Pressemeldung Nr. 162 vom

A20-Urteil:Susanne Menge: Küstenautobahn bleibt umstritten

„Wir respektieren das Urteil des Bundesverwaltungsgericht. Gleichwohl ist und bleibt aus unserer Sicht die A 20 ein Autobahnmonster, das Fläche und öffentliches Geld verschlingen und nur minimal Nutzen für Menschen und Wirtschaft bringen wird, sollte die Autobahn tatsächlich eines fernen Tages gebaut werden.“

Darum geht‘s

Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig hat heute (10. November 2016) die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Autobahn A 20 von Drochtersen bis zur Landesgrenze Schleswig-Holstein abgewiesen. Geklagt hatten der BUND und eine Windparkbetreiberin mit dem Ziel, den Beschluss für die Elbquerung durch einen Tunnel aufzuheben. 

Das sagen die Grünen

Susanne Menge, verkehrspolitische Sprecherin

„Wir respektieren das Urteil des Bundesverwaltungsgericht. Gleichwohl ist und bleibt aus unserer Sicht die A 20 ein Autobahnmonster, das Fläche und öffentliches Geld verschlingen und nur minimal Nutzen für Menschen und Wirtschaft bringen wird, sollte die Autobahn tatsächlich eines fernen Tages gebaut werden.“ 

„Würde man die aktuellen Baukosten, den tatsächlichen Flächenverbrauch und den wirklichen Fahrzeitnutzen miteinander verrechnen, würde die A 20 mit einem katastrophalen Nutzen-Kosten-Verhältnis in die Bedeutungslosigkeit abrutschen.“ 

„Ungeachtet des heutigen Urteils bleibt das Autobahnprojekt umstritten: Das Umweltbundesamt will lieber heute als morgen die Küstenautobahn aus dem Bundesverkehrswegeplan streichen. Zudem ist durch das BVG-Urteil im April weiter unklar, wann mit dem Tunnelbau in Schleswig-Holstein begonnen werden kann.“ 

Zum Hintergrund

Die Planfeststellung wurde für den Abschnitt an der Landesgrenze zwischen Schleswig-Holstein und Niedersachsen in der Mitte der Elbe in zwei Verfahren unterteilt. Für den Teilabschnitt auf der Seite Schleswig-Holsteins hatte das Bundesverwaltungsgericht im April einen Formfehler beim Gewässerschutz festgestellt. Das Umweltbundesamt fordert unterdessen aus Naturschutzgründen die Streichung der A20 aus dem BVWP – unter anderem würde die Küstenautobahn insgesamt rund 7.600 Hektar Fläche verbrauchen.

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