Antrag: Digitale Verwaltung in Niedersachsen voranbringen – modern, sicher und bürgerfreundlich!

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

Die Digitalisierung verändert unsere Gesellschaft in nahezu allen Lebensbereichen grundlegend und mit hohem Tempo. Sie bietet zahlreiche Chancen und ist dadurch eine wichtige Triebfeder der Entwicklung in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Das Internet mit seinen ungezählten Applikationen und die zugrundeliegenden Telekommunikationsnetze haben sich zu einer unverzichtbaren Infrastruktur entwickelt, die Arbeit und Leben stark beeinflussen.

Die Chancen, die die Digitalisierung mit sich bringt, müssen auch von staatlichen Institutionen und insbesondere der öffentlichen Verwaltung konsequent genutzt werden. Moderne Verwaltungsarbeit bedeutet heute, dass Institutionen den Wandel zur Digitalisierung aktiv betreiben und leistungsfähige, zeitgemäße, sichere und bürgerfreundliche Services anbietet. Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen und Organisationen erwarten, dass sie auch über das Internet – stationär und zunehmend auch mobil – mit Behörden kommunizieren können, um ihre Anliegen einfach und zugleich sicher zu erledigen. Dazu müssen amtliche Informationen und der Zugang zu einzelnen Behördenleistungen online verfügbar und dabei einfach und barrierefrei auffindbar sein. Benutzerfreundliche Online-Systeme und hierzu passende Systeme und Strukturen in der Verwaltung müssen effizientere Verwaltungsverfahren und deren zügigere Bearbeitung ermöglichen.

Der Landtag stellt fest, dass die Informationstechnik in der niedersächsischen Verwaltung bereits heute eine unerlässliche Unterstützung für die Bearbeitung der vielfältigen Aufgaben ist und weiter ausgebaut werden muss, um den Anforderungen an eine digitale Verwaltung auch in Zukunft gerecht zu werden. Die Verwaltung muss hierfür ihre IT-Services ausbauen und an die neuen Möglichkeiten und Gegebenheiten anpassen.

Die Digitalisierung birgt aber auch zahlreiche neue Risiken. Cyberangriffe, gerade auch auf die Informationstechnik von öffentlichen Institutionen, finden regelmäßig und mit immer technologisch versierteren Methoden statt. Kaum eine Institution wird verschont, selbst Parlamente und Regierungen gehören zu den Geschädigten. Zuletzt waren es Krankenhäuser, deren Systeme angegriffen wurden und eine Weiterarbeit behinderten. Diese Beispiele zeigen, dass digitale Infrastrukturen kritisch und verwundbar zugleich sind. Insbesondere das Internet der Dinge wird zunehmend zu einer Gefahr auch für die öffentlichen Infrastrukturen: Milliarden von Geräten sind immer online und gleichzeitig so schlecht abgesichert, dass ihre gebündelte Rechenkraft von interessierter Seite angewendet werden kann, um gezielt öffentliche Server oder sogar große Teile des gesamten Internets lahmzulegen. Es gilt, diese Gefahren frühzeitig zu erkennen und die entstehenden Risiken durch geeignete Gegenmaßnahmen zu verhindern. Hierzu muss die öffentliche Verwaltung über entsprechende Schutzmechanismen verfügen und diese konsequent einsetzen.

Der Niedersächsische Landtag hält es für unabdingbar, dass in Niedersachsen die gesetzlichen Grundlagen erweitert und angepasst werden, damit die Digitalisierung der Verwaltung zügig und effizient voranschreitet und den Bürgerinnen und Bürgern den größtmöglichen Nutzen bringt. Gleichzeitig müssen gesetzliche Regelungen geschaffen oder angepasst werden, um die Informationssicherheit auch in einer digitalen Verwaltung umfassend zu gewährleisten.

Der Landtag fordert die Landesregierung deshalb auf,

  1. die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Arbeit der Landesverwaltung weiter zu digitalisieren und dabei dauerhaft die bestmögliche Sicherheit in den IT-Infrastrukturen zu gewährleisten, insbesondere sollen dabei auch die technischen Möglichkeiten zur Entdeckung und Beseitigung von Cyberangriffen weiter ausgebaut werden,
  2. die Kommunen dabei zu unterstützen, ein vergleichbares Sicherheitsniveau wie das Land zu etablieren, und zugleich Schnittstellen zur Portabilität der digitalen Verwaltungsarbeit auf Landes- und kommunaler Ebene zu schaffen,
  3. die Behördeninformationen im Internet so auszubauen, dass zu allen Verwaltungsleistungen verständliche, verlässliche und aktuelle Informationen leicht auffindbar sind und barrierefrei und inklusiv abgerufen werden können,
  4. jeder Bürgerin und jedem Bürger die Möglichkeit zu geben, auch über das Internet mit den Behörden zu kommunizieren, ihre digitalen Dienste in Anspruch zu nehmen und Verwaltungsverfahren digital durchzuführen,
  5. durch die Bereitstellung von verständlichen elektronischen Formularen, Assistenzsystemen, elektronischen Bezahlmöglichkeiten und einfachen Verfahren zur Vorlage von Nachweisen die vollständige, schnelle, medienbruchfreie und einfach handhabbare Antragstellung über das Internet in allen Bereichen der Verwaltung zu ermöglichen,
  6. innerhalb der Verwaltung die Geschäftsprozesse medienbruchfrei zu gestalten und hierfür die elektronische Aktenführung in allen geeigneten Bereichen zügig und vollständig einzuführen, auch um mobiles Arbeiten bzw. Telearbeit zu erleichtern und zu fördern,
  7. in geeigneten Verfahren die Geschäftsprozesse mithilfe der Informationstechnik durchgängig neu zu gestalten und hierdurch die Verfahren zum Nutzen aller Beteiligten schlanker und schneller durchzuführen, z.B. durch die Entgegennahme und Verarbeitung elektronischer Rechnungen,
  8. die Informationstechnik in der Verwaltung weiter zu standardisieren, die Interoperabilität zwischen zentralen Infrastrukturen und Fachanwendungen zu gewährleisten, Medienbrüche zu vermeiden und somit kostengünstigere Verfahren zu ermöglichen,
  9. umfassend und fortgesetzt in die Modernisierung und in den Ausbau der IT der Landesverwaltung zu investieren, damit die aufgeführten Ziele und Maßnahmen zügig erreicht und dauerhaft eingehalten werden können.

Begründung

Leben und Arbeiten mit digitalen Medien sind nicht mehr die Ausnahme, sondern der Regelfall. Niedersachsen wird nur weiterhin erfolgreich sein, wenn die Chancen der Digitalisierung erkannt und daraus die nötigen Konsequenzen gezogen werden. Unser Land soll modern und innovativ bleiben und für eine hohe Lebensqualität sorgen können. Dies gilt gleichermaßen für städtische Ballungszentren wie für ländliche Räume unseres Flächenlandes. Hierbei spielt die öffentliche Verwaltung eine wichtige Rolle. Als bedeutender Faktor für das Funktionieren der Wirtschaft und bei der privaten Lebensgestaltung, aber auch als Arbeitgeber für zahlreiche Bedienstete muss sie sich den Herausforderungen der Digitalisierung stellen und sich selbst umgestalten und weiterentwickeln. Die Digitalisierung der Verwaltung bietet Potenzial für einen verbesserten Service für Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen und Organisationen, aber auch neue Perspektiven des Arbeitens für die Bediensteten, etwa durch die Möglichkeit, ortsunabhängig zu arbeiten unter jederzeitigem Zugriff auf die dazu erforderlichen Datenbestände.

Die Verwaltung, vor allem aber die vorhandenen Gesetze haben diesen Wandel zum digitalen Zeitalter noch nicht umfassend vollzogen und sind häufig weiterhin auf das analoge Zeitalter ausgerichtet. Der Gesetzgeber ist daher in der Pflicht, die Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Chancen der Digitalisierung auch in der Verwaltung nutzbar zu machen, zugleich aber auch deren Risiken Herr zu werden. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass beim Thema Modernisierung die Schere zwischen Gesellschaft und Wirtschaft auf der einen und Staat und Verwaltung auf der anderen Seite nicht größer wird.

Mit dieser Entschließung wird der hierfür nötige Rahmen gefasst, der für die Weiterentwicklung einer digitalen und zugleich sicheren Verwaltung von der Landesregierung erfüllt werden muss.

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