Pressemeldung Nr. 259 vom

Grüne: Neuer Staatsvertrag zum Nationalpark Harz muss dem Gesetz folgen:Umweltministerium kleistert Differenzen zu

Die umweltpolitische Sprecherin der Grünen im Landtag, Dorothea Steiner, kritisiert den leichtfertigen Umgang mit dem Nationalparkgesetz durch die Umweltministerien in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt...

Die umweltpolitische Sprecherin der Grünen im Landtag, Dorothea Steiner, kritisiert den leichtfertigen Umgang mit dem Nationalparkgesetz durch die Umweltministerien in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt: "Der gemeinsame Gesetzentwurf der Umweltministerien war mit heißer Nadel gestrickt und hätte keiner gerichtlichen Überprüfung standgehalten."

Offensichtlich habe die Spitze des niedersächsischen Umweltministeriums aus dem Debakel mit dem Nationalparkgesetz Elbtalaue nichts gelernt, so Steiner. Sie erinnerte daran, dass vom Verwaltungsgericht mit dem Gesetz im Jahr 1999 auch der Nationalpark Elbtalaue aufgehoben worden sei. Ein solcher Vorgang dürfe sich im Harz nicht wiederholen.

Während der Ausschuss mit dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages in langen Sitzungen über Verbesserungsvorschläge berate, habe das Umweltministerium bereits am Dienstag gegenüber einer Nachrichtenagentur erklärt, dass kleinere Mängel der ursprünglichen Gesetzesvorlage bereits "abgearbeitet und korrigiert" worden seien. Dabei handele es sich keineswegs um "Kleinigkeiten", wie der Sprecher des Umweltministeriums erklärt habe, sondern um Unklarheiten und Abweichungen von bundesrechtlichen Bestimmungen, kritisierte Steiner das Vorgehen des Sander-Ministeriums.

Es sei auch keineswegs so, dass die Niedersachsen notorische Bedenkenträger seien. Tatsache sei, dass der ursprüngliche Gesetzentwurf an mehreren Punkten nachlässig formuliert gewesen sei.

Steiner betonte, man habe sich im Umweltausschuss einhellig darauf verständigt, die Probleme, die im Gesetz nicht geregelt werden konnten, in einem zweiten Staatsvertrag festzuschreiben. "Wir erwarten von der Regierung in Magdeburg die Bereitschaft, unverzüglich die Arbeiten am Staatsvertrag aufzunehmen", so Steiner.

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