Hochwasserschutz für Niedersachsen in Angriff nehmen:Vermittlungsausschuss macht den Weg für Hochwasserschutzgesetz frei

Die Grünen im niedersächsischen Landtag begrüßen die Zustimmung der Bundesländer zum Hochwasserschutzgesetz. Damit werden erstmals bundesweit einheitliche, stringente Vorgaben zum vorbeugenden Hochwas...

Die Grünen im niedersächsischen Landtag begrüßen die Zustimmung der Bundesländer zum Hochwasserschutzgesetz. Damit werden erstmals bundesweit einheitliche, stringente Vorgaben zum vorbeugenden Hochwasserschutz verbindlich. "Jetzt sind die Länder in der Verantwortung. Auch Niedersachsen ist verpflichtet, innerhalb der nächsten vier Jahre Pläne aufzustellen, um einen abgestimmten Hochwasserschutz entlang der Flüsse zu erreichen", forderte die umweltpolitische Sprecherin der Grünen Dorothea Steiner.

Das Gesetz fordert klare Regelungen für die Landwirtschaft in Überschwemmungsgebieten. Auch der niedersächsische Umweltminister werde dafür sorgen müssen, dass landwirtschaftliche Tätigkeit in den Abflussgebieten von Hochwasser eingeschränkt werde, wenn Bodenerosion oder Schadstoffeinträge in die Gewässer drohen.

Steiner warnte Sander davor, bei den Kommunen Illusionen darüber zu verbreiten, dass beim Siedlungsbau in Überschwemmungsgebieten alles beim Alten bleiben könne. Grundsätzlich dürfen keine neuen Siedlungen in Überschwemmungsgebieten mehr geplant werden. Ausnahmen von dieser Regel seien nur unter eng gefassten Bedingungen möglich, die das Gesetz präzise regele. "Vorbeugender Hochwasserschutz heißt eben auch, dass in Flußauen, und seien sie noch so idyllische Wohnlagen, keine neuen Siedlungen mehr entstehen dürfen.", stellt Steiner fest.

Es sei bedauerlich, dass der niedersächsische Umweltminister diese sachlichen Erfordernisse in der Regel nur als Schikane aus dem Hause Trittin betrachtet. "Wir erwarten, dass er jetzt die niedersächsischen Planungen für Hochwasserschutz im Binnenland mit Nachdruck vorantreibt", verlangte Steiner.

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