Statement:Susanne Menge: Mehr Infektionsschutz für Geflüchtete durch dezentrale Unterbringung

Geflüchtete sind aufgrund der beengten Unterbringung in den Gemeinschaftsunterkünften des Landes und der Kommunen besonders von einer Corona-Infektion bedroht. Dort kann weder ein Sicherheitsabstand eingehalten, noch können soziale Kontakte vermieden werden.

Medienberichten zufolge sind in einem Flüchtlingsheim in Sankt Augustin (NRW) zahlreiche Menschen mit dem Corona-Virus infiziert worden. Die Grünen im Landtag fordern für Niedersachsen eine möglichst schnelle Unterbringung von Geflüchteten in kleineren dezentralen Unterkünften. Derzeit leben mehr als 3.000 Geflüchtete in sieben Sammelunterkünften.

Susanne Menge, migrationspolitische Sprecherin:

Geflüchtete sind aufgrund der beengten Unterbringung in den Gemeinschaftsunterkünften des Landes und der Kommunen besonders von einer Corona-Infektion bedroht. Dort kann weder ein Sicherheitsabstand eingehalten, noch können soziale Kontakte vermieden werden. Wer sich Gemeinschaftsküchen teilt, in Mehrbettzimmern wohnt, aus derselben Kantine versorgt wird und die Sanitäranlagen gemeinsam nutzt, ist immer mit anderen Menschen in Kontakt. Da in Gemeinschaftsunterkünften der Corona-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, muss die Landesregierung die Belegungszahlen endlich drastisch reduzieren und eine dezentrale Unterbringung organisieren.

Nach mehr als zwei Monaten Corona-Krise ist hier nichts geschehen. Die Verteilung der Geflüchteten auf die Kommunen dauert noch immer viel zu lange. Der Landesregierung gelingt es seit Jahren nicht, das in wenigen Wochen statt in vielen Monaten zu gewährleisten. Angesichts der Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus ist eine dezentrale Unterbringung in kleinen Gruppen und möglichst mit Einzelzimmern nötig, so wie dies für Saisonarbeitskräfte und Erntehelfer*innen ebenfalls notwendig ist. Denkbar ist zum Beispiel die Unterbringung in ungenutzten Appartements, Ferienwohnungen, Hotels und sonstigen leer stehenden Unterkünften.

Eine Unterbringung in Sammelunterkünften ist gerade in der Corona-Pandemie hochgefährlich, ob für Geflüchtete, Beschäftigte in Ernte oder Fleischwirtschaft oder andere. Gerade Risikogruppen bedürfen eines besonders schnellen und wirksamen Schutzes. In der aktuellen Situation zeigt wieder einmal, wie wichtig es wäre, dass auch Geflüchtete in das normale Gesundheitssystem integriert werden. Stattdessen gibt es für sie unverändert nur eine Minimalversorgung.

Hintergrund

Die Grünen bereiten derzeit zum Infektionsschutz für Geflüchtete durch dezentrale Unterbringung einen Entschließungsantrag in den Landtag vor.

Das Verwaltungsgericht Leipzig hat mit Beschluss vom 22.04.2020 (3 L 204/20) festgestellt, dass auch in Asylbewerberunterkünften die Verhinderung der Ausbreitung der Krankheit Covid-19 zwingend geboten ist und in dem konkreten Fall die Landesdirektion Sachsen verpflichtet, vorläufig die Pflicht des klagenden Asylbewerbers, in der Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, zu beenden.

In der Landesaufnahmebehörde in Bramsche sind leben ca. 900 Geflüchtete, in Bad Fallingbostel über 700, in Braunschweig und Osnabrück je rund 500, in Oldenburg und Celle je rund 200 Geflüchtete sowie in Friedland knapp 70.

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