Pressemeldung Nr. 44 vom

Niedersachsen muss Kinder und Jugendliche besser beteiligen:Volker Bajus: Mehr alltagsnahe und altersgerechte Mitsprache ermöglichen

„Wir Grüne unterstützen die Vorschläge der Kinder- und Jugendkommission. Die Beteiligung von jungen Menschen muss auf allen Ebenen verbessert werden.“

Darum geht’s

Die Niedersächsische Kinder- und Jugendkommission hat heute die Landesregierung aufgefordert mehr für die Kinderrechte in Niedersachsen zu tun und eine Kinder- und Jugendrechtestrategie vorgeschlagen. Die grüne Landtagsfraktion unterstützt das Anliegen der Kommission und fordert die Mitsprache von Kindern und Jugendlichen in der Verfassung zu verankern und hat parallel dazu ein umfassendens Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Beteiligung von jungen Menschen vorgelegt.

Das sagen die Grünen

Volker Bajus, jugendpolitischer Sprecher

„Wir Grüne unterstützen die Vorschläge der Kinder- und Jugendkommission. Die Beteiligung von jungen Menschen muss auf allen Ebenen verbessert werden. Mehr alltagsnahe und altersgerechte Beteiligungsprojekte lassen Kinder und Jugendliche konkret erleben, dass ihr Engagement etwas bewirken kann. Wer früh mitbestimmen kann, ist auch später eher bereit, sich aktiv in die Gesellschaft einzubringen. Es ist deshalb jetzt an der Zeit, mehr Demokratie zu wagen!

Dazu gehören die Verankerung des Rechts auf Beteiligung in der Verfassung, die Absenkung des Wahlalters auf 14 Jahre, eine bessere Beteiligung auf kommunaler Ebene, einen Kinder- und Jugendcheck aller Gesetzesvorhaben sowie eine Servicestelle, die bei Beteiligungsprozessen berät und unterstützt.

Kinder und Jugendliche sind die Gruppe, die am meisten unter den Beschränkungen der Corona-Pandemie leiden. Es ist nicht in Ordnung, dass die Landesregierung alle möglichen Interessengruppen zur Pandemie-Lage anhört, aber Kinder und Jugendliche nicht. Das muss sich endlich ändern.

Aktuell wird einseitig über Lerndefizite und Nachhilfe für KInder und Jugendliche diskutiert. Dabei muss Jugendlichen vor allem mehr soziale Teilhabe ermöglicht werden. Das Aufholpaket des Bundes muss mit einem Aktionsplan des Landes zu einem echten Kinder- und Jugendprogramm gemacht werden. Der Schwerpunkt muss auf zusätzlichen Angeboten der Jugendarbeit, mehr Freizeit und Sportangeboten liegen.“

Hintergrund

Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) ist 1992 ratifiziert worden und sichert Kindern weltweit umfassende Rechte zu. Seit 2009 sind Schutz- und Förderrechte für Kinder in Artikel 4a der Niedersächsischen Verfassung verankert. Das Recht auf Beteiligung und der Vorrang des Kindeswohls, beides Grundprinzipien der UN-KRK, finden fehlen bisher. Im Grundgesetz sind Kinderrechte bisher gar nicht explizit geregelt.

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