Pressemeldung Nr. 258 vom

Verkauf von Krankenhäusern: SPD und Grüne klagen

Die Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gehen jetzt juristisch gegen die Privatisierung der Landeskrankenhäuser vor. Beide Fraktionen beantragen in der nächsten Woche ein Normenkontrollverfahren beim Staatsgerichtshof in Bückeburg.

Die Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gehen jetzt juristisch gegen die Privatisierung der Landeskrankenhäuser vor. Beide Fraktionen beantragen in der nächsten Woche ein Normenkontrollverfahren beim Staatsgerichtshof in Bückeburg. "Wir sind der Meinung, dass der Verkauf der Landeskrankenhäuser auf verfassungswidrigen Gesetzen basiert  und sehen uns jetzt durch ein Experten-Gutachten darin bestätigt", sagte der sozialpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Uwe Schwarz. "Es geht uns darum, ob künftig in hochsensiblen Bereichen wie zum Beispiel der Einschränkung von Grundrechten bei der Unterbringung von psychisch kranken Menschen hoheitliches Handeln umfassend gewährleistet wird", erläuterte die Vizefraktionschefin der Grünen Ursula Helmhold.

Kritik ernten die von der Landesregierung vorgenommenen Änderungen beim Maßregelvollzugsgesetz und beim Psychiatriegesetz, die den Verkauf der acht Landeskrankenhäuser erst ermöglicht haben.

Das "Niedersächsische Maßregelvolllzugsgesetz" definiert den Rechtsrahmen für die Unterbringung psychisch kranker beziehungsweise suchtkranker Straftäter.

Das "Niedersächsische Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke" regelt die Unterbringung psychisch kranker oder behinderter Menschen.

Im Kern geht es um die Frage, ob mit dem Verkauf der Landeskrankenhäuser auch die entsprechenden hoheitlichen Aufgaben an Private übertragen werden dürfen. In diesem Zusammenhang gab es bereits im Gesetzgebungsverfahren erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Hauptproblem ist, dass private Betreiber schwerwiegende Grundrechtseingriffe vornehmen – schließlich geht es um Freiheitsentzug, der jeden Bürger jederzeit treffen kann.

Diese verfassungsrechtlichen Bedenken sind durch ein Rechtsgutachten jetzt bestätigt worden, das Prof. Dr. Werner Heun und Prof. Dr. Jörg-Martin Jehle von der Juristischen Fakultät der Uni Göttingen im Auftrag von SPD- und Grünen-Fraktion erstellt haben. "Offensichtlich sind die Gesetzesänderungen von der Regierung Wulff mit heißer Nadel gestrickt worden, um möglichst schnell durch den Verkauf der Krankenhäuser Geld in die Landeskasse zu spülen", so Uwe Schwarz. "Wir werden jetzt vom Staatsgerichtshof in Bückeburg klären lassen, ob die Gesetzesänderungen gegen die Verfassung verstoßen", kündigte Ursula Helmhold an.

Massive verfassungsrechtliche Bedenken beim Verkauf der Landeskrankenhäuser hatten zuvor bereits die Rechtsberater der Staatskanzlei und die Landtagsjuristen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes geäußert.

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