Das Sozialministerium erlaubt trotz massiver Bedenken der Landesdatenschutzbeauftragten, dass Kliniken die Daten von Corona-Patient*innen an die Polizei weitergeben.
Susanne Menge, innenpolitische Sprecherin:
„Es ist nicht das erste Mal, dass die Landesregierung die Belange des Datenschutzes nicht ernst nimmt und die Landesdatenschutzbeauftragte mehr oder weniger außen vor lässt. Es ist natürlich entscheidend, dass Polizist*innen bei Einsätzen vor einer Infektion mit dem Corona-Virus geschützt werden. Und hier hat das Land eine Fürsorgepflicht. Dennoch darf sie den Datenschutz nicht einfach wegwischen und muss Beteiligungspflichten ernst nehmen – so gibt es nicht ohne Grund eine Datenschutzbeauftragte und ein Parlament. Dass die Regierung beide nicht beteiligt hat, ist auch mit der Corona-Krise nicht zu rechtfertigen.
Das gilt im gleichen Maße für den geplanten vorzeitigen Start der Bildungs-Cloud durch das Kultusministerium, mit der Schulen künftig Unterricht und Prüfungsvorbereitungen auf einem landeseigenen Server abwickeln können. Auch diese Bildungs-Cloud ist bisher nicht datenschutzkonform und muss deshalb dringend nachgebessert werden.
Die Corona-Krise darf nicht dazu führen, Datenschutzfragen auszuklammern. Es sollte selbstverständlich sein, dass die Landesdatenschutzbeauftragte bei allen Projekten frühzeitig einbezogen wird. Das gilt ebenso selbstverständlich auch für das Parlament.“