Pressemeldung Nr. 287 vom

Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Stiftungsschulen dürfen nicht ignoriert werden

Auf Ablehnung bei den Landtagsgrünen stoßen Pläne der Landesregierung nach denen in Niedersachsen künftig staatliche Schulen in Stiftungsschulen umgewandelt werden können. Nach massiver Kritik und rec...

Auf Ablehnung bei den Landtagsgrünen stoßen Pläne der Landesregierung nach denen in Niedersachsen künftig staatliche Schulen in Stiftungsschulen umgewandelt werden können. Nach massiver Kritik und rechtlichen Bedenken der Oppositionsfraktionen und des Landesrechungshofes haben CDU und FDP zunächst ihre Absicht zurückgenommen, diesen neuen Schultyp kurzerhand über das Haushaltsbegleitgesetz einzuführen. "Wenn die Mehrheit da nicht zurückgerudert wäre, hätte das geradezu nach einer juristischen Überprüfung gerufen", sagte die schulpolitische Sprecherin Ina Korter nach der heutigen (Freitag) Sitzung des Kultusausschusses.

Stattdessen wollen die Regierungsfraktionen die Stiftungsschulen nun über die Änderung des niedersächsischen Schulgesetzes durchsetzen.

Nach dem Willen von CDU/FDP sollen Stiftungsschulen ihre Personalkosten vollständig vom Land und die Sachkosten von den Schulträgern bekommen. Über ihr Personal und die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler können sie jedoch selbst entscheiden. In Twistringen gibt es bereits konkrete Bestrebungen, das dortige staatliche Gymnasium in eine katholisch geprägte Stiftung zu überführen; auch die evangelische Kirche hat bereits Interesse an diesem Modell bekundet.

"Dass Schwarz-Gelb zusätzlich zur Aufteilung in das gegliederte Schulsystem jetzt auch noch eine Trennung nach Religionszugehörigkeiten vorantreibt, ist der Gipfel der Ignoranz. Wir brauchen nicht mehr Trennung und Gruppenbildung, sondern weniger, damit wir endlich zu mehr Chancengleichheit im Bildungssystem und zu besserer Integration kommen", forderte Ina Korter.

Als ein Beispiel nennt die Grünen-Politikerin die Grundschulsituation im oldenburgischen Lohne: "Sechs von sieben Lohner Grundschulen sind katholische Bekenntnisschulen; in der einzigen staatlichen Grundschule liegt der Migrantenanteil weit über 90%. So etwas kann doch kein Modell für Niedersachsen sein".

Gegen die Einführung konfessioneller Stiftungsschulen als Ersatz für öffentliche Schulen haben die Grünen außerdem verfassungsrechtliche Bedenken. Wenn der Staat Schule und Personal vollständig bezahle, könne nicht der katholische Bischof von Osnabrück oder die evangelische Landesbischöfin über das Profil der Schule entscheiden. Schließlich müsse der Staat allen Kinder die Möglichkeit eröffnen, konfessionell nicht gebundende Schulen besuchen zu können.

Ähnliche Auffassungen hatten im Zuge der parlamentarischen Beratung auch der Landesrechnungshof und der parlamentarische Gesetzgebungs- und Beratungsdienst geäußert.

Zurück zum Pressearchiv