Pressemeldung Nr. 145 vom

Twesten: Sperrgebietsverordnungen kein Mittel zum Schutz von Prostituierten in „Love Mobilen“

„Verordnungen und Erlasse als Mittel zur Hilfe für die Prostituierten und zum Jugendschutz zu deklarieren, ist unangebracht. Mit der Forderung nach einer Sperrgebietsverordnung wird nach dem Motto „Aus den Augen, aus dem Sinn!“ gehandelt."

Darum geht’s

Der Sozialausschuss des Landtages hat sich heute mit der Thematik „Love Mobile“ beschäftigt und sich zunächst auf eine Anhörung und Mitberatung im Innenausschuss verständigt. Die CDU-Fraktion fordert, dass der Innenminister gegen die wachsende Anzahl von „Love Mobilen“ vorgehen solle, unter anderem mittels Sperrgebietsverordnungen. Die zuständige Behörde, hier die Polizeidirektion Lüneburg, prüft derzeit die Situation.

Das sagen die Grünen

Elke Twesten, frauenpolitische Sprecherin

„Verordnungen und Erlasse als Mittel zur Hilfe für die Prostituierten und zum Jugendschutz zu deklarieren, ist unangebracht. Mit der Forderung nach einer Sperrgebietsverordnung wird nach dem Motto „Aus den Augen, aus dem Sinn!“ gehandelt. Die Verdrängung der Prostituierten in weit entlegene Gebiete löst aber nicht die Probleme, sondern erhöht vor allem die Gefahren für die Frauen.“

„Wer Sexarbeit in abgelegene Gebiete verdrängen will, riskiert größte Gefahren für Leib und Leben der betroffenen Frauen, nimmt kriminelle Übergriffe in Kauf und vermeidet die Auseinandersetzung mit dem eigentlichen Problem. Im Mittelpunkt müssen sichere Arbeitsbedingungen für die Frauen stehen.“

Zum Hintergrund

Artikel 297 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) ermächtigt die Landesregierungen, durch Rechtsverordnung „zum Schutz der Jugend oder des öffentlichen Anstandes“ für das Gebiet einer Gemeinde bzw. für Teile davon oder öffentliche Straßen, Wege, Plätze, Anlagen und für sonstige von dort einsehbare Orte die Prostitution ganz oder zu bestimmten Tageszeiten zu verbieten.

Art. 297 EGStGB

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