Pressemeldung Nr. 22 vom

Bürokratiestau statt Bürokratieabbau :Tempo Null beim Land für Tempo-30 Projekte

Ob Tempolimit, Pop-up-Radwege oder Tempo 30 Projekte – wenn es um Neuerungen im Straßenverkehr geht entpuppt sich Verkehrsminister Althusmann als Meister der Blockaden.

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Darum geht’s

Verkehrsminister Althusmann entpuppt sich mehr und mehr als Blockierer jeglicher Reformen im Verkehrsbereich. Jüngstes Beispiel sind die seit langem noch zu Zeiten der rot-grünen Landesregierung geplanten Modellprojekte für Tempo 30-Zonen auch auf Hauptverkehrsstraßen. Aus der Antwort auf zwei Anfragen der Grünen-Landtagsfraktion geht nun hervor, dass trotz starken Interesses noch kein konkretes Projekt für Tempo 30 auf einer Hauptverkehrsstraße gestartet ist. Nach einigen auch durch Corona bedingten Verzögerungen liegt nun ein Zwischenbericht der Gutachter vor. Dennoch ist völlig offen, ob vor der Landtagswahl noch ein Modellprojekt an den Start gehen kann. Die Grünen fordern den Minister auf, die interessierten Kommunen nicht länger mit Verweisen auf bürokratische Hürden oder angebliche Zuständigkeiten des Bundes hinzuhalten und für eine schnelle Umsetzung zu sorgen.

Das sagen die Grünen

Detlev Schulz-Hendel, verkehrspolitischer Sprecher

Ob Tempolimit, Pop-up-Radwege oder Tempo 30 Projekte – wenn es um Neuerungen im Straßenverkehr geht entpuppt sich Verkehrsminister Althusmann als Meister der Blockaden. Anstatt konstruktiv an der Umsetzung einer modernen Verkehrspolitik von morgen zu arbeiten, pflegt sein Ministerium Bedenken, bürokratische Hürden und verweist  auf Bund und Kommune. Die Folge: Tempo Null für die seit langem geplanten Tempo 30-Modellprojekte auf viel befahrenen Hauptverkehrsstraßen in größeren und kleinen Kommunen.

Der mittlerweile vorliegende Gutachterbericht muss zügig bearbeitet werden. Es ist überhaupt nicht nachzuvollziehen, worauf der Minister mit dem Startschuss für Tempo 30 auf sechs Straßen in Osnabrück, Göttingen, Garbsen, Seevetal, Edewecht und Friedland wartet.

Ebenso merkwürdig ist das Verhalten des Ministers im Fall der Region Hannover, die allein 100 Straßen potentiell für Tempo 30 geeignet hält. Die Bundes-Straßenverkehrsordnung lässt solche Modellprojekte ausdrücklich zu. Anstatt Grünes Licht zu geben, fordert sein Ministerium immer neue Details für die Begründung an.

Die Aufgabe eines Verkehrsministers wäre, den Kommunen bei der Umsetzung der Tempo-30-Zonen zu helfen, statt immer wieder neue Hürden und Bedenken zu initiieren. Nach allem, was aus den Kommunen zu hören ist, ist die Kommunikation zwischen ihnen und dem Ministerium ein Desaster. Es zeigt allerdings das ungetrübte Desinteresse des Verkehrsministers an innovativen Modellprojekten für den Straßenverkehr.

Hintergrund

Die Grünen hatten zum Stand des landesweiten Modellprojekts „Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen“ gefragt. Diese war von der rot-grünen Landesregierung im Jahr 2016 initiiert worden. Ziel war und ist, die Auswirkungen von Tempo 30 auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen zum Beispiel auf den CO2-Ausstoß, die Verkehrssicherheit und den Verkehrsfluss zu evaluieren. 43 Kommunen hatten ihr Interesse signalisiert und Straßen angemeldet, sechs Kommunen wurden am Ende ausgewählt. Sie warten – wie die Antwort auf einen Grünen-Anfrage nun belegt – seither auf den Startschuss. Weitere Kommunen haben inzwischen ebenfalls Interesse gezeigt. Hinzu kam dann konkret noch der politisch breit getragene Vorstoß der Region Hannover mit bis zu hundert Straßen. Diese waren von den Kommunen der Region als vielbefahrende Hauptverkehrsstraßen für eine Erprobung von Tempo 30 vorgeschlagen worden. Auch diese Initiative wird durch die Aufsichtsbehörde, das niedersächsische Verkehrsministerium, seit Anfang 2021 konsequent ausgebremst. Wie die Antwort auf eine zweite Grünen-Anfrage belegt, gibt es derzeit auch keine Aussicht auf Einigung zwischen der Region Hannover und dem Verkehrsministerium, da man aus Niedersachsen auf den Bund verweist. Dabei lässt Paragraf 45 der StVO des Bundes auch für Bundesstraßen gerade innerorts Modellversuche mit Tempo 30 zu.

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