
NEIN zum Polizeigesetz!
Ein Überblick
• SPD und CDU haben in der Plenarsitzung des Landtags am 14. Mai ein unvollständiges und in Teilen verfassungswidriges Gesetz beschlossen.
• SPD und CDU treten mit diesem Polizeigesetz Europarecht, und Datenschutz mit Füßen.
• Dieses niedersächsische Polizeigesetz ist in der beschlossenen Form überflüssig, weil es nicht vollständig ist. Das wissen SPD und CDU selbst, denn angeblich arbeiten sie bereits an der nächsten Novelle.
• Schon während der Anhörung im Landtag haben verschiedenste zivilgesellschaftliche Akteur*innen und Sachverständige und im weiteren Beratungsverlauf auch der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtags den Geset-zesentwurf rechtlich präzise zerpflückt.
• Gemeinsam mit der FDP-Fraktion streben wir nun eine Normenkontrollklage des Gesetzes vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof an.
#noNPOG: Demo am 8.12. in Hannover
Verfassungswidrig & übergriffig: Das Polizeigesetz der GroKo lässt Bürgerrechte unter den Tisch fallen.
Die Novelle des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) der GroKo ist gefährlich. Durch die Hintertür wird die Onlinedurchsuchung massiv ausgeweitet – für uns klar verfassungswidrig. Die Erweiterung der Präventivhaft lässt sich auch nicht pauschal begründen. Statt klarer Kriterien und präziser Formulierungen atmet das rot-schwarze Polizeigesetz Angst und Verdachtsmomente. Das lehnen wir entschieden ab. Freiheit und Bürgerrechte dürfen nicht für die Hardliner in der CDU nach bayerischem Vorbild geopfert werden!
Die vorgeschlagene Gesetzesänderung gewährleistet der niedersächsischen Polizei allerhand weitreichende Befugnisse. Die Maßnahmen sollen zum stärkeren Schutz der inneren Sicherheit dienen, heißt es. Aber die Änderungen ermöglichen die reihenweise Überwachung aller BürgerInnen.
Ob Gewerkschaften, Richter oder Datenschutzexperten - es gibt einen Berg an kritischen Stellungnahmen zum Gesetzentwurf. Wir haben euch Auszüge aus einigen davon hier zusammengestellt.

Was sagen die Gewerkschaften?
- IG Metall Niedersachsen: "Auf Kritik stoßen vor allem die unklare Definition von sogenannten „Gefährdern“ und die geplante Ausweitung polizeilicher Befugnisse auf dieser unklaren Basis. Darunter fallen unter anderem die Überwachung und Auswertung persönlicher Kommunikation, die Verschärfung von Meldeauflagen und die weitgehende Aufhebung der Begrenzung des Polizeigewahrsams auf Grundlage eines Verdachts. Für Bürgerinnen und Bürger ist nicht vorhersehbar, welches Verhalten diese Anforderungen erfüllt und damit präventiv-polizeiliche Maßnahmen gegen sie ermöglicht, ob zum Beispiel die Organisation eines Streiks dazugehören könnte."
- Verdi Niedersachsen: "Dieses Gesetz formuliert viel zu allgemein. Es unterläuft die Gewaltenteilung und gibt der Polizei Aufgaben und Rechte, die eigentlich nur ein Richter haben dürfte. Die dadurch entstehenden Eingriffe in Grundrechte sind unverhältnismäßig, zumal viele präventiv möglich sein sollen, ohne hinreichenden konkreten Verdacht. Dazu gehören eine elektronische Fußfessel und ein möglicher Freiheitsentzug von bis zu 74 Tagen, die für möglicherweise straftätig werdende Menschen angewendet werden sollen. Der Gesetzentwurf ist insgesamt nicht verhältnismäsig, er schießt weit über das Ziel hinaus. Wir halten ihn für grundrechtswidrig."
Was sagen Vereine und Netzwerke?
- Netzpolitik.org: "Zahlreiche der geplanten Maßnahmen sind schlicht nicht geeignet, um terroristischen Anschlägen vorzubeugen. Gleichzeitig werden die Grund- und Freiheitsrechte massiv eingeschränkt. Der Gesetzgeber sollte sich zurückbesinnen auf geeignetere und mildere Mittel."
- Digitalcourage: "Es liegt in der politischen Verantwortung aller Parlamentarier, Gesetze so zu gestalten, dass Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen nicht gegen die Bevölkerung eingesetzt werden können. Der vorgelegte Präventionskurs gewährleistet das nicht. Wir vermissen eine entsprechende Pflege, Förderung und Erweiterung von Grundrechten und lehnen aus diesem Grund den Entwurf für ein NPOG-Reformgesetz entschieden ab."
- Chaos Computer Club: "Der vorliegende Gesetzesentwurf räumt den Polizeibehörden umfassende Möglichkeiten ein, in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger einzugreifen. Dabei wird dem Schutz dieser Grundrechte zu wenig Raum gegeben. Die geplanten Normen zur Audio- und Videoüberwachung sowie zur Fußfessel sind besonders kritisch zu sehen, zumal ihre Wirksamkeit nicht belegt ist. Die Regelungen zum Staatstrojaner sind wegen der absehbaren hohen Risiken technischer Art aus dem Gesetzesentwurf zu streichen. Dies ist auch deshalb anzuraten, da der besonders geschützte Kernbereich der privaten Lebensgestaltung bei Betroffenen, aber auch bei unbeteiligten Dritten nicht ausreichend Berücksichtigung gefunden hat. Dies gilt sowohl für die „Online-Durchsuchung“ als auch für die „Quellen-TKÜ“."
- Hannover IT (vor allem zur Telekommunikationsüberwachung): "Durch die eigene Entwicklung von Schadsoftware zum Zwecke der Onlinedurchsuchung und Quellen-TKÜ unterstützt der Staat somit strukturell die Unsicherheit der informationstechnischen Infrastruktur. Durch die strukturelle Förderung von Schwachstellen werden nicht zuletzt auch kriminellen und terroristischen Aktivitäten Möglichkeiten gegeben zivile Informationstechnik anzugreifen und zu missbrauchen. Somit wirkt dies dem eigentlichen Zweck der Polizei, dem Schutz der Bevölkerung, direkt entgegen. Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung von IKT in allen gesellschaftlichen Bereichen ist diesein Risiko, das nicht hingenommen werden darf."
- freiheitsfoo: "Freiheit ist ein Recht, was dem Staat abgetrotzt werden muss und gegenüber dem Staat bewahrt werden muss. Erweiterte Polizeibefugnisse schützen keine Freiheit, sie schränken sie ein. Im Gesetz passiert das an vielen Stellen, es werden zahlreiche Befugnisse ins Vorfeld von konkreten Gefahren oder Straftaten verlegt, das heißt auch mehr Möglichkeiten für Willkür durch einzelne Polizist*innen."
- Gesellschaft für Informatik: "Die Gesellschaft für Informatik lehnt den vorliegenden Gesetzesentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in dieser Form ab und sieht hinsichtlich der informationstechnischen Aspekte des Gesetzesentwurfs folgenden Handlungs- und Änderungsbedarf: 1. Ein Eingriff in informationstechnische Systeme unter Ausnutzung unbekannter Sicherheitslücken ist zu untersagen. 2. Bei Kenntnisnahme von bisher unbekannten Sicherheitslücken sind Behörden dazu zu verpflichten, diese unverzüglich an den Hersteller zu melden und kontrolliert zu veröffentlichen. 3. Ein staatliches Förderprogramm zur Suche nach Sicherheitslücken in Software mit dem Ziel der Behebung der Schwachstellen ist einzurichten."
Was sagen Organisationen und Bündnisse?
- Amnesty International: "Aus Sicht von AI verletzt der Änderungsentwurf an einigen Stellen menschenrechtliche und verfasungsrechtliche Standards. AI fordert die Landesregierung dazu auf, Regelungen mit Augenmaß zu treffen, die die Freiheit der Menschen nur beschneiden, wo dies absolut notwendig ist und im Einklang mit Menschenrechten steht."
- Humanistische Union: "Folgendes sehen wir besonders kritisch.Die Einführung neuer Gefahrenbegriffe in das niedersächsische Polizeigesetz: Erstens wird nicht deutlich, warum der Landesgesetzgeber überhaupt zusätzlich zur konkreten Gefahr undden Gefahrenvariationen der gegenwärtigen und erheblichen Gefahr sowie der Gefahr fürLeib und Leben neue Gefahrenbegriffe einführt (siehe § 2 Nds. SOG). Zweitens geht damit einher, dass die Polizeibehörden noch stärker als gegenwärtig zeitlich und mit Blick auf die Kausalkette vor dem Eintritt des möglichen oder tatsächlichen Schadens für ein Rechtsgut –mit anderen Worten: im Gefahrenvorfeld – tätig werden dürfen. Drittens sind die neuenGefahrenbegriffe keiner hinreichend klaren Auslegung zugänglich und genügen damit nicht dem verfassungsrechtlich verankerten Bestimmtheitsgebot."
- Bündnis #noNPOG: "Dieses Gesetz wird Einschnitte in das Leben aller Menschen Niedersachsens haben, nicht nur in das potentieller Straftäter. Denn es wird ein Generalverdacht ausgesprochen. Von den Folgen, die es für die Einzelnen, wenn sie beispielsweise aus falschen Schlüssen in den Blickpunkt der Ermittler gelangen, diese ihr volles Rechteinstrumentarium ausschöpfen, ist unbegreiflich. Diese Fälle gibt es bereits jetzt schon. Doch mit dem neuen Gesetz entfallen jegliche Rückkopplungen und Kontrollen, die so manchen schützen könnten. Und auch ein nachträglich teuer erkämpftes Urteil, dass man falsch verdächtigt wurde, nimmt nicht zurück, dass man nicht auf die Demo gehen konnte, nicht im Fußballstadion war, sich nicht gegen seinen Arbeitgegeber wehren konnte. Kurz: Der Mensch ist seiner Grundrechte beraubt."
Was sagen Datenschutz-Experten?
- Landesbeauftragte für Datenschutz in Niedersachsen: "Der Entwurf erhält eine Vielzahl von Änderungen, die in die falsche Richtung weisen bzw. überarbeitungsbedürtig sind. Kritikwürdig sind insbesondere die zahlreichen neuen Befugnisnormen, die zum Teil tief in die datenschutzrechtlichen Grundrechte eingreifen und damit die Freiheit der Bügerinnen und Bürger unangemessen beschneiden. Hierzu zählt die Einführung der Instrumente der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und des verdeckten Eingriffs in informationstechnische Systeme sowie die Ausweitung der Datenerhebung durch Überwachung der Telekommunikation und die sogenannte Wohnraumüberwachung."
- Dr. Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise: "Es ist darauf hinzuweisen, dass die verfassungsrechtlichen Vorgaben durch das BVerfG (z.B. im BKA-G-Urteil) die äußersten verfassungsrechtlichen Grenzen des Zulässigen beschreiben, nicht das, was politisch oder fachlich sinnvoll ist. Der Gesetzgeber kann hintereiner verfassungsrechtlich möglichen Regelung im Hinblick auf Eingriffsbefugnisse zurückbleiben. Dies gilt insbesondere, wenn kompetenzrechtlich für eine bestimmte Aufgabe, etwa die Gefahrenabwehr im Bereich der Terrorismusbekämpfung, Überschneidungen mit Befugnissen des Bundeskriminalamtes (BKA) bestehen (BVerfG BKAG Urteil Rn. 88). Dem gegenüber versucht sich der Gesetzesvorschlag durchgängig daran zu orientieren, was gerade noch vom Grundgesetz an Eingriffen erlaubt ist (siehe dazu z. B. die Begründung zu § 33a). Trotz dieses erkennbaren Bemühens, sich an der Rechtsprechung des BVerfGs zu orientieren, werden in vielen Punkten die verfassungsrechtlichen Grenzen überschritten."
Was sagen Richter und Strafanwälte?
- Niedersächsischer Richterbund u.a. zur Telekommunikations-Überwachung: "Die Regelung begegnet aus unserer Sicht hinsichtlich ihrer praktischen Umsetzbarkeit erheblichen Bedenken. Die bei Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen, Wohnraumüberwachungen und Eingriffen in informationstechnische Systeme gewonnen Daten summieren sich sehr schnell zu gewaltigen Datenvolumina auf. Dies ist aus den in den letzten 10 Jahren geführten Ermittlungs- und Strafverfahren hinlänglich bekannt."
- Vereinigung nds. Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger: "Nach unserem Eindruck wird durch die politische Diskussion über die Notwendigkeit immer weitreichenderer polizeilicher Befugnisse angesichts wiederkehrend beschriebener Bedrohungsszenarien, oder Medienberichten über spektakuläre Einzelfälle, das Unsicherheitsgefühl in der Bevölkerung eher gesteigert. Mit den beschriebenen gesetzlichen Aktivitäten kann das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung indes nicht befriedigt werden. Den Wettlauf mit der gefühlten Unsicherheit kann die Politik nicht durch neue Straftatbestände oder Eingriffsbefugnisse der Ermittlungsbehörden gewinnen."