Pressemeldung Nr. 131 vom

Grüne Kulturministerin schafft Sicherheit für Kulturschaffende:Volker Bajus: Gute Ganztagsschulen brauchen Künstlerinnen und Künstler

„Die Kooperation von (Ganztags-)Schulen mit freischaffenden Künstlerinnen und Künstler bietet ein großes Potenzial, Kunst und Musik anders zu erleben und zu vermitteln. Mit klassischen Schulformaten können wir das so einfach nicht leisten.“

Darum geht’s

Das niedersächsische Kulturministerium (MWK) hat gemeinsam mit der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung e.V. (LKJ) und in enger Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium die neue Kontaktstelle „Kultur macht Schule“ eingerichtet. Hier werden Kulturschaffende und Schulen zusammengebracht und die Beschäftigungsverhältnisse sozialrechtlich abgesichert.

Das sagen die Grünen

Volker Bajus, kulturpolitischer Sprecher

„Kulturelle Bildung braucht Kreativität. Daher freue ich mich sehr, dass es unserer grünen Kulturministerin Gabriele Heinen-Kljajić gelungen ist, mit der Kontaktstelle „Kultur macht Schule“ eine Lösung zu schaffen. Damit wird der bewährte Einsatz von Künstlerinnen und Künstlern an (Ganztags-)Schulen jetzt auch sozialrechtlich abgesichert. Als erstes Bundesland sorgt Niedersachsen für Klarheit bei der Sozialversicherungsfrage, nachdem die Praxis der alten Honorarverträge aus schwarz-gelben Zeiten für rechtswidrig erklärt wurde.“

„Die Kooperation von (Ganztags-)Schulen mit freischaffenden Künstlerinnen und Künstler bietet ein großes Potenzial, Kunst und Musik anders zu erleben und zu vermitteln. Mit klassischen Schulformaten können wir das so einfach nicht leisten.“

Zum Hintergrund

Zur Ergänzung des Unterrichts kommen insbesondere im Ganztag immer häufiger freie Künstlerinnen und Künstler zum Einsatz. Zu schwarz-gelben Zeiten wurden hierzu Honorarverträge abgeschlossen, die aber von den Sozialgerichten kassiert wurden. Für die vielschichtigen Erwerbssituationen von Kulturschaffenden sind reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen häufig nicht passend, weil diese z.B. die verbreitete Nutzung der Künstlersozialkasse gefährden würden. Hierfür hat das Wissenschafts- und Kulturministerium (MWK) nunmehr die Kontaktstelle eingerichtet und damit die Möglichkeit von fairen und nachhaltigen Kooperationen geschaffen. Hierfür stellt das MWK jährlich 400.000 zusätzlich Euro zur Verfügung.

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