
Krieg in der Ukraine
Nach dem völkerrechtswidrigen Angriff Putins auf die Ukraine herrscht Krieg in Europa. Wir verurteilen diesen Angriff auf die Freiheit und Demokratie aufs Schärfste. Wir stehen fest an der Seite der Ukraine, ihrer Menschen und ihres Rechts auf Selbstverteidigung, auf Freiheit und Selbstbestimmung. In Folge gibt es nun starke Fluchtbewegungen aus der Ukraine. Immerhin hat die EU vereinfachte Regularien zur Einreise für Ukrainer*innen beschlossen - dennoch sind Deutschland und Niedersachsen nun aufgerufen, im Sinne der Menschlichkeit eine unbürokratische Aufnahme der Geflüchteten zu gewährleisten und eine optimale Versorgung zu sichern. Auch das Thema Ernährungssicherheit und die Energieversorgung sind durch den Krieg in den Fokus gerückt. Mit unseren Initiativen zur <link landtag plenarinitiativen artikel antrag-ukraine-gefluechtete-unbuerokratisch-aufnehmen-und-humanitaer-unterstuetzen.html>Aufnahme der Geflüchteten, zur gefährdeten <link landtag plenarinitiativen artikel antrag-gefaehrdete-ernaehrungssicherheit-wegen-ukraine-krieg-in-entwicklungslaendern-lebensmittel-ret.html>Ernährungssicherheit, zu den Auswirkungen auf die <link landtag plenarinitiativen artikel antrag-putins-angriffskrieg-erzeugt-aussergewoehnliche-notsituation-auswirkungen-auf-finanzlage-si.html>Finanzlage Niedersachsens und zum Vorschlag eines <link landtag plenarinitiativen artikel gesetzentwurf-entwurf-eines-gesetzes-ueber-das-sondervermoegen-zur-bewaeltigung-der-auswirkungen-des-a.html>Sondervermögens wollen wir die Menschen, die zu uns kommen sowie die Wirtschaft und Kommunen unterstützen.
Julia Willie Hamburg zum russischen Angriff auf die Ukraine
Kommunen und zivilgesellschaftliche Organisationen einbinden
die Kommunen und zivilgesellschaftliche Organisationen in der Migrations- und Geflüchtetenarbeit eng in eine Konzeption zu Aufnahme und Betreuung Geflüchteter aus der Ukraine einzubinden und sich auf Bundesebene für einen Flüchtlingsgipfel zwischen Bund, Land und Kommunen gemeinsam mit den Verbänden und Hilfsorganisationen einzusetzen,
Zugang zu Sozialleistungen für Geflüchtete
sich auf Bundesebene für die Integration der nach § 24 Aufenthaltsgesetz aufgenommenen Geflüchteten in das Sozialleistungssystem des Sozialgesetzbuches einzusetzen und im Übrigen den Geflüchteten einen schnellen Zugang zu den ihnen zustehenden Sozialleistungen und den aufnehmenden Kommunen schnelle Unterstützung zu gewährleisten und sicherzustellen, dass den Kommunen durch die Anwendung des § 24 AufenthG kein Nachteil bei der Übernahme von Kosten gegenüber anderen möglichen Aufenthaltstiteln für Geflüchtete entsteht
Registrierung der Geflüchteten unbürokratisch ermöglichen
die Registrierung der Geflüchteten im Zusammenwirken mit den Kommunen schnell, unbürokratisch und dezentral zu ermöglichen und am Knotenpunkt Hannover die Registrierung in Abstimmung mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu organisieren
Geflüchtete sollen selber ihren Wohnort wählen dürfen
Maßnahmen zu ergreifen, die eine faire Verteilung der Geflüchteten in Niedersachsen ermöglichen und dabei den Geflüchteten nach Möglichkeit die Wahl ihres Wohnorts in Niedersachsen zu überlassen
Privatssphäre und sichere Räume gewährleisten
in Gemeinschaftsunterkünften maximale Privatsphäre zu ermöglichen, zum Schutz vor Gewalt eine sichere und geschützte Unterbringung von ohne männliche Begleitung reisenden Frauen und Kindern sowie Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Inter- und Trans*Menschen (LSBTIQ) zu gewährleisten, für Kinder sogenannte „sichere Räume“ in den Unterkünften anzubieten und auch die Kommunen für diese Notwendigkeit auf ihrer Ebene zu sensibilisieren
Menschen mit Behinderungen berücksichtigen
bei allen Maßnahmen die besonderen Bedarfe von Geflüchteten mit Behinderungen zu berücksichtigen und Unterstützungs- und Integrationsangebote inklusiv zu gestalten
Zugang zum deutschen Gesundheitssystem
älteren und chronisch kranken Menschen aus der Ukraine unverzüglich Zugang zum deutschen Gesundheitssystem zu verschaffen, notwendige Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen und die pflegerische Versorgung sicherzustellen, solange die Übernahme in das Sozialleistungssystem des SGB noch nicht erfolgt ist
Schutz für Kinder
die Kommunen dabei zu unterstützen, dass aus Gründen des Kinderschutzes unbegleitete oder allein reisende Kinder und Jugendliche in Gastfamilien nur unter Beteiligung der örtlichen Jugendämter untergebracht werden. Frauen mit Kindern und allein reisende Kinder- und Jugendliche sowie Hilfsinitiativen und Vereine sind für die Anforderungen des Kinderschutzes und dafür zu sensibilisieren, dass ihre Situation von Ausbeuter*innen und Menschenhändler*innen ausgenutzt werden kann; allen unbegleiteten Kindern und Jugendlichen den vollen, ihnen zustehenden Kinderrechtsschutz und entsprechende Versorgung und Betreuung zukommen zu lassen
Für Infrastruktur sorgen
durch Mindeststandards darauf hinzuwirken, dass die dauerhafte Unterbringung in Orten mit guter Infrastruktur wie Einkaufsmöglichkeiten, guter Erreichbarkeit von Ärzten, Sprachkursen und Integrationsangeboten vorrangig dezentral erfolgt und eine Unterbringung an abgelegenen Orten ohne öffentliche Verkehrsmittel oder in Sammelunterkünften vermieden wird
Organisationen unterstützen
Organisationen, die sich in der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der Geflüchteten oder speziell für Frauen und Mädchen engagieren, sowie die Migrationsberatung stärker, nachhaltig und dauerhaft verlässlich zu fördern, die bewährten Strukturen der Migrationsberatung zeitnah auszubauen und eine Förderung von ehrenamtlichen Hilfestrukturen wieder zu ermöglichen
Zusammenarbeit der Strukturen ausbauen
eine enge Zusammenarbeit der Landesaufnahmebehörde, der örtlichen Ausländerbehörden und der Sozial- und Jugendämter mit dem Netzwerk für traumatisierte Flüchtlinge in Nieder-sachsen (NTFN) sicherzustellen, dessen Strukturen kurzfristig weiter auszubauen und stärker, nachhaltig und dauerhaft verlässlich zu fördern
Sensibler Umgang mit Geflüchteten
die Behörden für das mögliche Vorliegen von Traumata und Gewalterfahrungen zu sensibilisie-ren und behördlicherseits, insbesondere seitens der Ausländerbehörden, davon abzusehen, von Mädchen und Frauen zu verlangen, belastende oder traumatische Erfahrungen detailliert zu beschreiben
Medizinische, psychologische und soziale Bedarfe im Blick haben
für die spezifischen medizinischen, psychologischen und sozialen Bedarfe von vulnerablen Geflüchteten bei der Aufnahme durch die Behörden eine Anbindung an Fachorganisationen (etwa für Opfer von Menschenhandel) und die Übernahme der notwendigen Kosten sicherzustellen
Bildung und Betreuung für alle gewährleisten
Kindertagesstätten, Schulen und die offene Kinder- und Jugendarbeit (auch aufsuchende An-gebote) auf die Aufnahme und Betreuung geflüchteter Kinder und Jugendlicher vorzubereiten, eine Beschulung vom ersten Tag an anzustreben, die Stunden für Deutsch als Zweitsprache zu erhöhen, Sprachlernklassen auszubauen, herkunftssprachlichen Unterricht und die Entlastung der Lehrkräfte durch den flexiblen Einsatz muttersprachlicher Quereinsteiger zu sichern, für die zeitnahe Bereitstellung genügend unterstützender Fachkräfte und Übersetzungsdienste zu sor-gen, die Kosten dafür zu decken und dabei schulpsychologische Angebote sowie unterstüt-zende Angebote für Eltern gesondert mitzudenken
Medizinische Versorgung sicherstellen
solange die Überführung der nach § 24 Aufenthaltsgesetz Aufgenommenen in das Sozialleistungssystem des SGB nicht erfolgt, im Zusammenwirken mit den Kommunen die medizinische Versorgung sicherzustellen und zeitnah Konzepte für den Infektionsschutz insbesondere im Hinblick auf die Corona-Pandemie zu erarbeiten. Auch das Ethnomedizinische Zentrum Han-nover mit dem Projekt "Mit Migranten für Migranten" ist als Beratungsinstitution einzubeziehen und auszubauen
Berufsqualifikationen anerkennen
Berufsqualifikationen schnellstmöglich anzuerkennen und erforderlichenfalls Angebote zur Nachqualifizierung zu schaffen
Anspruch auf Integrationskurs
sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Geflüchtete, die nach § 24 Aufenthaltsgesetz aufgenommen werden, Anspruch auf einen Integrationskurs erhalten und darüber hinaus flankierende Angebote zu ermöglichen und für deren Finanzierung durch Mittel des Bundes und des Landes zu sorgen
Regionen unterstützen
die Anpassung der Bestimmungen der europäischen Kohäsionspolitik zu fordern und zu unter-stützen, um Migrations- und Integrationsinvestitionen zu ermöglichen und die betroffenen Regionen mit bis zu 100 Prozent EU-Kofinanzierung zu fördern
Unser Vorschlag: Sondervermögen für Folgen des Ukraine-Krieges
Niedersachsen muss sich neben EU- und Bundeshilfen auch mit eigenen Finanzmitteln schnell für die Bewältigung der immensen Folgen des Krieges in der Ukraine rüsten. Wir schlagen – ähnlich wie in der Corona-Pandemie – ein <link landtag plenarinitiativen artikel gesetzentwurf-entwurf-eines-gesetzes-ueber-das-sondervermoegen-zur-bewaeltigung-der-auswirkungen-des-a.html>Sondervermögen von 5 Milliarden Euro für umfangreiche Maßnahmen zur Bewältigung der Kriegsfolgen auf Sicherheit, Wirtschaft, Gesellschaft sowie die kurz- und langfristige Energiesicherheit vor.
- Niedersachsen ist unmittelbar gefordert, humanitäre Hilfe, Versorgung und Teilhabe von Flüchtenden schnell und unbürokratisch zu organisieren. Einen größeren Teil der Last tragen dabei unsere Kommunen, die hierbei organisatorisch und finanziell unterstützt werden müssen.
- Aufgrund der bis an die Grenze zur EU heranreichenden Kriegshandlungen müssen zudem Zivil- und Katastrophenschutz auch bei uns im Land überprüft und Maßnahmen für einen verbesserten Schutz der Bevölkerung eingeleitet werden.
- Die stark steigenden Energiekosten führen zu erheblichen sozialen Härten, die es kurzfristig abzufedern gilt. Der Bund ist in der Pflicht und bereitet ein Entlastungspaket vor. Das Land sollte allerdings Geld für möglicherweise nötige Kofinanzierungen und weitere Gerechtigkeitslücken einplanen.
- Die hohen Energiekosten bringen zudem kommunale Unternehmen, wie Stadtwerke und ÖPNV-Unternehmen, in große wirtschaftliche Schwierigkeiten, die die Kommunen nicht allein auffangen können.
- Unternehmen, deren Handelsbeziehungen zu Russland weggebrochen sind, brauchen Unterstützung für den Übergang in neue Märkte und Produktionen.
Aus dem Sondervermögen kann das Land künftig gezielt solche Entwicklungen fördern und auch den notwendigen Umbau in der Wirtschaft weg von Gas und Öl hin zu neuen Energien unterstützen. Die Auswirkungen des Kriegs auf Niedersachsen stellen eine außergewöhnliche Notsituation dar, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die Finanzlage erheblich beeinträchtigt. Mit dieser Feststellung fordern wir analog zum Corona-Sondervermögen Notfallkredite aufzunehmen, die später mit einem verbindlichen Tilgungsplan zurückgezahlt werden sollen.