Kommunen würden dadurch derzeit finanzielle Lücken in Millionenhöhe entstehen. Auch die restlichen Zusagen, die das Land plante aus dem sogenannten „Gute-Kita-Gesetz“ zu finanzieren, werden derzeit noch nicht eingelöst. Nach Aussagen aus der Bundespolitik kann es noch bis Mitte des nächsten Jahres dauern, bis die Mittel aus dem Bundesgesetz fließen – derzeit ist zudem noch in der Diskussion, dass bereits geplante und begonnene Maßnahmen nicht mit den Bundesmitteln finanziert werden dürfen. Gleichzeitig sorgt die Umsetzung des neuen Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes vor Ort nach Aussage von Trägern und Kommunen nach wie vor für Probleme.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie soll der Härtefallfonds ausgestaltet werden hinsichtlich der Antragsberechtigung, des frühestens Zeitpunktes für einen Maßnahmenbeginn, einer möglichen Deckelung und einer Zuteilung der Mittel für den Fall, dass die Summe der beantragten Mittel die Höhe des Härtefallfonds übersteigt?
  2.  In welcher Weise will das Land Defizite kompensieren, die den Kommunen bereits vor dem Inkrafttreten des Gute-Kita-Gesetzes durch die Abschaffung der Elternbeiträge entstehen, wenn eine rückwirkende Kompensation durch Bundesmittel nicht möglich ist?
  3. Welche Maßnahmen plant das Land, um entstandene Unwuchten und Probleme bei der Umsetzung der Novelle des Kindertagesstättengesetzes zu beheben?
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