Nach den heute (Donnerstag) offiziell bekannt gegebenen mehrfach erhöhten Dioxinwerten auf den Überschwemmungsflächen der Ems haben die Landtagsgrünen unverzügliche Konsequenzen für das laufende Genehmigungsverfahren für weitere Schiffsüberführungen gefordert.
Nach den aktuellen Meldungen über dioxin-verseuchte Schafsleber in Niedersachsen haben die Landtagsgrünen regelmäßige und flächendeckende Untersuchungen von Lebens- und Futtermitteln in ganz Niedersachsen auf krebserregende Schadstoffe gefordert.
Die Landtagsgrünen haben die „unzureichenden Kontrollen im Lebensmittelsektor“ kritisiert.
Die Landtagsgrünen haben Agrarminister Ehlen vorgeworfen, mit seiner Blockadehaltung zur Neuregelung der EU-Pestizidrichtlinie die Existenz der 8000 Imker in Niedersachsen massiv zu gefährden.
Nach den heute vom Land Schleswig-Holstein gemeldeten Giftfunden bei Schafen und Rindern an Unterelbe und Elbmarsch forderte der agrarpolitische Sprecher der Landtagsgrünen Christian Meyer Konsequenzen auch für die niedersächsische Flussseite.
„Nach Angaben von Experten müsste man das Zehnfache an Proben ziehen, um mögliche Ursachen eingrenzen zu können. Es drängt sich der Verdacht auf, man will es gar nicht so genau wissen, um das Geld für Messungen zu sparen und nicht gegen mögliche Verursacher vorgehen zu müssen, “ so Christian Meyer.
Die Landtagsgrünen unterstützen die heute (Mittwoch) von einer Initiative von Landwirten, Umweltverbänden und VerbraucherInnen vorgestellte „Kampagne für ein gentechnikfreies Niedersachsen“.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
es scheiterte am Widerstand einiger Bundesländer, dass die ehemalige Verbraucherschutzministerin Renate Künast mit der rot-grünen Bundesregierung die tierquälerische Käfighaltung für Legehennen nicht komplett abschaffen konnte.
Als „Verharmlosung“ haben die Landtagsgrünen eine Erklärung des Agrarministeriums kritisiert, in der der Grenzwert für Dioxin mit dem Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums eines Joghurts verglichen wird:
„Zum effektiven Schutz vor Telefonterror gehört die gesetzlich verankerte Verpflichtung zur schriftlichen Bestätigung telefonisch abgeschlossener Verträge“, sagte der verbraucherschutzpolitische Sprecher Christian Meyer.