Pressemeldung Nr. 146 vom

Niedersächsisches Hochschulgesetz:Von Holtz: Mehr Flexibilität für Studierende – mehr Regelungen für Gute Arbeit

„Wir sorgen für mehr Flexibilität bei den Anwesenheitspflichten von Studierenden und ermöglichen Ihnen damit mehr Freiräume. Außerdem verbessern wir die Beschäftigungsbedingungen der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Hochschulen“, so Ottmar von Holtz.

Darum geht’s

Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD haben einen Änderungsvorschlag zur Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes vorgelegt. In diese Änderungen fließen die Ergebnisse der Anhörung zum Gesetzentwurf im Wissenschaftsausschuss ein.

Das sagen die Grünen

Ottmar von Holtz, wissenschaftspolitischer Sprecher

 „Wir sorgen für mehr Flexibilität bei den Anwesenheitspflichten von Studierenden und ermöglichen Ihnen damit mehr Freiräume. Außerdem verbessern wir die Beschäftigungsbedingungen der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Hochschulen. Zugleich räumen wir Bedenken der Landeshochschulkonferenz aus, die im Ausschuss vorgetragen wurden. Wir gehen davon aus, dass das Gesetz nun auch dort uneingeschränkte Zustimmung finden wird.“

„Was Regelungen für gute Beschäftigungsbedingungen angeht, mussten wir noch einmal tätig werden, da die derzeit im Bund diskutierten Änderungen am Wissenschaftszeitvertragsgesetz leider völlig unzureichend sind. Alles was wir als Land gesetzlich regeln können, haben wir in das Gesetz geschrieben. Ich fordere den Bund nun auf, seinerseits endlich für gute Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen zu sorgen.“

Zum Hintergrund

Mit der Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) stärkt die Landesregierung die Beteiligungskultur innerhalb der Hochschulen. Die Gesetzesänderung soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Die Novellierung des NHG stellt einen wichtigen Baustein im Gesamtpaket zur Demokratisierung, für Gute Arbeit und Geschlechtergerechtigkeit durch die grüne Wissenschaftsministerin dar: Neben dem Hochschulentwicklungsvertrag, den Zielvereinbarungen mit den Hochschulen und den Leitlinien zur Transparenz in der Forschung und zur Qualitätssicherung in Promotionsverfahren werden im Hochschulgesetz nun weitere wichtige Weichen gestellt.

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