
Kita: Förderung von Klein auf
Gute Bildungsangebote von Anfang an!
Kindertagesstätten schaffen die Grundlage für den weiteren Bildungsweg von Kindern: Heute bringen die Kinder bei ihrer Einschulung in die Grundschule sehr unterschiedliche Voraussetzungen mit. Wenn wir mehr Chancengleichheit schaffen wollen, müssen wir die Förderung schon in den Kindertagesstätten deutlich intensivieren. Eine Qualitätsverbesserung der frühkindlichen Bildung hat deshalb herausragende Bedeutung für eine Verbesserung unsesres Bildungssystems.
Die heutigen Pesonalstandards gelten – mit Ausnahme der Drittkraft in den Krippengruppen, die die rot-grüne Koalition bereits 2015 im Kita-Gesetz verankert hat – unverändert seit dem Inkrafttreten des Kita-Gesetzes Ende 1992. Die Anforderungen an die Kindertagesstätten sind seitdem aber erheblich gestiegen:
- Ein immer größerer Anteil der Kinder kommt immer jünger in die Kitas und sie bringen einen immer größeren Anteil des Tages dort zu.
- Mehr Kinder kommen aus durchaus schwierigen Verhältnissen.
- Die Kitas sollen zunehmend die Aufgabe der Sprachförderung übernehmen.
- Die UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 gilt auch für die Kindertagesstätten.
- Mit dem Orientierungsplan für die Kindertagesstätten, der bereits seit dem Jahr 2005 in Kraft ist, werden erhöhte Bildungsansprüche an die Kitas gestellt, ohne dass ihnen bis heute dafür auch zusätzliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
Diese Situation bringt auch eine enorme Überlastung für die Kita-Fachkräfte mit sich. Zugleich stehen wir heute vor einem großen Fachkräftemangel. Nur wenn wir für eine Entlastung der Fachkräfte sorgen, können wir den Beruf attraktiver machen und dafür sorgen, dass die Fachkräfte länger in diesem Beruf verbleiben.
Hier findet ihr unsere Vorschäge!

Das Grüne Kita-Gesetz
Mit unserem Entwurf für eine Kita-Gesetz-Novelle wollen wir die dringendsten ersten Schritte zur Verbesserung der Kita-Qualität angehen:
- Auch für die Kindergartengruppen für die 3- bis 6-Jährigen soll mit einem Stufenplan im Kita-Gesetz eine Drittkraft verankert werden. Zunächst sollen ab dem 1.8.2018 alle Gruppen mit 25 belegten Plätzen eine dritte Fachkraft bekommen, ein Jahr später dann auch alle Gruppen mit mindestens 24 belegten Plätzen und so weiter, bis im August 2022 alle Gruppen mit mindestens 21 belegten Plätzen eine dritte Fachkraft haben.Die Kosten hierfür übernimmt vollständig das Land.
- Die Verfügungszeit pro Gruppe soll angehoben werden von 7,5 Stunden pro Woche auf 10 Stunden pro Woche. Damit bekommen die Fachkräfte mehr Zeit für ihre vielfältigen pädagogischen Aufgaben, z.B. für die Elternarbeit.
- In jeder Kita-Gruppe soll mindestens eine Fachkraft über eine heilpädagogische Zusatzqualifikation verfügen. Damit sollen die Kitas besser für die Anforderungen der Inklusion ausgestattet werden. Wir knüpfen damit an sehr erfolgreiche Weiterbildungsprogramme der vergangenen Jahre an.
- Wir wollen die Elternbeteiligung stärken und – vergleichbar zum Schulbereich – einen Landeselternrat auch für die Kindertagesstätten einführen.
Ein neues Kita-Gesetz ist bereits seit langem überfällig. Bislang ist eine Verbesserung der Personalausstattung aber an der fehlenden Finanzierung gescheitert.
Aufgrund der sehr guten Einnahmesituation stehen der Landesregierung heute aber ca. 250 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich für die frühkindliche Bildung zur Verfügung.
Wir unterstützen das Ziel, die Elternbeiträge abzubauen. Der erste Schritt muss nach unserer Überzeugung zunächst die Verbesserung der Kita-Qualität sein. Wir wollen die 250 Millionen Euro deshalb dafür verwenden, die Qualitätsverbesserungen unseres Kita-Gesetzes zu finanzieren. Erst dann kann darangegangen werden, auch die Elternbeiträge abzuschaffen.
Finanzierbar sind diese weiteren Schritte aber nur, wenn endlich ein Bundeskitaqualitätsgesetz auf den Weg gebracht wird. Wir fordern von unserer Landesregierung, dass sie sich nachdrücklich für eine baldige Verabschiedung eines Bundeskitaqualitätsgesetzes einsetzt.
Verbesserung der Kita-Qualität
Uns ist es wichtig, die Qualität der Kindertagesstätten weiter zu verbessern und die Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen und Erzieher den realen Erfordernissen anzupassen. Das sind unsere Vorschläge:
- Schrittweise Einführung einer 3. Kraft in Kitas, beginnend mit den größten Gruppen (25 Kinder)
- Personal-Kind-Schlüssel an Kitas zwischen 1:7 und 1:10
- Erhöhung der Verfügungszeiten pro Gruppe von 7,5 Stunden auf 10 Stunden
- Einführung eines Landeselternrats für Kindertagesstätten (analog zur Schule)
Wir halten es für sehr sinnvoll, auch die Finanzhilfe weiterzuentwickeln. Die Regelungen sind mittlerweile sehr kompliziert geworden. Für manche Fachkräfte übernimmt das Land 20 % der Personalausgaben, für manche 52 % und für manche 100 % und hinzu kommt noch ein Ausgleichsbetrag für die Gruppen, für die keine Elternbeiträge erhoben werden. Eine Vereinfachung wird aber noch umfangreiche Berechnungen und Verhandlungen mit den Kommunen erfordern.
In unserem aktuellen Gesetzentwurf haben wir uns deshalb noch auf die derzeitige Systematik der Finanzhilfe bezogen. Wir sehen vor, zur Gegenfinanzierung der erhöhten Verfügungszeit den Finanzhilfesatz von 20 % auf 23 % anzuheben und die Drittkräfte in den Kindergartengruppen analog zur Regelung für die Krippengruppen zu 100 % zu übernehmen
Masterplan für den Erzieher-Beruf
Die Kindertagesstätten stehen in Niedersachsen und bundesweit vor einem erheblichen Fachkräftemangel. Viele Einrichtungen haben große Schwierigkeiten, geeignete Fachkräfte zu finden. Das Problem des Fachkräftemangels wird sich mit dem Ausbau der Kitaplätze und mit der Verbesserung der Personalausstattung der Kita-Gruppen weiter verschärfen. Deswegen fordern wir die Landesregierung auf, dem mit einem Masterplan entgegenzusteuern. Folgende Maßnahmen sehen wir vor:
1. Die Landesregierung setzt sich gemeinsam mit den Kommunen und den Trägern der Kinder-tagesstätten dafür ein, den Beruf der Erzieherin/des Erziehers attraktiver zu machen, damit mehr Menschen diesen Beruf ergreifen und länger darin verbleiben.
Dazu gehört,
– die Entlohnung zu verbessern,
– die Arbeitsbedingungen zu verbessern und
– mit gezielten Konzepten dafür zu sorgen, dass Erzieherinnen und Erzieher länger in ihrem Beruf verbleiben.
2. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, die Ausbildungskapazitäten für den Erzieherinnen- und Erzieherberuf an Fachschulen und Fachhochschulen bedarfsgerecht weiter auszubauen. Hierbei soll insbesondere auf Teilzeitausbildungen und andere Formen der betrieblichen und berufsbegleitenden Ausbildung gesetzt werden.
3. Der Landtag lehnt hierbei eine Dualisierung und die damit einhergehende Verkürzung der Ausbildung auf drei- oder dreieinhalb Jahre ab, da diese zu einer Absenkung der Ausbil-dungsstandards führen würde.
4. Die Landesregierung baut die Angebote an Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger aus. Hierbei ist auf die Haltung von Qualitätsstandards zu achten.
5. Die Landesregierung strebt eine Ausbildungsvergütung für die Erzieherinnen- und Erzieher-ausbildung an. Sie setzt sich beim Bund dafür ein, BAföG auch für die Ausbildung zur Erzie-herin/zum Erzieher zu gewähren.
6. Die Landesregierung führt die Schulgeldfreiheit für die Ausbildungsangebote pädagogischer Fachkräfte ein.